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Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia ab

  • Frank
  • 27. Oktober 2007 um 19:50
  • Frank
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    • 27. Oktober 2007 um 19:50
    • #1

    Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia ab

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    Verbraucherzentrale NRW mahnt Unitymedia ab
    Die von der Firma Unitymedia für den 1.1.2008 angekündigte Preiserhöhung für analoge Kabelkunden ist nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. Die Düsseldorfer Konsumentenschützer haben das Kölner Unternehmen, über dessen analoges und digitales Kabel rund 5,5 Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen TV-Programme empfangen, abgemahnt.

    Zum Hintergrund: Da sich bislang erst rund eine halbe Million Haushalte für den digitalen Kabelanschluss entschieden haben, lässt Unitymedia derzeit eine breite Werbe-Kampagne laufen. Dabei wurden Ende September auch Kunden angeschrieben, die Einzelnutzerverträge über einen analogen Kabelanschluss abgeschlossen haben. In dem zweiseitigen Schreiben bewirbt Unitymedia heftig „die Vorteile des Digitalen Kabelanschlusses": „ein großes Plus an Programmvielfalt und Zusatznutzen".

    Mehr noch, so Unitymedia in dem Schreiben, ab dem 1. Januar 2008 gebe es eine „neue Preisstruktur" – unter dem Motto: „Der Digitale Kabelanschluss bringt Ihnen mehr und kostet künftig weniger als der analoge Kabelanschluss."

    Was erfreulich klingen soll, bedeutet für die Kundschaft, die weiterhin auf das analoge Kabel setzen will, eine deftige Preiserhöhung um 15,56 Prozent. Das monatliche Entgelt würde sich um 2,41 Euro auf 17,90 Euro erhöhen – ein Euro mehr, als künftig Digital-Kunden in Rechnung gestellt werden soll.

    „So nicht", sagt Klaus Müller. Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW meint, dass die Preiserhöhung „nicht ausreichend deutlich mitgeteilt wurde". So sei in dem Reklame-Schreiben weder von einer Preiserhöhung die Rede, noch werde genau beziffert, um welchen Betrag sich das Kabelentgelt erhöht.

    Obendrein beurteilen die Juristen der Verbraucherzentrale NRW die Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss als „rechtlich unwirksam". Sowohl die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Preisanpassungsklausel als auch das für den Fall einer Preiserhöhung eingeräumte Recht zur Sonderkündigung „halte den rechtlichen Anforderungen nicht Stand", meint Vorstand Klaus Müller.

    Die Folge: Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW Unitymedia aufgefordert, die nach ihrer Meinung unwirksame Klausel künftig nicht mehr zu verwenden. Darüber hinaus fordern die Konsumentenschützer eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung von Unitymedia . Damit soll verhindert werden, dass das Kabelunternehmen seine Kunden weiterhin mit dem umstrittenen Schreiben behelligt. Denn nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist die beabsichtigte Preiserhöhung dort für Kunden nur intransparent dargestellt. Zudem endet der Vertrag nach Wahrnehmung des von Unitymedia eingeräumten Rechts auf Sonderkündigung „mit sofortiger Wirkung", obwohl die Preiserhöhung erst zum Januar 2008 wirksam werden soll.

    Die Verbraucherzentrale NRW rät Kunden, die die Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss nicht akzeptieren wollen , der Unitymedia-Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen. Ein kostenloses Musterschreiben gibt es hier. Ab Januar 2008 sollte „bis zur abschließenden juristischen Klärung der neue erhöhte Preis nur unter Vorbehalt gezahlt werden". http://www.vz-nrw.de

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