[FONT="Arial Black"][SIZE="5"]Musikindustrie will das Internet EU-weit filtern[/SIZE][/FONT]
Plattenfirmen wollen 2008 zum Jahr der Internet-Kontrolle machen: Provider sollen den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen, die Übertragung von Musikdateien blockieren und Web-Seiten sperren. Diese Ideen streuen Lobbyisten in EU-Ausschüssen - mit ersten Erfolgen.
In einem zweiseitigen Brief hat die Musikindustrie EU-Parlamentariern ihren Wunschzettel fürs nächste Jahr zusammengestellt. Der Titel klingt harmlos: "Technische Ansätze gegen Online-Copyright-Verletzungen". Im Klartext beschweren sich die Lobbyisten des internationalen Verbands der Musikindustrie IFPI über Internet-Provider, nennen deren Kooperation beim Kampf gegen Online-Raubkopien "nicht zuvorkommend genug".
Provider würden kaum gegen die Copyright-Brüche ihrer Kunden vorgehen, bemängelt die IFPI in dem Schreiben. Dabei hätten Provider doch die "totale technische und kommerzielle Kontrolle über den Internet-Verkehr" ihrer Kunden. IFPI fordert nun: Provider sollen diese Macht nutzen, um gegen die "massive Musikpiraterie in P2P-Tauschbörsen" vorzugehen. Denn mit etwa 20 Milliarden illegalen Musik-Downloads im Jahr übertreffe die Piraterie den "sich entwickelnden legalen Digitalmarkt".
Die Musikindustrie-Lobby beschreibt in dem Brief drei konkrete Ansätze zur Internet-Kontrolle, die "machbar", "nicht allzu teuer und aufwendig" und für den regulären Webnutzer "unproblematisch" sein sollen:
* Internet-Filter: Provider sollen den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden filtern, Musikdateien identifizieren und automatisch mit einer Datenbank geschützter Aufnahmen abgleichen. Macht der Filter eine urheberrechtlich geschützte Musikdatei aus, wird die Datenübertragung gestoppt.
* Protokoll-Sperren: Anhand des verwendeten Internet-Protokolls sollen Provider Tauschbörsen-Datenverkehr ihrer Kunden ausmachen. Die Forderung der Musikindustrie: Provider sollen alle Dienste blockieren, die "bekanntermaßen vor allem Urheberrechte verletzen" oder "Maßnahmen abgelehnt haben, um solche Verstöße zu verhindern".
* Web-Zensur: Internet-Provider sollen den Aufruf von Web-Seiten sperren, die "Urheberrechte verletzen" und sich weigern, "mit den Rechteinhabern zusammenzuarbeiten". Als Beispiel nennen die IFPI-Lobbyisten hier die schwedische Suchmaschine für Tauschbörsen-Downloads "Pirate Bay".
EU-Parlament diskutiert 2008 Filter-Forderung
Diesen Wunschzettel hat die Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation (EFF) veröffentlicht (PDF-Dokument). EFF-Vertreter Danny O'Brien nennt die IFPI-Vorschläge in seinem Blogkommentar "sehr beunruhigend": Die Lobbyisten der Musikindustrie hätten offenbar den Blick für die "ernsthaften Begleitschäden ihrer Vorschläge verloren".
Die Kampagne, Provider stärker in die Pflicht zu nehmen, hat erste Erfolge: Im EU-Parlament kursieren die IFPI-Ideen bereits in zwei Ausschüssen, die an einem Bericht über die Kulturwirtschaft arbeiten. Ende Januar wird der Kulturausschuss entscheiden, ob er sich die Filter-Vorschläge zu eigen macht.
Deutscher Musikverband fordert Web-Filter
Die Musikindustrie erhöht seit Monaten den Druck auf die Internet-Provider. Im IFPI-Jahresbericht 2007 schreibt Geschäftsführer John Kennedy, Verfahren gegen einzelne Downloader seien "mühselig und teuer" und verweist auf die Pflicht der Provider als "Torhüter des Webs", ihre "Verantwortung wahrzunehmen".
In Deutschland rühmt sich der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie Stefan Michalk, sein Verband habe in diesem Jahr etwa 25.000 Strafanzeigen gestellt. Michalk beziffert die durch Raubkopie-Downloads entstandenen Schäden für deutsche Firmen auf eine Milliarde Euro jährlich, auch in diesem Jahr rechnet er mit einem sinkenden Umsatz. Das Ziel der Prozesswelle beschreibt Michalk im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DDP so: "Jeder soll jemanden kennen, der jemanden kennt, der schon mal erwischt wurde."
Aber dass das genügt, glaubt der Verband selbst nicht. Nach Aufklärungskampagnen an Schulen und der Prozesslawine steht nun der Copyright-Filter an, schreibt der Verband selbst zum Stichwort Internet-Piraterie: "In einem nächsten Schritt sollen die Internet-Service-Provider über das Filtern und Blockieren illegaler Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden."
EU-Abgeordnete empfehlen Copyright-Filter
Die Musikindustrie hat in der Politik schon Fans für ihre Filter-Phantasien gewonnen: In Frankreich will Präsident Nicolas Sarkozy eine Urheberrechtsaufsicht gründen, die Raubkopierern bei wiederholten Copyright-Verstößen den Internet-Zugang sperrt (mehr...). Das Parlament soll bis zum Sommer 2008 über die notwendigen Gesetzesänderungen entscheiden.
Im EU-Parlament haben schon mehrere Abgeordnete die Position der Musikindustrie in der Filter-Frage öffentlich vertreten. Anlass dafür: Der Kulturausschuss arbeitet an einem "Bericht über die Kulturwirtschaft". In dieses Dokument könnten EU-Parlamentarier im nächsten Jahr die Filter-Forderung integrieren.
Aus dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie kommen Vorschläge (PDF-Dokument) für neue Formulierungen wie: "Internetdiensteanbieter sollten Filtermaßnahmen anwenden, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und derzeitige Verstöße zu beenden." Eine andere Ergänzung verlangt, dass Provider "Nutzerkonten von Kunden, die geistige Eigentumsrechte verletzen, zeitweilig oder ganz sperren".
Kollateralschäden kaum zu vermeiden
So unproblematisch wie in dem IFPI-Schreiben dargestellt, dürften die Maßnahmen allerdings nicht umzusetzen sein. Schon bei der - im Vergleich zur Analyse der übertragenen Dateien - relativ einfachen Sperrung von Web-Seiten sehen Experten ein enormes Potential an zu Unrecht gesperrten Seiten (siehe Kasten unten).
FILTERTECHNIK: SO KÖNNEN PROVIDER WEB-SEITEN BLOCKIEREN
Name-Server-Sperre
Prinzip: Die als Buchstabenfolge im Browser eingetippten Web-Adressen (URL) müssen in eine bestimmte Zahlenfolge, die sogenannte IP-Adresse, umgewandelt werden, um über das Internet Inhalte von den entsprechenden Angeboten zu empfangen. Welche IP-Adressen aktuell zu welchen URLs gehören, speichern sogenannte Name-Server - IP-Adressverzeichnisse, vergleichbar mit einem Telefonbuch. In der Regel hat jeder Internetprovider eigene Name-Server für seine Kunden. Hier könnte er zum Beispiel der Adresse Youporn.com eine falsche IP-Adresse zuordnen, die zum Beispiel auf eine Website mit Informationen über die Sperre verweist.
Problem: "Diese Sperre ist sehr einfach zu umgehen", sagt der Informatiker Stefan Köpsell, Entwickler des Anonymisierungsdienstes JAP. Denn die Nutzer können selbst einstellen, welche Name-Server ihr Computer nutzt. Außerdem gibt es kostenlose Web-Angebote, die eine URL in eine IP-Adresse umwandeln. Um effektiv zu sperren, müsste der Provider also auch den Datenverkehr seiner Kunden zu anderen Name-Servern und entsprechenden Aufschlüsselungs-Internet-Seiten blockieren.
Sperre auf IP-Ebene
Prinzip: Der Provider kann auch direkt die jeweils gültige IP-Adresse hinter der zu blockierenden URL sperren.
Problem: Hinter einer IP-Adresse können mehrere Tausend URLs liegen. In solchen Fällen führt die IP-Adresse zu dem Server eines großen Anbieters von Web-Speicherplatz. Der Anbieter verteilt den gesamten Verkehr selbst auf die Angebote, die er bereithält. Wenn der Provider solch eine Massen-IP-Adresse sperrt, ist der Kollateralschaden unter Umständen enorm. "Neben dem eigentlichen Ziel könnten viele völlig harmlose Angebote gesperrt sein", erklärt der Dresdner Informatiker Stefan Köpsell. Außerdem lässt sich auch diese Sperre auf Transportebene umgehen: Das ermöglichen offene Proxys, über die man Datenverkehr leiten kann, oder auch Anonymisierungs-Dienste wie TOR oder JAP.
Sperre auf URL-Ebene
Prinzip: Um auf dieser Ebene zu filtern, muss der Provider den Datenverkehr seiner Nutzer tiefgehend analysieren. Mit viel Aufwand lässt sich herausfinden, an welche Web-Adresse eine Anfrage geht. So könnten Kollateralschäden vermieden werden: Selbst bei identischen IP-Adressen kann der Provider bei diesem Ansatz unterscheiden, welche Angebote aufgerufen werden.
Probleme: Diese Filtermethode benötigt sehr hohe Rechenkapazitäten zur Analyse des Datenverkehrs. Die Folge laut Stefan Köpsell: hohe Kosten, bisweilen langsamere Verbindungen. Abgesehen davon könnten solche Analysen in Deutschland auch juristisch heikel sein: Das Fernmeldegeheimnis könnte eine solch intensive Analyse der Internetnutzung verbieten.
Hybrid-Filter
Prinzip: Dieses System kombiniert Filter auf IP- und URL-Ebene. Ein verdächtiger IP-Bereich ist vorab definiert. Erst wenn Nutzer Daten aus diesem Adressbereich abrufen, läuft die aufwendige Analyse des Datenverkehrs an. Sie durchsucht die Anfragen auf blockierte URLs. Folge: Der Rechenaufwand ist geringer als bei der Sperre auf URL-Ebene, die Kollateralschäden nicht so groß wie bei der Blockade von IP-Adressen.
Probleme: Das Verfahren ist recht aufwendig, außerdem könnte die Detailanalyse des Datenverkehrs deutschen Datenschutz-Grundsätzen widersprechen.
EU-Parlament gestaltet das Urheberrecht
Wenn das EU-Parlament diese Formulierungen absegnet, wird sich zunächst nichts für Provider und Surfer ändern. Denn der Bericht eines Parlamentsausschusses hat keine Gesetzgebungskraft wie etwa EU-Richtlinien und Verordnungen.
Wenn das EU-Parlament allerdings einmal Copyright-Filter empfiehlt, könnte sich dieser Sinneswandel auch in Gesetzen niederschlagen. Das EU-Parlament kann das Urheberrecht in Mitgliedsstaaten stark beeinflussen, wie das in Deutschland 2008 geltende neue Urheberrecht zeigt - es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie "über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum" (siehe Kasten unten).
NEUES URHEBERRECHT: DAS ÄNDERT SICH AM 1. JANUAR
Privatkopie bleibt erlaubt – bei unwirksamen Kopierschutz
Die Privatkopie bleibt weiterhin legal. Allerdings nur dann, wenn man sie anfertigen kann, ohne dafür einen "wirksamen" Kopierschutz umgehen zu müssen. Wie ein solcher Kopierschutz aussehen muss und woran man ihn erkennen kann, lässt das Gesetz offen.
Keine Privatkopie aus illegalen Quellen
Ebenfalls offen ist, woran man "offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen" erkennen soll, von denen man künftig per Gesetz keine Kopien mehr anfertigen darf. Das kann beispielsweise Musikdownloads aus dem Internet betreffen. War es bisher nur verboten, illegal kopierte Musik online anzubieten, so kann man künftig auch für das Herunterladen bestraft werden.
Keine Bagatellregelung Tauschbörsen- Nutzer
Gescheitert ist die von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellregelung für Nutzer von Tauschbörsen. Deshalb können nunmehr auch "Gelegenheitskopierer" strafrechtlich belangt werden, die sich in kleinen Mengen etwa aus Tauschbörsen bedienen. Bisher erschöpften sich die Möglichkeiten der Rechteinhaber auf zivilrechtliche Verfahren, also beispielsweise auf die Forderung von Schadenersatzzahlungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert nun, "dass gelegentliche Privatkopierer auch nach dem neuen Gesetz mit gewerblichen Kopierern in einen Topf geworfen werden". Zudem fürchtet der Verband, dass die Verbraucher durch die Neuregelung des Urheberrechts "weitgehend ohne Rechte bleiben".
Wegen dieser Gestaltungsmacht beunruhigt die Filter-Debatte im EU-Parlament Beobachter. Danny O'Brien von der Bürgerrechtsorganisation EFF schreibt: "Es ist besorgniserregend, dass EU-Politiker offenbar aufgeschlossen gegenüber dem Vorschlag sind, dass Internet-Provider die Kommunikation ihrer Kunden für Rechteinhaber stören."