Die offizielle Empfehlung für eine Erhöhung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2009 legt die zuständige Kommission KEF an diesem Montag in Berlin vor.
Wie bereits bekanntwurde, soll die Gebühr von derzeit 17,03 Euro um 95 Cent auf 17,98 Euro im Monat steigen. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Bundesländern, denen das Bundesverfassungsgericht jedoch enge Grenzen für eine Abweichung vom KEF-Vorschlag gezogen hat.
Die gegenwärtige Gebühr gilt seit dem 1. April 2005 und noch bis Ende dieses Jahres. Für den Vierjahreszeitraum 2009 bis 2012 hatten die ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio einen Mehrbedarf von monatlich 1,44 Euro angemeldet. Diesen Betrag rechnete die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zunächst auf 93 Cent herunter und stockte ihn nach Anhörung der Sender und der Länder wieder um zwei auf 95 Cent auf.
Im September 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Kürzung des KEF-Vorschlags von 2004 durch die Länder für verfassungswidrig. Danach darf die Politik nur in gut begründeten Ausnahmefällen von der Kommissionsempfehlung abweichen und die Gebühr nicht zur medienpolitischen Einflussnahme auf die Sender benutzen.
Quelle: http://www.satundkabel.de