Nummernschilder-Scanning verstößt massiv gegen Verfassung
Kritiker der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen auf deutschen Autobahnen bekommen juristische Unterstützung: Einem Rechtsgutachten zufolge verstoßen sieben deutsche Länder mit ihren Scanning-Regelungen gegen die Verfassung. Am schlimmsten schnüffelt Rheinland-Pfalz.
Der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel hat die in acht Bundesländern geltenden Scanning-Regelungen untersucht und teils massive Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt. Das im Auftrag des Auto-Clubs ADAC erstellte Gutachten liegt SPIEGEL ONLINE vor.
Der Experte kritisiert unter anderem die Unverhältnismäßigkeit der ständigen automatisierten Straßenüberwachung sowie den Umstand, dass die betroffenen Autofahrer nichts von der Überwachung erfahren: "Die Zulassung verdeckter Erhebung greift in besonderer Weise in die Grundrechte ... ein", so das Gutachten. Betroffene hätten "keine Möglichkeit ..., in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss auf das eingreifende Verhalten der Polizei zu nehmen". Insgesamt acht deutsche Bundesländer wenden das umstrittene Kennzeichen-Scanning bereits seit Längerem an. Dabei erfasst die Polizei per stationärer Kamera die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos. Die Kennzeichen werden dann per Computer automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen.
Bagatelle oder massiver Eingriff in Informationsrechte?
Drei Kläger aus Hessen und Schleswig-Holstein haben gegen die automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Urteil aus Karlsruhe wird im Frühjahr 2008 erwartet. Bei einer ersten Anhörung im November 2007 hatte der hessische Innenminister Volker Bouffier erklärt, das Scanning sei völlig unbedenklich. Der CDU-Politiker sprach seinerzeit von einem "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze".
Roßnagel kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Lediglich in Brandenburg seien die gesetzlichen Regelungen verfassungskonform. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verstießen teilweise gegen das Grundgesetz. Für Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein konstatiert der Jurist hingegen massive Verstöße gegen die Verfassung.
Am krassesten sind die Rechtsbrüche Roßnagel zufolge in Rheinland-Pfalz. Die polizeilichen Regelungen seien in dem von SPD-Chef Kurt Beck regierten Land besonders schludrig formuliert. "Die Entscheidung über die Grenzen der Freiheit des Bürgers ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, sondern einseitig in das Ermessen der Verwaltung gestellt", rügt das Gutachten.
Besonders unverhältnismäßig sei zudem die lange Speicherung der gesammelten Informationen. Auch die Nummernschilddaten von Autofahren, gegen die nichts vorliegt, werden in Rheinland-Pfalz zwei Monate lang gespeichert - und der Polizei zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellt.
Einiges spricht somit dafür, dass die Karlsruher Richter etliche der bestehenden Landesregelungen kippen werden. Das könnte auch ein Scanning-Projekt von Innenminister Wolfgang Schäuble ausbremsen: Er würde am liebsten den gesamten Autobahnverkehr mit Hilfe der Kameras in den rund 300 deutschen Lkw-Mautbrücken überwachen zu lassen.