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Karlsruhe erlaubt Online- Durchsuchungen

  • gladiator-01
  • 27. Februar 2008 um 10:43
  • gladiator-01
    Erleuchteter
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    6.084
    • 27. Februar 2008 um 10:43
    • #1

    Karlsruhe stellt hohe Anforderungen
    Erschienen am 27. Februar 2008
    Für Online-Durchsuchungen gibt es künftig hohe Auflagen

    Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen", heißt es in einem Urteil vom Mittwoch.


    NRW-Gesetz gekippt
    Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.

    Grundrecht nicht schrankenlos
    Mit seinem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Verkündung in Karlsruhe. Dieses neue Grundrecht sei aber nicht schrankenlos.

    Nur bei Gefahr für Leib und Leben
    Weil mit dem heimlichen Zugriff auf den Computer aber besonders intensiv in das Grundrecht eingegriffen werde, sei er nur bei drohenden Gefahren für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berührten.


    quelle : > klick <

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  • burmtor
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    • 27. Februar 2008 um 14:18
    • #2

    Gericht nimmt Bundestrojaner Wind aus den Segeln

    Internet-Nutzer können aufatmen: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird es in Deutschland nicht zu flächendeckenden Online-Durchsuchungen mittels des so genannten Bundestrojaners kommen. Lediglich in besonderen Einzelfällen kann ein Richter den Ermittlungsbehörden das heimliche Ausspähen der Festplatte erlauben. Computer-Besitzer können sich jedoch auch für diesen Fall voraussichtlich gut absichern.

    So kommt der Trojaner auf den PC

    Nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Schäuble sollen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit erhalten, Terrorverdächtige mittels einer auf den PC eingeschleusten Software online zu überwachen. Die staatlichen Fahnder verhalten sich also bei der Online-Durchsuchung wie Hacker, die mit trojanischen Pferden und anderer Schadsoftware in PCs eindringen. Im einfachsten Fall wird "Kommissar Trojaner" auf klassische Weise per eMail auf den Ziel-PC eingeschleust. Möglich ist aber auch, dass die Zielperson zum Ansurfen einer unverdächtigen Internet-Seite gelockt wird, von wo sich das Spionage-Programm unbemerkt installiert. Ist das digitale Hintertürchen erst einmal installiert, steht der Rechner für die Fahnder ohne weitere Gegenwehr offen. Die Behörden können dann den kompletten Internet-Verkehr wie eMail oder Chat-Protokolle der Ziel-PCs abhören und sämtliche Daten auf der Festplatte der Verdächtigen einsehen.

    Keine Wunderwaffe

    Denkbar ist auch eine Art Computerwanze. Hierzu müssten die Ermittler aber heimlich in die Wohnung einbrechen und das Spionage-Programm auf dem Rechner installieren. Die Beamten könnten Rechner zudem durch gezielte Internet-Angriffe unter ihre Kontrolle bringen. Welche Variante auch immer zum Einsatz kommt - eine Wunderwaffe wird der Bundestrojaner aber kaum sein. Die Beamten müssten zumindest Firewall und Antiviren-Software auf dem Ziel-PC ausschalten. Zudem müssten sie undokumentierte Schwachstellen des Betriebssystems und der Browser-Software ausnutzen.

    Antiviren-Software schützt vor Bundestrojaner

    Somit bleiben auch für den Fall, dass der Trojaner zum Einsatz kommt, Computer-Nutzern voraussichtlich die gleichen Möglichkeiten, sich davor zu schützen wie vor gängigen Schadprogrammen von Internet-Kriminellen: Durch den kontrollierten Einsatz von Antiviren-Software und regelmäßige Windows-Updates. Die Hersteller von Antiviren-Programmen bleiben daher gelassen. "Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird das Urteil keinen Einfluss haben", so Magnus Kalkuhl, Virus-Experte des Sicherheitsunternehmens Kaspersky Labs. "Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen als potentiell gefährlich gemeldet."

    Quelle:http://computer.t-online.de/c/14/36/03/78/14360378,si=0.html

    Gruss burmtor

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  • CAB
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    • 27. Februar 2008 um 16:27
    • #3

    Das hoert sich doch besser an als erwartet besonders weil ich dem ganzen Verfahren nur unter Windows eine Chance zutrauen den Trojaner unter Mac OSX will ich erstmal sehen

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  • kug
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    • 27. Februar 2008 um 19:30
    • #4
    Zitat

    "Auf unsere Arbeit als Antiviren-Unternehmen wird das Urteil keinen Einfluss haben", so Magnus Kalkuhl, Virus-Experte des Sicherheitsunternehmens Kaspersky Labs. "Letztlich müsste ein staatlich finanzierter Trojaner mit den gleichen Methoden arbeiten wie die Spyware von Malware-Schreibern - und würde damit mit hoher Wahrscheinlichkeit von unseren proaktiven Schutzmaßnahmen als potentiell gefährlich gemeldet."


    Denke mal bei regelmäßigen Windows-Updates hat man ihn schneller als eine Grippe. :biggrinthumb:

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  • D3STY
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    • 27. Februar 2008 um 23:57
    • #5

    Ja endlich. Da ist er, der Sieg und er schmeckt so gut.

    Tja jetzt haben sie was sie wollen. Die bösen Terroristen dürfen durchsucht werden bei Gefahr für leib und leben. Ach ja sorry, ging ja gar net um die Terroristen.
    Naja PECH!

    Ah ich als Pazifist brauche ja wohl nicht zu befürchten haben.

    Ich bin mit dem Urteil zufrieden. Menschen daran zu hindern andere Menschen körperlich schaden zuzufügen finde ich total OK!
    Raubkopiere tun sowas nicht. Sie gefährden auch nicht den Staat. Die Industrie will uns zwar glauben machen das es sie ruiniert, jedoch haben die Karlsruher die Prioritäten richtig verteilt.
    Wen interessieren Amerikanischen Lobbys wie MPAA und RIAA? Die Leute in Rot jedenfalls nicht. Gut!

    Hat vlt jemand einen Link zu dem Urteil + Begründung? Der exakte Wortlaut und die Begründung interessieren mich sehr.

    edit:
    Habs:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen…1bvr037007.html


    mfg,

    D3STY

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