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Freibrief für Musikpiraten

  • burmtor
  • 19. März 2008 um 16:10
  • burmtor
    Profi
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    Beiträge
    972
    • 19. März 2008 um 16:10
    • #1

    Freibrief für Musikpiraten

    Herber Rückschlag für die Musikindustrie: Raubkopierer erhalten Kaperbrief auf Zeit.
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat brisante Folgen für die Musikindustrie. Nach der Entscheidung des Gerichts dürfen Daten nur noch bei schweren Straftaten an die Ermittler weiter gegeben werden. Damit brechen schwere Zeiten für Piratenjäger an: Der private Download fällt nicht in diese Kategorie von Rechtsbrüchen. Experten halten die Ermittlung von Filesharern über ihre Verbindungsdaten nun für illegal.

    "Ganz erhebliche Konsequenzen" für die Praxis der Musikindustrie erwartet nun etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach dem Urteil aus nicht mehr ohne Weiteres möglich. Die Speicherung der Verbindungsdaten sei zwar weiterhin zulässig. Die Weitergabe dieser Daten sei aber nun an besonders strenge Regeln gebunden.

    Verletzung des Urheberrechts keine schwere Straftat

    Der Download von Raubkopien aus dem Internet bleibt zwar weiterhin strafwürdig. Jedoch dürfen nach dem Spruch der Karlsruher Richter Verbindungsdaten nur bei "besonders schweren Straftaten" zur Ermittlung herangezogen werden. Dazu gehören Mord, Raub und Kinderpornografie, aber auch Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Betrugsdelikte. Die Straftat muss aber auch im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht durch "bestimmte Tatsachen" begründet und eine Aufklärung ohne die Daten wesentlich erschwert sein. Ein leichter Betrug oder eine unbedeutende Urkundenfälschung genügen hier nicht – genauso wenig wie Verletzungen des Urheberrechts.

    Staatsanwaltschaften müssen nicht mehr ermitteln

    Damit sind die Daten von Musikpiraten nun zunächst vor dem Zugriff der Piratenjäger geschützt. Die Staatsanwaltschaften seien nun nicht mehr verpflichtet, nach Anzeigen der Musikindustrie die Klarnamen von Raubkopierern über deren IP-Adressen zu ermitteln, so Datenschützer Schaar. Ausnahme bleiben nur organisierte Banden wie der kürzlich aufgeflogene FTP-Tauschring in Chemnitz. Nur hier liegt eine besondere Schwere der Straftat vor – private Raubkopierer dürften nun kaum noch aufzuspüren sein.

    Die ausgehebelten Piratenjäger

    Bei der Abwägung der Folgen ihrer Entscheidung gingen die Richter von einer "erheblichen Gefährdung" des Persönlichkeitsschutzes aus. "Von der Datenbevorratung ist annähernd jeder Bürger bei jeder Nutzung von Telekommunikationsanlagen betroffen, so dass eine Vielzahl von sensiblen Informationen über praktisch jedermann für staatliche Zugriffe verfügbar ist", heißt es in dem Beschluss. Sebastian Knöll, Pressesprecher des Bundesverbands der Musikindustrie widerspricht den datenschutzrechtlichen Bedenken der Richter. "Datenschutz kann auf keinen Fall Deckmantel für unrechtmäßiges Handeln sein."

    Deckmantel für unrechtmäßiges Handeln

    Für die privaten Ermittler der Musikindustrie war es gerade die IP-Adresse, über die sich die Jagd auf Raubkopierer starten ließ. Organisationen wie die aus dem deutschen Ableger der International Federation of Phonographic Industrie (IFPI) hervorgegangenen ProMedia. Dort sucht ein Team von über hundert Spürnasen im Schichtdienst nach Musikpiraten. Dabei bewegen sich die Ermittler in den gängigen Tauschbörsen und suchen nach Anbietern von illegalen Musikdateien. Wer hier mehrere hundert Musikdateien zum Download anbietet, wird genauer unter die Lupe genommen.

    IP-Adresse zentrales Element der Fahndung

    Die privaten Fahnder stellen dabei alle relevanten Daten fest: Art der getauschten Musik, Umfang des Download-Angebots, den Internetprovider des verdächtigen und eben die IP-Adresse. Dieser Datensatz geht dann als Sammlung an die Anwälte der Musikindustrie. Bisher wurde aufgrund dieser Informationen dann Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dann den Anschlussinhaber zu der genannten IP-Adresse. Dem drohten dann strafrechtliche Konsequenzen sowie im schlimmsten Fall eine Zivilklage der Rechteinhaber.

    Urteil ist zunächst vorläufig

    Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber verlängert werden. Bis zum 1. September, so das Gericht, solle die Bundesregierung über die Bedeutung der Speicherung für die Strafverfolgung sowie über die Nachteile der Teilaussetzung berichten. Die Anordnung könne dann gegebenenfalls geändert werden.

    Quelle:http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/…c=12297808.html

    Gruss burmtor

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  • Badly
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    4.326
    • 19. März 2008 um 16:22
    • #2

    Also im Klartext.
    Ich kann wieder beruhigt Musik aus dem Netz ziehen ohne angst zu haben dafür strafrechtlich belangt zu werden. bzw. dürfen meine daten nicht herausgegeben werden. Hört sich irgendwo übel an aber ist so.

    Ich kann dieses urteil kaum glauben wenn ich denke wie scharf in der vergangenheit zu gunsten der musik- film uns sonstiger medienindustrie entschieden wurde.

    ganz abgesehen davon wieviele kleinbürger mit sehr hohen geldstrafen belegt wurden.
    In einem kleinen Nachbardorf ist bei uns ein minderjähriger mit einer Geldstrafe von knapp 7000 Euro belangt worden nur weil er die titel eines zur zeit angesagten rappers zum download bereit gestellt hat.

    zur gleichen zeit wurden aber in anderen länder zick kinderpornofilme gedreht und gehen in die vermarktung.
    so verrückt ist die welt schon heute.

    Die Frage ist doch auch ob sich Politiker die Diäten bis zu 15000 euro im monat einstreichen gedanken darüber machen, dass normalsterbliche unter anderem bis noch vor kurzen knapp 4,5 millionen arbeitslose ohne jeglichen mißgunstgedanken bereit sind auf cds kino filme spiele usw. usw. verzichten zu können obwohl sie auf den ersten blick umsonst im i-net zu haben sind.

    Auf der anderen seite hatte das ganze filesharing auch sein gutes. hatte schon zu DM zeiten eine sampler CD bis zu 40 DM gekostet knapp 20 euro hat sich per heute selbst bei neuen titel der preis einer neuen cd ca. halbiert.

    Es ist ja nicht so das Sony und Co. am Hungertuch nagen.
    Reich ist Reich alles andere ist Gier und da finde ich ist ein Riegel schon ganz nett wenn dieser vorgeschoben wird.

    Damit will ich nicht die File- und Kopierszene in den Himmel loben aber als konsequenz eines solchen urteils muss die film und musik industrie wieder die zügel etwas locker lassen und von ihrem hohen Ross runter kommen.

    Oder wer von euch freut sich an der kinokasse bis zu 9 euro berappen zu müssen für einen film den er nicht mal mit nach hause nehmen darf???

    In diesem Sinne.
    Ein Proist auf die Richter.
    Grüsse
    Badly

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  • gvg
    Schüler
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    131
    • 19. März 2008 um 16:56
    • #3

    Da Sag ich nur Feihheit:fnd (16): und:anim: musik:celb (15): ja ja aber wollen wir ja nicht so viel freun jeden Tag neue Gesäze haubsache mann kann ab und zu mal ein litchen laden kaufen tuehn wir ja nur wens würglich geile mucke ist wie beim film ja auch wens geil ist kaufen wen nicht geld gespart filsharin hihi

    Gruß
    GVG

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  • sub7
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    214
    • 20. März 2008 um 02:05
    • #4

    moin!

    weiß gar nicht was das ganze theater soll!!

    die haben damit argumentiert das alles nur dafür da ist um terroristen zu schnappen...hattew schon immer bedenken das die das auch nutzen um die ip bei solchen sachen zurückzu verfolgen...finde es gut das so der rigel davor geschoben ist!!

    raubkopierer sind in meinen augen KEINE terroristen!


    mfg sub

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 20. März 2008 um 04:45
    • #5

    Ich finde das das mal ein gerechtes Urteil ist ...

    Musik soll doch für alle sein und nicht nur für die, die sich´s leisten können eine überteuerte CD zu kaufen ...

    und übrigens auf fast alles (CD-Rohlinge, Stickt usw) eine GEMA - Gebühr drauf weil sich ja damit *** machen lässt ... sollte mann auch mal im Auge behalten
    =================================================================
    zu Original-CD´s
    Inclusive aller abzüge ist mit 2,50 € alles bei einer CD bezahlt ...
    Musiker, Herstellung & Versand die Masse der produzierten CD´s machts ...

    den Rest streichen sich die anderen ein ...

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  • Gast
    Gast
    • 21. März 2008 um 01:17
    • #6

    Sollen sie doch einfach die CDs für einen vernünftigen Preis von 8-10 EUR verkaufen und alle wären zufrieden. Aber die sind ja einfach nur gierig.

    • Zitieren
  • Mixomaxo
    Schüler
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    Beiträge
    55
    • 21. März 2008 um 04:47
    • #7

    Ich Trau der sache nicht
    also wen man mir die Geldquelle abdreht würde ich mir was überlegen ;)

    • Zitieren
  • Katze Flohli
    Gast
    • 21. März 2008 um 11:09
    • #8

    ab einen gewissen Preiß wird es uninteressant etwas zu kopieren und ein gewisses Risiko einzugehen.bestes Beispiel sind zur Zeit manche Zeitschriften ...
    da bekommt mann für 3 - 5 Euro die Zeitschrift incl. einen Spielfilm ...
    klar mann hat nicht das schöne Menü und hintergrundinfos fehlen auch aber sein wir mal ehrlich wem interessiert denn schon soetwas der Film ist es der für einen Kauf entscheidet im KINO bekomme ich ja auch das Menü nicht. Das sind alles Kosten die mann sich sparen kann ...

    @ Rallo 8 - 10 Euro pro CD das kann auch teuer werden wenn die jetzt sagen ok dafür machen wir weniger Titel drauf ...

    Ich würde das so pro Titel max 0,25 - 0,30 € bewerten bzw auch nach Spielzeit der CD natürlich ohne DRM oder Kopierschutz !!!

    aber dein Ansatz war schon super ...

    • Zitieren
  • akimoto
    Anfänger
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    145
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    26
    • 21. März 2008 um 11:46
    • #9

    Lest den Beschluss des BVerfG mal richtig durch.

    Die Staatsanwaltschaft kann weiterhin die Zugangsdaten abfragen, wie es auch vor der Pflicht zur Datenspeicherung möglich war.

    Zudem werden bei Abfrage der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung die Daten zwar nicht herausgegeben - aber auch nicht mehr gelöscht, so dass wenn
    das Urteil des BVerfG dieses letztendlich erlauben sollte, diese Daten dann doch für die Strafverfolgung genutzt werden können.

    Also ist nix mit Freibrief für illegale Aktivitäten.

    • Zitieren

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