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Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver

  • Borat
  • 5. Mai 2008 um 12:42
  • THC
    Gast
    • 7. Mai 2008 um 20:15
    • #41

    WIR LEBEN DOCH NOCH IN DEUTSCHLAND oder, THC

  • M.o.s.c
    Erleuchteter
    Punkte
    18.805
    Beiträge
    3.348
    • 23. Mai 2008 um 21:08
    • #42

    Nun Der nächste schritt.

    Distributor Weiß der Koscom Receiver und deren Klone Importiert und Vertreibt, ist nun ebenfalls im Auge des Gesetzes Erfasst.

    Koscom Receiver hatten, bzw haben auch nen emu onboard.


    Gruß

  • walderhans
    Gast
    • 25. Mai 2008 um 12:11
    • #43

    Hi zusammen,


    das ist alles recht ähnlich zu dem FileSharing Thema. Wer erinnert sich noch an Gnutella und Kazaa, WinMX und weitere. Da wurden Server hops genommen und man hatte tausende von User Daten. Dann wurden in Karlsruhe 42.000 Anzeigen aufgegeben.

    Das passierte aber nur, um vom Staatsanwalt dann eine Anschrift zu bekommen und eine Anwaltskanzlei (sicher völlig uneigennützig und nur dem Wohl des Volkes verpflichtet) schreibt Abmahnungen. Jedes Mal mit der Kostennote von durchschnittlich 2.500.-€, weil deren Bemühungen ja wertvoll waren.

    Und irgendwie ist das sehr viel Geld, wenn ich es nachrechne. Das landet beim Anwalt als Honorar. Aufwendungen für Recherche darf er übrigens kostenpflichtig in Auftrag geben. Wenn das zufällig jemand aus dem Umfeld des Rechteinhabers ist, dann nicht aus Geldgier, sondern wegen der Kompetenz. So kommt dann Pre....e auch noch zu etwas Geld, wenn die es so machen.

    Und zur Info für ale hier: Wer da nicht gezahlt hat, wurde meist nicht verklagt. Soweit ich es weiß, ist kein Prozess bis zum bitteren Ende geführt worden, weil diese Art Geldmaschine einen verlorenen Prozess nicht überlebt hätte.

    Hier ist doch ähnlich. Für Hausdurchsuchung hat es bei den Sharern selten gereicht. Nur wer viel angeboten hat, der bekam Besuch. Also hier die Händler der Receiver. Der Rest bekam Post. Und bei guter Ausrede dann einen Vergleich gegen Geld, oder bei Hartnäckigkeit sogar ganz ohne alles. Und nicht vergessen, einen gepatchten Receiver kann ich von aussen nicht feststellen, wenn ich nicht durchs Fenster sehe und gerade Pre....e läuft. Die FileSharer wurden von aussen festgestellt. Da war der Verstoss aktenkundig und bewiesen. Ohne den keine Durchsucung, Vermutun reicht nicht. Kauf ohne Patch ist nur eine Möglichkeit. Verkauf eines Gerätes, wo der Patch jedem bekannt ist, ist was anderes.

    Urteile gab es immer nur wegen der Weiterverteilung, nie wegen Eigennutzung.

    Also Private Schwarzseher bekommen eventuell Abmahnungen von Anwälten. Widerspricht man denen, dann sollte da wohl selten was folgen.

    Wer aber EMU-s weitergibt, Receiver verkauft mit EMU oder die Receiver bewirbt mit dem Hinweis, dass es EMUs gibt, der hat eventuell ein Problem.

    Da ich nie was böses machen würde....., schlafe ich noch gut.

    Vielleich schaut ja demnächst der freundliche GEZ Mann nach, ob Ihr nen gepatchten receiver habt. Die wären qualifiziert.

    CU

  • saarman11
    Gast
    • 25. Mai 2008 um 12:23
    • #44
    Zitat von walderhans;212319

    Vielleich schaut ja demnächst der freundliche GEZ Mann nach, ob Ihr nen gepatchten receiver habt.

    1. GEZ erscheint nur dort wo nicht für ÖR bezahlt wird.

    2. Wenn er denn in die Wohnung dürfte (weis mittlerweile wohl fast jeder, das man den oder die nicht hereinlassen muss.

    3. Was hat die GEZ damit zu tun?

  • walderhans
    Gast
    • 25. Mai 2008 um 12:43
    • #45

    Hi,

    das war nicht wirklich ernst gemeint und dass der nicht rein darf weiß hier wohl fast jeder. Aber behaupten tun die es. Und wenn die angeboten bekommen, dass Sie eine Prämie bekommen, wenn die wen melden, dann möchte ich sehen, wie die dann auftreten.

    Ich habe mal einen nur mit Androhung von massiver Gewalt wieder aus dem Flur bekommen. Der hat sogar behauptet, er brauche nur anzurufen, dann würde Polizei meine Tür aufbrechen. und das, obwohl ich ihm gesagt habe, dass er meine Wohnung nur mit Durchsuchungsbefehl betritt, oder raus getragen wird.

    So einer wäre qualifiziert für Abschreckung. und um mehr geht es hier ja gerade kaum.

    THX

  • RedEvil
    Fortgeschrittener
    Punkte
    2.235
    Beiträge
    406
    • 2. Juni 2008 um 14:49
    • #46

    Der Beitrag ist schon interessant.:-)

    Frage mich jetzt nur, ob die wirklich nur gegen die eine Firma vorgehen oder gegen alle die mal solche "patchbaren" Receiver vertrieben haben?!:sheep:
    Steht zwar drin nur die Firma....

    Was muss man denn als Verkäufer auch so dumm sein und da schon was präparieren........:rolleyes:

    Bei den Vantage im Originalzustand ist ja wohl nichts präpariert oder?
    Sonst würde man sich mit so einem Gerät ja auch schon strafbar machen.:shades:

  • Gast
    Gast
    • 2. Juni 2008 um 20:22
    • #47

    Soweit ich mich erinnere, hat Premiere doch auch versucht Dreamboxen verbieten zu lassen. Da sind Sie doch auf die Nase gefallen, also versuchen Sie hier und jetzt weiter eine Abschreckung. Was sollen Sie den auch den Aktionären sagen? Wir versuchen alles, aber es ist immer noch hell! Mit solchen Urteilen versucht man eine gewisse verunsicherung zu schaffen, also rechtlich ist das so, der Kauf einer solchen Kiste, ist legal, siehe Zebra, Day.. oder Ana. Solche Karten darf man besitzen! Und jetzt kommt das verbotene, Receiver wie Karten, erst wenn ich eine Sofware drauf spiele, um Pay TV zu entschlüsseln, das ist illegal und dagegen kann man vorgehen. Wie bei den Karten, erst die Software macht das Ding. Also einfach mal abwarten was Premier damit will? Die Frage stellt sich mir, warum mach ich denn noch so eine Aktion, wenn ich ganz sicher bin, das meine Verschlüsselung zu 100% sicher ist. Werden wireinfach mal abwarten was pasiert, ich bin auf die Geschichte gespannt.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt !

  • tribun77
    Gast
    • 2. Juni 2008 um 21:51
    • #48
    Zitat von easystefan;213726

    Zebra, Day.. oder Ana. Solche Karten darf man besitzen!

    Nö, da liegst du falsch. Gab ja vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung. Sinngemäß heißt es darin, dass der Besitz bereits strafbar ist, wenn das Gerät
    (in dem Fall die Cere***, Day, Didem etc.) nur dem Zweck dient eine verschlüsselung außer Kraft zu setzen (auch auf andere Sachen anwendbar). Also beim Beispiel für die Karten völlig wurscht ob beim Kauf die Keyfiles drauf sind oder nicht.

  • Katze Flohli
    Gast
    • 2. Juni 2008 um 22:30
    • #49

    eben ... nur dem Zweck dient eine verschlüsselung AUßer Kraft zu setzen


    die betohnung liegt auf "NUR"

  • Trunks74
    Gast
    • 2. Juni 2008 um 23:05
    • #50

    Na, da bin ich mal gespannt wann Pre*** das Internet verklagt!
    Da bekommt man ja auch Filme die auf Pre*** laufen :)

  • tribun77
    Gast
    • 3. Juni 2008 um 05:46
    • #51
    Zitat von Trunks74;213742

    Na, da bin ich mal gespannt wann Pre*** das Internet verklagt!
    Da bekommt man ja auch Filme die auf Pre*** laufen :)

    Ja, aber das Internet dient im allgemeinen nunmal nicht nur diesem Zweck...

    Zitat von Katze Flohli;213739

    eben ... nur dem Zweck dient eine verschlüsselung AUßer Kraft zu setzen


    die betohnung liegt auf "NUR"

    Und das ist wohl bei besagten Karten ganz klar der Fall. Bei einem Receiver, bzw. dem dort integrierten EMU kann man wohl auch davon ausgehen.

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