hallo
hab da mal eine frage
wir haben vor einem jahr bei uns im haus auf dem dach eine sat anlage mit astra und hotbird installiert.es ist eine anlage fürs ganze haus mit nem multischalter und es ist alles top verlegt.zusätzlich haben wir noch kabelanschluss im haus.die sat anlage haben wir uns installiert ohne kabel abmelden zu wollen.zu dem kann man ja hd sender über sat empfangen was im ish netz nicht der fall ist außer discovery hd glaube ich bin aber nicht sicher.und die bildqualität ist viel besser über sat als über kabel.das problem ist aber dass wir jetzt nen brief von der siedlung bekommen haben in dem drin steht dass die anlage sofort abgebaut werden soll.meine frage ist ob wir die sat anlage wirklich abbauen müssen wenn ich die sender, die ich schauen möchte, gar nicht über kabel bekomme.
kennt sich da einer von euch mit so was aus?
bin für jede hilfe dankbar
sat anlage und vermieter problem
-
-
es gibt regeln und gesetze
der Vermieter hat das Recht dir zu verbieten eine Schüssel zu montieren sofern in die Baumasse eingegriffen wird (so bei dir geschehen, da du ja am Dach rumgeschraubt hast)
Deine persönlichen Gründe und TV-Neigungen sind da imho eher zweitrangig.
Da du ja offensichtlich nicht die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt hast, bewegst du dich rechtlich eher auf dünnem Boden.
Anders wärs gewesen, wenn die Satanlage ohne Eingriff in die Baumasse installiert wäre, dann kann der Vermieter eigentlich nix sagen.
-
wer ist die "siedlung"?
-
ja, wirst du wohl müssen. Außer du bist Ausländischer Mitbürger und über Kabel wird kein Programm in deiner Sprache gesendet.
-
mit siedlung mein ich den vermieter oder vielmehr die wohngesellschaft
-
achso, dann musst du auf jeden fall abbauen.
-
danke erstmal für euere beiträge.also wir haben vor einpaar monaten mit dem betreuer gesprochen der für unser haus zuständig ist und er sagt ihm sei es eigentlich egal zumal alles top installiert ist nur die ganzen bosse wollen nicht das am dach oder an der fassade irgendwelche sachen angebaut werden.er meint auch wir können die anlage gerne behalten aber so dass mnan sie nicht sieht.er hat uns vorgeschlagen sie am balkon anzubauen aber bei uns geht das nicht da das haus stört also man müsste sie aufs haus ausrichten.dann hat er uns noch vorgeschlagen es durch das dachfenster auf dem speicher zu brobieren,das wird aber bestimmt nicht hinhauen ist einfach zu klein ca.50 mal 35 cm
-
Such dir ein Fenster das Richtung Astra zeigt. Kauf eine Duschgardinenstange mit Feder (also eine wo man nicht bohren braucht. Klemm die Stange aussen zwischen Fensterbrett und Rolladenkiste, fertig ist die Halterung. Antenne drauf, Fertig.
Um nicht bohren zu müssen zum Kabelverlegen, kauf dir im Baumarkt eine Plattkabelkupplung, die kostet grad mal 6-7 Euro, das Stück legst du ins Fenster, Kabel an beiden Seiten anschliessen, Fenster zu, Fertig.Viel Spass beim kucken.
Hier kann der Vermieter nichts sagen, denn du hast weder was beschädigt, nach was festes verbaut.
-
hast du das mit dem Balkon mal getestet?
Hast du da wirklich keinen Empfang?Mir hat damals der Fachhändler gesagt das ich bei mir keinen Empfang haben werde weil das Haus davor zu hoch sei.
Aus einer Frustreaktion habe ich dann einfach mir eine kleine analoge Schüsseln organisiert und siehe da das Bild kam rein.
Hab mir dann eine Astra/Hot Anlage gekauft, sicher nicht bei dem, und alles lauft wie es soll.
-
Ich kann dazu Auskunft geben, weil ich selber mal in so einem Problem war und der Vermieter mich deswegen vor Gericht gezerrt hatte, weil ich mich absolut geweigert habe meine Schüssel abzubauen. Ich hatte die damals auf meinem Balkon stehen, mit einem selbstgeschweißten stabilen Ständer. Der Balkon befand sich auf der Rückseite des Hauses, aber der Vermieter war der Meinung, auch wenn die Schüssel nicht fest verbaut war, würde Sie den Gesamteindruck stören.
Fakt ist, man darf eine Schüssel nicht fest an die Gebäudestruktur anbringen, wenn der Vermieter das nicht möchte. Man darf die Schüssel auch nicht an der Gebäudefront anbringen wenn der Vermieter das Argument, der verschandelung des Hauses vorbringt (Eine Schüssel an der Front wäre mir als Vermeiter auch zuviel).
Man darf aber eine Schüssel (auf der Rückseite des Hauses) die nicht fest mit der Struktur verbunden ist beteiben, wie in meinem Fall. In meinem Fall wurde die Klage von dem Vermieter abgewiesen, auch wenn das wohnen dort nichtmehr schön war danach.
-
Wenn man einen Balkon hat darf man auch eine satschüssel aufstellen dazu braucht ma keine erlaubnis vom vermieter.
Hab auch eine auf dem Balkon stehn. Es ist erlaubt, egal was der Vermieter sagt. -
Sollte dein bestehender Kabelanschluss bekannt sein, so ist es etwas heikler sich grosse Gedanken um die (bestehende) Sataufstellung zu machen, möglicherweise kannst Du die Satantenne auch liegend montieren, so das diese nicht von unten eingesehen werden kann, kenne deine baulichen Substanzen nicht!? Weiterhin ist es aber nicht ausser Acht zu lassen, das bereits vor längerer Zeit, wenn auch mündlich, eine *stillschweigende* Zusage an Euch ging, stille Duldung, das sollte auch relevant für einen etwaigen Erhalt sein, dito hatte es bis zum heutigen Zeitpunkt keinen gestört....!?
noch ein paar Infos zum Thema:
ZitatAuch wenn die Wohnungseigentümer auf Grund gesetzlicher Bestimungen keine Beseitigung einer Parabolantenne verlangen könnten, bedeute dies - so der BGH - noch nicht, dass ihre grundgesetzlich geschützten Eigentumsinteressen völlig unberücksichtigt blieben. Eine derartige Antenne dürfe die anderen Eigentümer der Wohnanlage nicht über das «unvermeidliche Maß» hinaus beeinträchtigen. Vielmehr müsse sie entsprechend den bau- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften fachgerecht installiert werden. Eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums muss nach Ansicht des BGH-Senats verhindert werden.
Bundesgerichtshof (V ZB 51/03) (Meldung vom 03.03.2004)Weiteres um aufstellen von Satanlagen auf einem Balkon oder einer Terasse:
16.09.2003: Landgericht München I, Aktenzeichen: 31 S 7699/03
Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Satelliten-Schüssel aufstellen, sofern sie auf einem Ständer steht und nicht am Mauerwerk befestigt ist. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil entschieden. Die Vermieterin hatte argumentiert, durch die Satelliten-Antenne sei der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Damit seien ihre Eigentümerrechte berührt und eine Genehmigung für die Parabolantenne nötig. Die Mieter hielten dem entgegen, die Schüssel sei in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm vergleichbar. Die Bausubstanz sei nicht verletzt, so daß die Vermieterin nicht auf ihre Eigentumsrechte pochen könne. Dem folgte das Landgericht und wies die Berufung der Vermieterin gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts München ab. Die Richter sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Antenne hinter der Brüstung des Balkons kaum zu erkennen sei.
Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.
auch [color="Red"]HIER![/color] mal schauen!
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!