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Gericht: Jugendliche muss Jamba!-Abo nicht zahlen

  • uludag16
  • 7. August 2008 um 02:00
  • uludag16
    Fortgeschrittener
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    1.430
    Beiträge
    199
    • 7. August 2008 um 02:00
    • #1


    Coole Klingeltöne sind bei Jugendlichen sehr beliebt. Einige der polyphonen Sounds sind mittlerweile sogar in den Musikcharts zu finden. Die Klingeltöne können einzeln oder per Abonnement meist per einfacher SMS erworben werden. Eine Altersprüfung findet dabei meist nicht statt.

    Fehlende Identitätsfeststellung

    Genau dies brachte nun dem Klingelton-Anbieter Jamba! eine Niederlage vor dem Amtsgericht Berlin ein. Der Vater einer minderjährigen Tochter hatte eine negative Feststellungsklage eingereicht. Erst bei Erhalt seiner Mobilfunkrechnung ist der Vater über von der Tochter per SMS abgeschlossene Klingelton-Abos informiert worden. Daraufhin legte er Widerspruch ein und kündigte die Abonnements. Die minderjährige Tochter hätte einen gültigen Vertrag nur mit Einwilligung des Vaters abschließen können. Jamba! bestand allerdings auf einer Zahlung, eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande.

    Der zuständige Richter am Berliner Amtsgericht gab nun dem Vater mit Urteil vom 28.07.2008 (Aktenzeichen 12 C 52/08) recht. Weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen den Vater als Anschlussinhaber könne der Klingelton-Anbieter seine Forderungen in Höhe von über 60 Euro durchsetzen. Jamba! habe versäumt die Identität des Abonnementbestellers zu überprüfen.

    Mobilfunkvertrag kann nicht herangezogen werden

    Jamba! könne nicht darauf vertrauen, dass die Klingelton-Kosten standardmässig beglichen werden, nur weil der Besteller über einen Mobilfunkanschluss verfüge und Abonnements-Forderungen auf der Mobilfunkrechnung erscheinen. Jamba! muss für die Kosten des Rechtsstreit aufkommen. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

    Auch die EU will nicht länger zusehen und will Klingelton-Anbietern an den Kragen. Sie will gegen unklare Abo-Regeln und nicht transparente Preise vorgehen. In unserem Hintergrundbereich hat onlinekosten.de weitere Informationen rund um Jamba!, die Vertragsgestaltung und die Haftungsfrage zusammengestellt.
    Qelle:Onlinekosten

  • Alci
    Gast
    • 7. August 2008 um 10:17
    • #2

    Endlich geht's denen an den Kragen.

    Auch dessen Werbungen nerven mich. Da verspricht die MTV, Klingeltönewerbung abzusetzen.
    Wurden die abgesetzt? - Nein, es wurden mehr, und mehr Anbieter kommen, und die werden sogar viel lauter geworben als die Lautstärke der VIVA LA BAM.

    Jetzt muss nur noch gegen 9Live & Co gerichtlich verwiesen werden, dass diese Beträge in den Telefonrechnung nicht bezahlt werden müsste, dann gehen auch diese Betrüger!!!

    In der CH müssen die Abonnenten genau diese Beträge nicht mehr bezahlen. Sie können einfach den Betrag, welche für diese TV-Shows mit Betrugshintergründe, nach Lotteriegesetz von der Telefonrechnung abziehen. Der Clou: Der Telefonanbieter darf den Anschluss nicht sperren, und können genau dieser Betrag nicht einfordern!!!!
    Uns Schweizer hat eine Fernsehsendung Kassensturz geholfen mit einer Berichtserstattung.
    Sie haben auch gezeigt, wie der Betrug angewendet wird.

    Zur Quelle (Bericht)

  • dottore0815
    Fortgeschrittener
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    Beiträge
    212
    • 7. August 2008 um 12:37
    • #3
    Zitat

    Jetzt muss nur noch gegen 9Live & Co gerichtlich verwiesen werden, dass diese Beträge in den Telefonrechnung nicht bezahlt werden müsste, dann gehen auch diese Betrüger!!!

    Da braucht du keine Hilfe vom Gericht!
    In DE muß man Kosten die durch teure Sonderrufnummern verursacht wurden nicht bezahlen.
    Die Telekom interessiert das überhaupt nicht, die reichen das Geld an die Betreiber nur weiter und nur dieser ist für dessen Beitreibung verantwortlich.
    Soll heißen, der entsprechende Betreiber der Sonderrufnummer muß sich mit dir über Zahlung oder Nichtzahlung ggf. gerichtlich einigen.
    Dies hat jedoch keinerlei Einfluß auf deinen Telekomanschluß!

  • Jagger
    Meister
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    13.470
    Beiträge
    2.552
    • 8. August 2008 um 00:39
    • #4

    Hi,

    blöde nur, dass sowohl EU als auch Staat erst reagieren, wenn der Markt abgezockt ist. Dahinter steckt natürlich auch Methode. Erinnert sei hier an Dialer und horrende Telekomrechnungen -> Staat hat daran gern mitverdient.
    Die meisten Eltern bezahlen die Rechnungen ihrer Kinder und genau das kalkuliert man knallhart ein.

    mfg Jagger

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