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Eben kam mal wieder Besuch von meinen Freunden der GEZ

  • Wauzzi
  • 28. August 2008 um 19:00
  • Wauzzi
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    • 28. August 2008 um 19:00
    • #1

    Die Sonne scheint, und heute konnte ich mal endlich früher Feierabend machen.
    Ein kühles Bier und die Füße hoch....genau das richtige.

    Nun ja Pustekuchen, plötzlich klingelt es an der Türe. Ich dachte erst an die Zeugen, jedoch war es der Eiermann von der GEZ.

    Ich sagte ihm, dass ich weder ein Fernseher noch ein Radio oder PC besitze oder bereit halte.

    Er sagte zu mir das er mir das gerne glauben würde, dennoch einen Blick in die Wohnung werfen würde.

    Ich sagte ihm das meine Wohnung momentan nicht aufgeräumt ist und ich momentan absolut keine zeit für solche Spielchen habe.

    Er meinte dann das ihm das nicht weiter stören würde wie meine Wohnung aussieht.

    Mich hat es aber gestört und bat ihn wieder einen Schritt zurück zu treten und zu gehen.

    Er meinte dann nur noch das es auch andere Mittel und Wege gäbe meine Wohnung zu besichtigen und hat mir dann seine Karte gegeben falls mir doch noch so ein Gerät in meiner Wohnung auffällt.

    Ich hab jedoch noch gesehen das er meinen Nachbarn irgendwas gefragt hatte.

    Wenn der mich jetzt verpfiffen haben sollte, muss ich dann mit einem Durchsuchungsbefehl rechnen ?

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  • BurnStar
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    • 28. August 2008 um 19:06
    • #2

    Nö, die haben kein Recht deine Wohnung zu betreten.

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  • Borat
    Gast
    • 28. August 2008 um 19:09
    • #3

    das merkst du dann heute abend, wenn sich das SEK vom dach abseilt und durch deine geschlossenen fenster gesprungen kommt.
    wenn du glück hast setzen sie betäubungsgas ein, dann merkst du nicht viel wenn sie dich an händen und füssen gekettet, mit nem beutel über dem kopf aus dem haus tragen.

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    Jagger
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    • 28. August 2008 um 19:10
    • #4

    Hi,

    nein. Geradezu lächerlich der Typ. Was steht denn auf der Karte? Freischaffender Mitarbeiter bei einer öffentlich rechtlichen Sendeanstalt?
    Denn in der Regel sind die das. Man könnte Sie auch als Fänger oder Klinkenputzer bezeichnen, Fakt ist, Sie bekommen für jeden Provision, den Sie für die GEZ "gewinnen". Beim nächsten Mal lachst Du Ihn aus, wenn er mit der Polizei oder dem Staatsanwalt droht.

    mfg Jagger

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  • lotzik
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    • 28. August 2008 um 19:10
    • #5
    Zitat von Wauzzi;230439


    Er meinte dann nur noch das es auch andere Mittel und Wege gäbe meine Wohnung zu besichtigen und hat mir dann seine Karte gegeben falls mir doch noch so ein Gerät in meiner Wohnung auffällt.

    Die Karte kannst du in den Mülleimer werfen. Nach meinem Kentnissstand gibt es KEINE Möglichkeiten für die Fuzzis von der GEZ in deine Wohnung zu kommen !!!

    Zitat

    Wenn der mich jetzt verpfiffen haben sollte, muss ich dann mit einem Durchsuchungsbefehl rechnen ?

    Nein !!!! Der Durchsuchungsbefehl muß von einem Richter erlassen werden und die haben was anderes zu tun als sich um GEZ-Lauglotzer zu kümmern.

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  • BigLion
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    • 28. August 2008 um 19:44
    • #6
    Zitat von Borat;230445

    das merkst du dann heute abend, wenn sich das SEK vom dach abseilt und durch deine geschlossenen fenster gesprungen kommt.
    wenn du glück hast setzen sie betäubungsgas ein, dann merkst du nicht viel wenn sie dich an händen und füssen gekettet, mit nem beutel über dem kopf aus dem haus tragen.

    LOL Borat :D:D:D:D DU hast sie auch nicht alle stram:D:D:D

    Wauzzi
    Mach dir kein Kopf.Kein Richter wird denen ein Durchsuchungsbeschluss geben!

    Was passieren könnte ist das die mit Ihren Wagen sehen können ob bei dir was läuft,aber das ist relativ schwierig von daher Karte in Müll und weiter ruhig Bier trinken :D

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  • gschaso
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    • 28. August 2008 um 20:42
    • #7

    Waas? Du hast Deinen Fernseher NICHT angemeldet????
    Der wird nun mit einem Kollegen im Schichtwechsel Dich beschatten.

    Schaff Dir nen größeren Hund an, aber füttere ihn wenig.
    Lass ihn immer an den GEZ-Mahnbriefen schnuppern und gib ihm anschließend nen Elektroschock.

    Dann kannst den Typ auch mal in die Wohnung bitten.......................

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  • greenhorn
    Gast
    • 28. August 2008 um 21:11
    • #8

    also so einfach ist das nicht, den er kann dich einfach zwangsanmelden wenn er der meinung ist das du ein gerät hast !! und er kann schauen wie lange du da schon wohnst und danach seine gebühr berechnen.
    wie es im einzelnen läuft weiss ich nicht, aber dieses recht hat der affe von der gez.

    aber niemals wird die polizei vor der tür stehen nicht für die gez.

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    Jagger
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    • 28. August 2008 um 21:50
    • #9

    Hallo,

    Zitat von greenhorn;230500

    also so einfach ist das nicht, den er kann dich einfach zwangsanmelden wenn er der meinung ist das du ein gerät hast !!

    wie soll das denn gehen? Da braucht er doch nicht mehr vorbeizugehen, sondern meldet alle zwangsweise bei der GEZ an. Seine Meinung spielt überhaupt keine Rolle. Er wird dafür bezahlt, wieviele Menschen er einschüchtern kann, genauso könnte er Staubsauger verkaufen oder Kaffeefahrten verkaufen (vermutlich muss er das auch :wink:). Er darf gar nichts, nichtmal mein Grundstück betreten.

    mfg Jagger

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  • Borat
    Gast
    • 28. August 2008 um 21:58
    • #10

    doch, bei begründetem verdacht des bereithaltens eines rundfunkempfängers kann dich die GEZ zwangsanmelden und du hast die arbeit das wieder rückgängig zu machen.
    deshalb briefe von dem verein nie ungelesen wegwerfen, es könnte eine zwangsanmeldung oder rechnung drin sein.
    ich hab meinen briefträger soweit, das er alle briefe von der GEZ als unzustellbar zurück schickt.

    • Zitieren
  • steppenjäger
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    • 28. August 2008 um 22:04
    • #11

    da passiert gar nix. hatte auch so ne lästige "schmeissfliege" auf der terrasse stehen demletzt. (glaub dir haben freigang) Hab nen bisschen meine softair gestreichelt, dann ist er maulend abedampft. Hab mir auch anhören müssen wie strafe oder sonst was. Nüschd kam :D

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    Jagger
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    • 28. August 2008 um 22:17
    • #12

    Hallo,

    Zitat

    GEZ Zwangsanmeldung

    Wer seine Rundfunkgeräte nicht anmeldet, kann ggf. mit einer Zwangsanmeldung rechnen! D.h. man bekommt einfach ein Empfangsgerät von der GEZ angemeldet und dies meistens rückwirkend! Das kann richtig teuer werden!

    Wenn ein Gebührenbeauftragte von der GEZ vor der Tür steht und man dem jenigen sagt, dass man kein Rundfunkgerät hat und der Gebührenbeauftragte das nicht glaubt, kann er eine Zwangsanmeldung durchführen!

    Diese Zwangsanmeldung hat jedoch keine rechtliche Grundlage, wenn Sie nichts unterschrieben haben! Wenn Sie auch keine Rundfunkgeräte bereithalten, haben Sie nicht zu befürchten (auch wenn Sie welche bereithalten würden!)!

    Dies müssen Sie jedoch beachten, um gegen eine Zwangsanmeldung vorzugehen:
    Sie haben dem Gebührenbeauftragten mitgeteilt, dass Sie keine Rundfunkgeräte besitzen
    Sie haben wirklich keine Rundfunkgeräte
    Der Gebührenbeauftragte hat keine empfangsfähige Rundfunkgeräte bei Ihnen gesehen

    Wenn dies der Fall ist, dann müssen Sie folgendermaßen bei einer Zwangsanmeldung vorgehen:

    Auf jeden Fall die Zwangsanmeldung nicht einfach hin nehmen oder in den Müll schmeißen!Der betreffende Gebührenbescheid muss angefochten werden.
    Begründung:

    Aufgrund der fehlenden Unterschrift auf der Anmeldung ist diese unwirksam. Dazu kommt, dass man gar keine empfangsfähige Rundfunkgeräte bereit hält. Gleichzeitig mit dem Widerspruch wird die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nach §§ 80 Abs. 3, S. 3 VwGO beantragt. Sollte trotz dessen ein Vollstreckungsversuch oder eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgen, so sollte man beim zuständigen Gericht, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragen. Ansonsten kann die GEZ trotz Widerspruchs den Betrag vollstrecken.

    Des weiteren ist die [color="Red"]GEZ in Beweislast [/color]und nicht Sie. Wenn die GEZ also nicht nachweisen kann, dass Sie Empfangsgeräte bereithalten, kann auch nicht einfach eine Zwangsanmeldung durchgeführt werden.

    Alles anzeigen

    mfg Jagger

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  • Hanke84
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    520
    • 28. August 2008 um 23:36
    • #13
    Zitat von Borat;230516

    ich hab meinen briefträger soweit, das er alle briefe von der GEZ als unzustellbar zurück schickt.

    Das ist natürlich das Beste wenn man den Briefträger auf seiner Seite hat!:biggrinthumb::biggrinthumb:

    Aber mir ist was passiert,dass glaubt ihr nicht!
    Ich wohne ca. seit 1 1/2 Jahren in meiner Wohnung(6 Wohnungen in einem Haus) Daneben die gleiche Bauart von Wohnhaus etc...

    Hab ich der GEZ natürlich erstmal nix von erzählt, warum auch?
    Nach nem halben Jahr kam der Standard-Brief vonwegen "Rundfunkgeräten anmelden" und so.
    Ich hab erstmal nicht drauf geantwortet, warum auch!?

    Dann, :palamakia:nach einem Jahr,:palamakia: meinte ein "Mitarbeiter" der GEZ mir mal einen Besuch abstatten zu müssen:palamakia:.

    Ich sagte ihm, dass ich weder konventionelle, noch neumoderne "Empfangsgeräte" besitze.
    Obwohl er mir das nicht wirklich glauben wollte, ist er dann doch "beleidigt" abgezogen.

    Da dachte ich mir : "O.K., den biste erstmal los...!"
    Aber nix da!

    Ganze 48 Std. später stand der gleiche Typ wieder auf meiner Matte, ein Grinsen im Gesicht als gäbe es kein Morgen.
    Und was macht er???

    Er holt sein Handy raus und zeigt mir ein Video!
    Was ist wohl da zu sehen??
    Ein total verwackeltes Video welches so aus sieht, als wäre es aus dem Fenster meiner Nachbarn aufgenommen worden!!
    Darauf zu sehen ist ein 42" Plasma TV und ein ziehmlich fröhlich dreinblickender Typ mit nem Bier in der linken und ner Fernbedienung in der rechten Hand!

    Als ich ihm dann noch weiß machen wollte, dass der Fernseher "geliehen" sei und das ich sowas eigentlich gar nicht besitze, ist er Hoch Rot angelaufen und meinte erstmal rumbrüllen zu müssen. :anim::anim:

    War schon recht amüsant!

    Im Endeffekt zahle ich !FREIWILLIG! GEZ-Gebühren,auch wenn ich die ÖR kaum nutze! Habe fast 2 Jahre Digitales TV genossen und nur einen Bruchteil bezahlt!

    Die Moral von der Geschicht:

    GEZ kennt ein, oder nicht

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  • Alci
    Gast
    • 29. August 2008 um 00:10
    • #14

    Das ist aber auch eine Verletzung der Privatsphäre.
    Hättest du was anderes in der Hand, dann wäre das sogar eine intime Verletzung :)

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  • vmerlin
    Gast
    • 29. August 2008 um 09:57
    • #15

    also es gab schon sehr oft solche GEZ spinner die meinen mal einen fuss in die tür stellen zu müssen selbst mir ist das mal passiert da wollte er unbedingt in die wohnung da ich aber eine kette vor hatte sagte ich ihm das er doch mal eben ne min warten solle da bin ich kurz in meine kammer gegangen und habe einen hammer geholt und ihm damit auf den fuss gehauen ihm tats weh und ich konnte die türe wieder schlissen :D :D :D

    nur die grünen musste ich schneller anrufen wie er sonst wäre es körperverlezung gewesen so war es dann ne reaktion auf Hausfriedensbruch :D

    also die typen von der GEZ haben gar kein Rechtin irgendeiner weise die wohnung zu betreten und auch die grundstücke sind verboten für die wenn man sie nicht eingeladen hat (und wer macht das schon :D:D:D:D:D)

    gruss vmerlin

    • Zitieren
  • Wauzzi
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    1.773
    • 29. August 2008 um 10:04
    • #16

    Vielen Dank erstmal für eure (auch teilweise Lustigen) Feedbacks.

    Mit fällt immer wieder auf das beim Thema "GEZ" eine hohes Interesse besteht. Das Thema schein wohl auch andewre brennent zu intessieren.

    Dann kann ich ja beruhigt sein. Die Karte wanderte selbstverständlich direkt in die Mülltonne :D

    • Zitieren
  • Wotann
    Gast
    • 29. August 2008 um 10:50
    • #17

    Ein gutes Mittel gegen die Typen ist Hartz 4 beantragen (z.B. als Unterstützende Leistung), ab zum Bürgerbüro mit dem Bescheid und dort die GEZ Befreiung holen. Ich bekomme etwas Hartz aber keine Post mehr von GEZ! Ps. der Tipp mit dem Hammer von vmerlin ist aber auch interessant.

    • Zitieren
  • Wauzzi
    Meister
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    Beiträge
    1.773
    • 29. August 2008 um 20:55
    • #18
    Zitat

    Darauf zu sehen ist ein 42" Plasma TV und ein ziehmlich fröhlich dreinblickender Typ mit nem Bier in der linken und ner Fernbedienung in der rechten Hand!

    Musste das sein das der GEZ Mann mich beim wichsen filmt ? :D

    Zitat

    Ein gutes Mittel gegen die Typen ist Hartz 4 beantragen

    Nun ja, wenn man Arbeitnehmer ist, kann man ja kein Harz IV beantragen...oder ?

    Zitat

    daher Karte in Müll und weiter ruhig Bier trinken

    schon passiert ! und ich genieße es :)

    • Zitieren
  • Bandog
    Gast
    • 30. August 2008 um 11:52
    • #19

    GEZ wie süß

    Liebe Leute,

    die Rechte derer Schnüffler sind glücklicherweise sehr begrenzt.

    Die bedienen sich vieler Privatpersonen, die dann die Tips geben und wie ich hörte auch dafür ein Honarar bekommen.

    Bei mir waren sie auch, wollten allerdings die Wohnung nicht betreten obwohl nur die kleine Schwiegermama in der Tür stand.

    Warum?

    3 Hunde mit entzückendend weiß glänzenden Zähnen.

    MfG Bandog

    • Zitieren
  • tommythr
    Gast
    • 31. August 2008 um 12:10
    • #20

    Also der Mensch von der GEZ versucht ja auch nur sein Geld zu verdienen. Es ist zwar kein anständiger Job, aber es ist einer.
    Bei der Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben übertritt der freie GEZ-Mitarbeiter regelmäßig seine Kompetenzen.

    Im zuvor geschilderten Fall mit der Handyaufnahme des durch das Grundgesetz geschützen Wohnzimmers, hat er`s mächtig übertrieben.

    1. Muss der Versuch den Nichtzahler zu überführen verhältnismäßig sein. D.h. ein benatragter Durchsuchungsbefehl würde durch den zuständigen Richter allein deshalb abgelehnt, weil es unverhältnismäßig wäre, die private Wohnung wegen ein paar Euro zu betreten.

    2. Der GEZ Mitarbeiter hat freilich nun einen Beweis in der Hand, dass hier ein Fernseher vorhanden ist. Aber... der ist doch just in diesem Moment aufgestellt worden, da gerade für viel Geld im örtlichen Elektromarkt erstanden. Der Brief mit dem ausgefüllten Antrag ist natürlich auf dem Weg zur GEZ!!!!
    Allerdings kommt man als nun in der Privatssphäre Verletzter nicht umhin, einen Strafantrag gegen den GEZ Mitarbeiter zu stellen! Schließlich darf man nicht in der eigenen Wohnung unerlaubt gefilmt werden. Ergänzend könnte man mitteilen, dass dieser Mitarbeiter desöfteren da war und scheinbar ein privates Interesse am Kontakt zum vermeintlichen Nichtzahler zu haben scheint. Dies wäre dann Stalking und ebenfalls strafbar.

    Generell meine ich aber, dass GEZ-Gebühren Gesetz ist, steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag! Auch wenn die die Kohle sinnlos mit vollen Händen zum Fenster raus werfen, müssen wir uns schon an die geltenden Bestimmungen halten. Aber eben auch die Mitarbeiter der GEZ. Das die nun rechtlich so schlecht gestellt sind, dass sie eiegntlich von jedem 5-jährigen mit Förmchen und Schaufel ausgelacht werden im Treppenhaus, ist halt Pech. "Tragt es doch mit Würde"

    Kurzum:

    GEZ darf nicht in die Wohnung. Durchsuchungsbefehl gibts nicht! Zwangsanmeldung gibts, hier einfach Widerspruch! Da auch hier ggfls. Willkür vorliegt, wenn die GEZ keinen Anhaltspunnkt für ihr Verhalten hat, gleich im ersten Schreiben auf Anwalt und Gericht verweisen und gleich auf die Rechnung verweisen. Obwohl denen das eiegentlich Rille ist, da es Gebührengelder sind!

    Vermutlich hat sich das Problem ja eh bald gelöst, wenn es die GEZ-Kopfpauschale gibt. Frech ist nur, dass es als Gebührensenkung dargestellt wird. Wenn man genau rechnet, zahlen manche fast das doppelte!

    Grüße

    t.

    • Zitieren

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