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Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

  • heugabel
  • 17. September 2008 um 21:32
  • Online
    heugabel
    Administrator
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    • 17. September 2008 um 21:32
    • #1

    Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat.

    Von Gravenreuth war vor einem Jahr vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eben dieses versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen. Von Gravenreuth hatte seinerzeit insistiert, kein Geld aus einem Rechtsstreit mit der Zeitung erhalten zu haben, was sich nach einer Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Anwalts als unwahr herausstellte.

    Der Beschuldigte wollte in der heutigen Strafverhandlung über seinen Verteidiger nachweisen lassen, dass seine Kanzlei im Tatzeitraum so chaotisch organisiert gewesen sei, dass er den Überblick verloren habe. Mehrere ehemalige Angestellte, die als Zeugen benannt waren, bestätigten zwar diese Darstellung, was die Postablage angeht, betonten aber laut Prozessbeobachtern, dass in Sachen Geldeingang immer strenge Ordnung geherrscht habe. Insofern war der Vortrag des Münchner Rechtsanwalts offenbar für den Vorsitzenden Richter wenig glaubwürdig.

    Im April 2008 hat von Gravenreuth bereits in einer anderen Strafsache eine Haftstrafe von elf Monaten erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. In jener Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung. Die Haftstrafe floss in die Strafbemessung des Berliner Landgerichts ein. Inwieweit sich das heute ergangene Urteil auf eine mögliche Entziehung der Anwaltszulassung auswirken wird, ist bislang offen.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.

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  • Drehrumbum
    Erleuchteter
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    Beiträge
    3.184
    • 17. September 2008 um 22:14
    • #2

    Das ist noch zu milde, aber ein Rechtsanwalt im Vollzug, der wird nicht viel zu lachen haben.
    Der kommt sicherlich noch vor den Kinderschändern und die haben schon nicht viel zu lachen.
    :anim:

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  • Gast
    Gast
    • 18. September 2008 um 09:23
    • #3

    Wichtiger ist, dass man ihm die Zulassung als Anwalt entzieht. Das würde anderen Drecksäcken der gleichen Bruderschaft was zum nachdenken geben.

    • Zitieren
  • veritas
    Gast
    • 19. September 2008 um 10:54
    • #4

    Ich glaub es nicht. Den kenn ich noch von vor gut 13 Jahren, als der Amiga
    noch total trendy war. Der hat sich dann darum bemüht, Raubkopierer in die Falle laufen zu lassen.
    Mein Cousin und ich hatten damals zeitgleich einen Brief erhalten, mit einem schlechten Foto von irgendeinem Mädchen, was sich auf einer Couch rumräkelt. In dem Brief hat sie nach Raubkopien für den Amiga gefragt, und ob man so nett sei ihr Spiele zu schicken. In der damaligen Scene ging das Gerücht um, dass diese Briefe alle von einem Gravenreuth stammen sollen. Wenn man sich mal die Infos auf Wiki über den anschaut, könnte das tatsächlich hinkommen.
    Sachen gibts.....

    Den Brief hab ich nie weggeschmissen, der wird am WE gesucht. Den kram ich nochmal aus der Schublade....

    Edit:

    Jo, das ist der. Irgendwann holt die Gerechtigkeit jeden ein! Gut so! :)

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  • Trunks74
    Gast
    • 19. September 2008 um 17:05
    • #5

    Das war ne übliche Masche! Es wurden/werden auch Zeitungs-Anzeigen geschaltet in dem eine "arme" Studentin Software für nöppes suchte, sonst könnte sie nicht studieren. Alle die darauf reagierten bekammen nach kurzer Zeit nen netten Brief vom Anwalt!

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  • blaze1
    Gast
    • 19. September 2008 um 19:00
    • #6

    So ein Dreckfresser der Typ !! Ich hoffe das er in Bau wandert, geschieht ihm recht.
    Abmahnanwälte sind sowieso :mad:

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  • bonzaii
    Meister
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    Beiträge
    2.044
    • 19. September 2008 um 19:07
    • #7

    Der Typ ist wohl auch im Gulliboard registriert ... oder irre ich mich ....

    • Zitieren
  • gvg
    Schüler
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    680
    Beiträge
    131
    • 19. September 2008 um 19:23
    • #8

    Am besten Dahin wo er auch was an Das Frresbrett Bekommt und vom bimbo sich ein 2 tes Loch anschaft.

    • Zitieren
  • DonMartin
    Gast
    • 19. September 2008 um 21:40
    • #9

    Hi

    Wenn jetzt alle Anwälte in den Knast geschickt werden die Abmahnen,
    dann bricht ja ein ganzer Wirtschaftszweig weg:biggrin:


    DonMartin.

    • Zitieren
  • Alci
    Gast
    • 19. September 2008 um 22:11
    • #10

    Genau um diesen Wirtschaftszweig weine ich nicht nach. Die sollen mal selber fühlen, wie es ist, wenn Jemand mit viel Geld einem ohne Geld Geld fordert mit gerichtlicher Drohung...

    • Zitieren

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