Das neue Urheberrechtsgesetz sollte eigentlich illegalen Tauschbörsen das Wasser abgraben. Die Musikindustrie klagte 2007 über 100.000 Mal gegen Tauschbörsenbenutzer. Aber scheinbar scheint dieses Gesetz der Film- und Musikindustrie wenig hilfreich zu sein.
Staatsanwälte fühlen sich mittlerweile durch die Massenklagen als "Mittel zum Zweck" und stellen die Strafanzeigen ein. Laut Gesetz muss das Raubkopieren "ein gewerbliches Ausmaß" erreichen. Jedoch ist unklar wann dies erreicht ist. Darüber urteilt jedes Gericht anders.
Allein die Herausgabe von Verbindungsdaten koste 200 Euro, wobei keiner weiß ob dies der Preis für eine IP oder mehrere ist. Die Industrie will weiterhin klagen, auch ohne Erfolgsaussicht.
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