Wie die "Wirtschaftswoche" berichtet, sind Tauschbörsennutzer in Deutschland strafrechtlich so gut wie nicht belangbar. Wenig auskunftsfreudige Staatsanwälte machen den Schadenersatzklagen der Musikindustrien immer öfter einen Strich durch die Rechnung.
Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth erklärte, dass dem Täter eindeutig nachgewiesen werden muss, dass er etwas heruntergeladen hat. Untersuchungen werden beendet, wenn in einem Familienhaushalt kein Geständnis abgelegt wird.
Wer kein Geld mit den Titeln erwirtschaftet müsse nicht fürchten, dass Ermittlungen und monatelange Beschlagnahmung von Computern eingeleitet werden. Unter 3.000 Titeln werde meist gar nicht angefangen zu ermitteln.
Quelle:Golem.de: IT-News für Profis