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ORF verliert Kampf um Programmentgelt von Nicht-Seher

  • Gast
  • 23. November 2008 um 08:31
  • Gast
    Gast
    • 23. November 2008 um 08:31
    • #1

    heise online vom 22.11.08

    Zitat

    Wer die Programme des Österreichischen Rundfunks (ORF) nicht empfangen kann, muss auch kein Programmentgelt an den ORF bezahlen. Was für Außenstehende nahe liegend klingt, wurde vom ORF und seiner Inkasso-Tochter GIS bislang anders gehandhabt. Erstmals aber hat ein Betroffener nicht freiwillig gezahlt, sondern auf dem Rechtsweg eine höchstgerichtliche Entscheidung erfochten. Erst vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat der Mann Recht bekommen (Zl. 2008/17/0059-8,

    Begonnen hat der Fall mit der Einstellung der Betacrypt-Verschlüsselung der ORF-Satellitenübertragung Anfang des Jahres. Ein davon betroffener Salzburger wollte weder in eine DVB-T-Box für terrestrischen Empfang noch in einen neuen Satellitenreceiver investieren und verzichtete damit auf den Empfang von ORF1 und ORF2, nicht aber auf ausländische Programme. Die ORF-Tochter GIS wollte weiterhin das ORF-Programmentgelt von 15,18 Euro monatlich kassieren, seit 1. Juni sind es 16,61 Euro. Außerdem wurden monatliche Abgaben in Form von Rundfunkgebühren für Radio (0,36 Euro) und TV (1,16 Euro), Kunstförderungsbeitrag (0,48 Euro) und Salzburger Landesabgabe (3,10 Euro) per Bescheid vorgeschrieben.

    Der ORF-Verweigerer sah zwar ein, die für Haushalte mit Rundfunkempfangseinrichtungen vorgesehenen Abgaben von 5,10 Euro monatlich entrichten zu müssen. Das vielfach höhere ORF-Programmentgelt wollte er mangels ORF-Empfang aber nicht bezahlen. Er widersprach dem GIS-Bescheid, stieß bei den zuständigen Finanzbehörden aber auf Ablehnung. Erst der VwGH entschied zu seinen Gunsten: "Ein Programmentgelt nach dem ORF-Gesetz ist (...) nur bei einem Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des ORF zu entrichten." Der ORF-freie Fernseher des Mannes stelle zwar eine Rundfunkempfangsanlage im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes, nicht jedoch im Sinne des ORF-Gesetzes dar. Die GIS darf von dem Beschwerdeführer daher kein Fernseh-Programmentgelt mehr kassieren und muss die Verfahrenskosten von knapp 1.200 Euro tragen.

    Von dem Urteil profitieren könnten Satelliten-Haushalte mit Digital-Receiver ohne ORF-Decoderkarte oder mit rein analogem Sat-Empfang. Außerdem Haushalte, die sich in einem nicht mehr mit analogem terrestrischem TV-Signal versorgten Gebiet befinden und einen Fernseher entweder nur als Abspielgerät vorhalten oder aber in Grenznähe leben und ausländische analoge TV-Signale empfangen. Jedoch will die GIS es diesen Menschen keineswegs leicht machen. Jeder Betroffene soll in einem eigenen Verfahren nachweisen, dass er keinen ORF mehr empfangen kann. Außerdem könnte der ORF versuchen, die unverschlüsselt via Satellit verbreiteten Rumpfprogramme ORF2 Europe und ORF Sport Plus als Argument zu bemühen, um von jedem Satellitenhaushalt zu kassieren. Nur eine weitere höchstgerichtliche Entscheidung könnte dann endgültig Klarheit schaffen.

    In österreichischen Medien ist sofort eine politische Diskussion über die Entscheidung entbrannt. Das größte Nachrichtenportal des Landes, ORF On, schweigt sich allerdings aus. Während SPÖ-Mediensprecher Josef Cap keinen Handlungsbedarf sieht, verlautbarte aus dem Büro seiner Parteikollegin und Medienministerin Heidrun Silhavy der Wunsch nach einer Gesetzesänderung. Demnach müsste unabhängig von Empfangbarkeit an den ORF bezahlt werden.

    Quelle: heise online - 22.11.08 - ORF verliert Kampf um Programmentgelt von Nicht-Seher

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  • Gast
    Gast
    • 23. November 2008 um 11:04
    • #2

    das passt schon so, warum für etwas bezahlen was man nicht in anspruch nimmt. was aber eine heikle und aufwendige sache werden kann ist die beweisbarkeit eines nicht orf-tauglichen tv-gerätes. ich frage mich wie man so etwas beweisen kann!?

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  • Wally62
    Gast
    • 24. November 2008 um 12:23
    • #3

    Dazu fällt mir nur ein ein...........


    NIEDER MIT DER GEZ GEBÜHR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:anim:

    • Zitieren
  • Dj_Fatman_Mo
    Gast
    • 24. November 2008 um 23:40
    • #4

    Wieso machen wir hier in unserem lande nicht den Östereischer nach.Die Kompletten dritten Verschlüsseln entweder mit Conax, NDS oder Nagravision Verschlüsseln und jeder der schauen möchte der zahlt.Weg mit den GEZ Gebühren.Wo kann man sich eigentlich beschweren?Da müsste das Folk ne beschwerde einreichen an der Verbraucher Zentrale und nicht mehr zahlen wollen, da man nicht einsieht, was man nicht schaut will man auch nicht zahlen, aber irgendwie geht es den Deutschen Folk gut.Beschwerde kann man nicht verlangen auch bei einem Monatlichen beitrag von 50€ an der GEZ.

    • Zitieren
  • didi1611
    Anfänger
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    240
    Beiträge
    45
    • 25. November 2008 um 07:04
    • #5

    orf

    na endlich mal was neues, nieder mit orf, zdf und den zwangsabzockern mit werbung. wer gucken will soll karte kaufen und zahlen und nicht zwangsbeglückt werden.

    lg

    • Zitieren
  • Katze Flohli
    Gast
    • 25. November 2008 um 07:29
    • #6

    dabei wäre es ja sooo einfach ...
    KD könnte das mit in der Grundverschlüsselung mit aufnehmen und per Satelit Premiere

    Sinn und Zweck ist es ja für ARD & ZDF das sie ja von jedem Haushalt etwas wollen ganz egal ob mann schaut oder nicht.

    Ja wobei ich ja lieber sagen würde "GRENZENFREIES EUROPA" auch für digitale Medien dann bräuchte mann den ORF auch nicht mehr verschlüsseln. bzw die OR privatisieren und gar keine Gebühren

    Wenn ich das einmal anders auslege mache ich einen Laden auf und beliefere jeden Haushalt mit Ware die er nicht bestellt hat und Kassiere weil er meine Ware ja hätte nutzen können.

    Soetwas ist zwar privat illegal aber Staatlichen Verbrechern werden sogar noch dafür Prämiert. Mir fallen dabei auch noch zB die privatisierung der Bahn oder auch der jüngste Bankenskandal ein um mal nur zwei davon zu nennen.

    • Zitieren

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