LPR Hessen winkt neuen Regelkatalog für Pay-TV-Betreiber durch
Die hessischen Medienhüter haben am Montag neue Rahmenbedingungen für Betreiber von Kabel- und Satellitenplattformen sowie IPTV-Angeboten durchgewunken.
Wie die LPR Hessen mitteilte, sei der Satzungsentwurf über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung genehmigt worden. Die Satzung, deren Überarbeitung aufgrund des am 1. September 2008 in Kraft getretenen 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages notwendig wurde, stellt neue Regeln für den diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang auf, der Benachteiligungen inbesondere kleinerer Anbieter unterbinden soll.
Bundesweit einheitliche Zuweisung für TV- und Radiokapazitäten
Ebenfalls neu und erstmals bundesweit einheitlich geregelt ist die Zuweisung drahtloser Übertragungskapazitäten für bundesweite Hörfunk- und Fernsehangebote, die nunmehr zentral von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vergeben werden. Der Satzungsentwurf war von der ZAK und der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten als übereinstimmende Satzung für die Beschlussfassung in den Gremien der Landesmedienanstalten verabschiedet worden. Sie tritt laut Angaben der LPR in Kraft, sobald alle Landesmedienanstalten zugestimmt haben.
Außerdem genehmigten die LPR Hessen in ihrer montäglichen Sitzung ein Veranstaltungsradio anlässlich der Ausstellung "Kinderwelten - 53. Internationale Kinderbuchausstellung". Das 24-stündige Programm wird die Ausstellung in der Zeit vom 27. Dezember 2008 bis 9. Februar 2009 in Offenbach durch verschiedene Sendungen begleiten. Neben Berichten vom Veranstaltungsort soll es Interviews und Gespräche mit Autoren, Rezensionen aktueller Kinderliteratur und Gespräche mit Schriftstellern geben. Das Radioprogramm soll voraussichtlich über die UKW-Frequenz 88,9 MHz am Standort Heusenstamm zu empfangen sein.