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  3. Szene News

Premiere setzt sich vor Gericht gegen Cybersky-TV durch

  • Frostbiter
  • 20. Januar 2009 um 16:22
  • Frostbiter
    Gast
    • 20. Januar 2009 um 16:22
    • #1

    Karlsruhe - Das Pay-TV-Unternehmen Premiere konnte sich endgültig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) juristisch gegen Cybersky-TV, einem Peer-to-Peer (P2P)-Fernsehdienst, durchsetzen.



    Dies hat heute eine BGH-Sprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigt. Demnach fand die mündliche Verhandlung (Aktenzeichen I ZR 57/07) bereits am 15. Januar statt. Die schriftliche Urteilsbegründung liege der Sprecherin zufolge frühestens in acht Wochen vor. Nach dem Urteil darf Cybersky-TV-Entwickler Guido Ciburski seine Software weder anbieten, noch verbreiten oder betreiben.

    Der Entscheidung war eine Revision des Cybersky-TV-Machers Guido Ciburski gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) vorausgegangen. (DIGITAL FERNSEHEN berichtete) Der BGH bestätigte nun die Rechtskraft dieses Urteils.

    Der Bezahlsender Premiere war damals mit einem Einspruch beim Berufungsgericht erfolgreich und hatte damit die weitere Verbreitung der P2P-Fernsehsoftware Cybersky-TV unterbunden. Hinter "Cybersky-TV" steckt die TV Unterhaltungselektronik AG (TCU). Mit der Software hätten die Zuschauer kostenpflichtige Premiere-Sendungen über das Internet zum Nulltarif empfangen können. TCU war von Premiere verklagt worden, weil der Abo-Sender seine Urheberrechte dadurch verletzt sah.

    Mit der Software Cybersky können Fernsehsendungen aus aller Welt über das Internet angesehen werden. Zum Einsatz kommt dabei die P2P-Technik (P2PTV). Ähnlich wie in Tauschbörsen kann jeder Nutzer Sender anbieten oder ansehen.

    Dabei bleibt es jedem Nutzer selbst überlassen, einen eigenen Sender zu erstellen oder bestehende einzuspeisen. Allerdings werden Live-Übertragungen etwa fünf bis zehn Sekunden zeitverzögert übertragen.

    DIGITALFERNSEHEN.de - Die Nummer 1 zum Thema Digital TV

  • Gast
    Gast
    • 21. Januar 2009 um 21:52
    • #2

    Zum downloaden findet man die software aber noch

  • Frostbiter
    Gast
    • 21. Januar 2009 um 23:37
    • #3

    Ja,wo,undertaker?

  • Gast
    Gast
    • 21. Januar 2009 um 23:51
    • #4

    vllt einfach ma nach cybersky tv googlen :D

  • Frostbiter
    Gast
    • 22. Januar 2009 um 00:32
    • #5

    Habe ich schon gemacht und geladen,bekomme es aber nicht in Betrieb.

  • mandy28
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    16.178
    • 22. Januar 2009 um 10:30
    • #6

    Premiere setzt sich vor BGH durch - P2P-Fernsehen "Cybersky TV" illegal
    Premiere gewinnt gegen P2P-Anbieter...

    Der Münchener Pay-TV-Sender Premiere hat sich in höchster Instanz gegen den Peer-To-Peer-Fernsehdienst "Cybersky TV" durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Betreibers Guido Ciburski gegen das Urteil des OLG Hamburg zurückgewiesen, berichtete der Branchendienst "Heise" am Dienstag. Eine Gerichtssprecherin bestätigte dies am Nachmittag. Das OLG-Urteil ist damit rechtskräftig.

    Bei "Cybersky TV" handelt es sich um eine der Öffentlichkeit nur in Teilen vorgestellten Software, die auf einer P2P-Plattform basiert TV-Sendungen per Internet übertragen soll (SAT+KABEL berichtete). Das Projekt war in drei Unterbereiche aufgesplittet worden: Neben der Übertragungstechnik "CyberTelly" sowie der "anonymen und unzensierten Variante Cybersky" war auch von einer Peer-To-Peer-Plattform namens "ByteTornado" die Rede.

    Ciburski hatte das Projekt bei der TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) in Koblenz angeschoben. Das Unternehmen war bundesweit durch den Werbeblocker "Fernsehfee" bekannt geworden - gegen das Gerät hatten Privatsender geklagt, aber verloren.

    Jahrelanger Streit endet

    Das Koblenzer Unternehmen wollte bereits im Mai 2005 mit dem Vertrieb der Software beginnen. Premiere hatte gegen die Markteinführung der Software aber geklagt. In einem Prozess im April 2005 hatte zunächst das Hamburger Landgericht die Markteinführung der Tauschbörsen-Software verboten. Das Gericht bestätigte mit seinem damaligen Urteil eine von Premiere erwirkte Einstweilige Verfügung gegen TCU. Das Unternehmen dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht damals. Tatsächlich hatte Ciburski bei "Cybersky" nicht ausgeschlossen, dass bei der P2P-Verteilung auch verschlüsselte Pay-TV-Sendungen betroffen sein könnten - und dieses "Feature" zu Anfang offensiv vertreten.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zu Gunsten von Premiere fiel später dann mit einem so genannten Versäumnisurteil, weil die Gegenseite nicht zu einem Verhandlungstermin erschienen war (SAT+KABEL berichtete). Der zunächst angekündigte Weg ins Ausland war nicht erfolgreich: "Cybersky TV" darf nach dem BGH-Urteil nicht mehr in Deutschland vertrieben bzw. angeboten werden, sofern damit codierte TV-Inhalte entschlüsselt werden können. Weil der Betreiber das ebenso wenig ausschließen kann wie beispielsweise die Post den Transport möglicherweise illegaler Schriftstücke, dürfte das Projekt endgültig gescheitert sein.

    Quelle Sat & Kabel

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