Premiere: Klage wegen schrumpfender Abozahlen - BaFin prüft
Die Finanzaufsicht BaFin hat nach der Veröffentlichung überhöhter Abonnentenzahlen beim Bezahlsender Premiere nun auch eine formelle Untersuchung eingeleitet.
Dabei gehe es um den Verdacht auf Marktmanipulation und Insiderhandel, sagte eine BaFin-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur dpa am Mittwoch in Bonn. Anlass für die formelle Untersuchung sei die Ad-Hoc-Mitteilung von Premiere vom 2. Oktober vergangenen Jahres. Darin hatte der neue Premiere-Vorstandschef Mark Williams kurz nach seinem Antritt den Abonnentenbestand bereinigt und um eine Million auf 2,4 Millionen nach unten korrigiert (SAT+KABEL berichtete). Die Nachrichten lösten damals einen Kurssturz der Premiere-Aktie um zeitweise gut die Hälfte aus.
Premiere droht zudem ein juristisches Nachspiel. Vor dem Landgericht Frankfurt sei eine erste Klage von zwei Anlegern wegen fehlerhafter Angaben zu den Abozahlen in den Börsenprospekten 2005 und 2007 eingereicht worden, teilte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte am Dienstagabend in München mit.
Premiere schweigt zu Klage - Anwalt pocht auf Prospekthaftung
Ein Sprecher des Unternehmens wollte keine Stellungnahme abgeben, da die Klageschrift noch nicht vorliege. Auch beim Landgericht Frankfurt war die Klage nach Angaben eines Sprechers zunächst noch nicht registriert. In der Mitteilung der Anwaltskanzlei hieß es, Premiere habe am 2. Oktober 2008 gemeldet, lediglich 2,411 Millionen Abonnenten zu haben, bis dahin seien die Anleger aber aufgrund der Darstellung in den Börsenprospekten von mehr als 3 Millionen Abonnenten ausgegangen. Darin seien offenbar auch nicht aktivierte und bereits beendete Abonnements enthalten gewesen.
Premiere-Chef Mark Williams (Quelle: Premiere)"Darauf wurde beim Börsengang und bei der Kapitalerhöhung jedoch nicht hingewiesen", erklärte Rechtsanwalt Franz Braun. "Grundsätzlich stehen den Aktionären deshalb Prospekthaftungsansprüche zu." Vor allem diejenigen Anleger, die für die Kapitalerhöhung im Jahr 2007 gezeichnet hätten, könnten verlangen, dass diese Geschäfte rückabgewickelt beziehungsweise Verluste ersetzt würden.
Angesichts des drastischen Kurseinbruchs für der Premiere-Aktien von über 30 Euro beim Börsengang auf mittlerweile unter zwei Euro dürfte es nach Einschätzung der Kanzlei zahlreiche geschädigte Anleger geben. Braun räumte allerdings ein, dass sich bisher keine weiteren an einer Klage interessierten Aktionäre bei der Kanzlei gemeldet hätten.