In einer großen Abmahnwelle erhalten derzeit zahlreiche Inhaber von Internet-Anschlüssen Zahlungs- aufforderungen von Anwaltskanzleien. In diesen Abmahnungen werden erhebliche Beträge gefordert und eine extrem kurze Frist von nur sieben Tagen gesetzt. Viele der Angeschriebenen wissen nicht einmal, worauf sich die Vorwürfe beziehen, weil Kinder oder Dritte über den betroffenen Anschluss illegal Musik oder Filme heruntergeladen haben. Wir verraten, wie Betroffene am besten vorgehen sollten.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Abmahnungen sollen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung in juristischen Streitfällen bieten. Je nachdem wie der Abgemahnte auf die Abmahnung reagiert, kommt es zu einer Einigung oder einem Gerichtsverfahren.
Was folgt auf eine Abmahnung?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Erstens kann der Abgemahnte den Forderungen des Abmahnenden entsprechen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und den abgemahnten Sachverhalt beseitigen. Zweitens können beide Parteien in einem Streitfall einen Vergleich anstreben, der beide Seiten zufriedenstellt. Und drittens kann der Abgemahnte die Forderungen des Abmahnenden ablehnen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Was kostet eine Abmahnung?
Jede Abmahnung kostet den Abgemahnten Geld. Diese Kosten entstehen aus den Gebühren, die der Anwalt berechnet, der die Abmahnung im Auftrag seines Klienten formuliert hat. Die genauen Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Bei einer Abmahnung in urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Sachen bestimmen sie sich nach der Höhe des Streitwertes, verbunden mit einem Wertfaktor nach dem Umfang der Tätigkeit.
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Stellen Sie zunächst fest, ob sich die Abmahnung tatsächlich gegen Sie richtet und dem Abmahnenden kein Fehler unterlaufen ist. Sind tatsächlich Sie gemeint, sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten. Nur er kann feststellen, ob die rechtliche Form der Abmahnung eingehalten wurde, gesetzte Fristen angemessen sind und die Höhe der Kosten im Rahmen liegt. Er kann Ihnen auch empfehlen, wie sie angemessen auf die Abmahnung reagieren sollten.