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Abmahnwelle wegen illegaler Downloads

  • franz87
  • 22. Juli 2009 um 21:05
  • franz87
    Threadschnüffler
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    266
    • 22. Juli 2009 um 21:05
    • #1

    In einer großen Abmahnwelle erhalten derzeit zahlreiche Inhaber von Internet-Anschlüssen Zahlungs- aufforderungen von Anwaltskanzleien. In diesen Abmahnungen werden erhebliche Beträge gefordert und eine extrem kurze Frist von nur sieben Tagen gesetzt. Viele der Angeschriebenen wissen nicht einmal, worauf sich die Vorwürfe beziehen, weil Kinder oder Dritte über den betroffenen Anschluss illegal Musik oder Filme heruntergeladen haben. Wir verraten, wie Betroffene am besten vorgehen sollten.

    Was ist eine Abmahnung?
    Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche einsetzbar. Abmahnungen sollen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung in juristischen Streitfällen bieten. Je nachdem wie der Abgemahnte auf die Abmahnung reagiert, kommt es zu einer Einigung oder einem Gerichtsverfahren.

    Was folgt auf eine Abmahnung?
    Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Erstens kann der Abgemahnte den Forderungen des Abmahnenden entsprechen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und den abgemahnten Sachverhalt beseitigen. Zweitens können beide Parteien in einem Streitfall einen Vergleich anstreben, der beide Seiten zufriedenstellt. Und drittens kann der Abgemahnte die Forderungen des Abmahnenden ablehnen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.


    Was kostet eine Abmahnung?
    Jede Abmahnung kostet den Abgemahnten Geld. Diese Kosten entstehen aus den Gebühren, die der Anwalt berechnet, der die Abmahnung im Auftrag seines Klienten formuliert hat. Die genauen Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Bei einer Abmahnung in urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Sachen bestimmen sie sich nach der Höhe des Streitwertes, verbunden mit einem Wertfaktor nach dem Umfang der Tätigkeit.

    Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
    Stellen Sie zunächst fest, ob sich die Abmahnung tatsächlich gegen Sie richtet und dem Abmahnenden kein Fehler unterlaufen ist. Sind tatsächlich Sie gemeint, sollten Sie unbedingt einen Anwalt einschalten. Nur er kann feststellen, ob die rechtliche Form der Abmahnung eingehalten wurde, gesetzte Fristen angemessen sind und die Höhe der Kosten im Rahmen liegt. Er kann Ihnen auch empfehlen, wie sie angemessen auf die Abmahnung reagieren sollten.

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  • Dark_Game
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    • 22. Juli 2009 um 21:08
    • #2

    Das richtet sich doch eh nur gegen P2P sind die Behörden wohl mal wieder im Esel unterwegs :D

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  • Online
    Jagger
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    • 22. Juli 2009 um 22:01
    • #3

    Hi,

    derzeit? Quelle?

    mfg Jagger

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  • ChrisO
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    • 23. Juli 2009 um 11:42
    • #4

    Der Text ist sicher schon 3 Jahre alt.

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  • gladiator-01
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    • 23. Juli 2009 um 11:53
    • #5
    Zitat von ChrisO;297837

    Der Text ist sicher schon 3 Jahre alt.

    Diesmal wohl nicht.

    Die Ursprungsquelle vom 22.07.09 dürfte hier sein: Quelle


    cu

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  • Gast
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    • 23. Juli 2009 um 12:25
    • #6

    Nicht nur der Esel wird durchforstet, auch bei Torrent schnüffeln die Behörden gerne mal umher.

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  • Dark_Game
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    • 23. Juli 2009 um 13:23
    • #7

    hast schon recht aber meistens mahnen die wirklich nur P2P ab nix anderes und wer heutzutage noch über Esel oder Torrent is selberschuld...

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  • Gast
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    • 23. Juli 2009 um 17:15
    • #8

    im grunde ist egal woher mann sein stuff bekommt sei es der esel,torrent,usenext,rapitshare

    es werden von 6 anwaltskanzlein in deutschland abmahnungen verschickt und es geht meistens um irgendwelche erotik filme die angeblich geladen worden sind ,und warum erotik filme weil mann dann doppelt belangt werden kann.

    und ich sehe es als geldmacherei an nichts anderes ist es.

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  • ChrisO
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    • 23. Juli 2009 um 17:54
    • #9
    Zitat von roccohard;297882


    und ich sehe es als geldmacherei an nichts anderes ist es.

    Was soll es auch anderes sein? Gäbe es denn noch einen Grund?

    Grundsätzlich ist es so, dass bisher nur Leute verurteilt wurden, die sich entweder dumm verhalten haben und/ oder etwas zugegeben haben. Die Abmahner klagen nur, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass sie auch gewinnen, sonst passiert da gar nichts. Die haben nur die IP Adresse, das beweist noch gar nichts.

    Pornofilme werden gern abgemahnt, weil erstens eh nur kriminelles Gesindel die Rechte an solchen Steifen haben und man ausserdem auch mit der Scham spielen kann. Da wird eher gezahlt, weil man vielleicht verheiratet ist oder so, man vielleicht mal auf youporn war und denkt, daher kommt die Abmahnung.

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  • Dark_Game
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    • 24. Juli 2009 um 01:39
    • #10

    Dann müssen die Leute aber echt blöd sein die das bezahlen...

    ich kenn das nur hab ich auch schon im TV gesehen, dass die Behörden im Esel oder Torrent halt P2P aktuelle Stücke suchen und dann die Peers abmahnen

    nja jeder sollte sich halt genau durchlesen was er bekommt und wer nix geladen und trotzdem zahl wegen Scharm usw. der is leider Selberschuld...

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  • Halligalli
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    • 24. Juli 2009 um 10:44
    • #11

    Hhm,es werden nicht nur aktuelle Sachen geloggt,da biste auf ner ganz falschen Schiene, seid neuem wetrden sogar steinalte Sachen überwacht, weil man sogar mit dem letzten Rotz,den kein Mensch kaufen würde, sogar noch über Abmahnungen Geld verdienen kann. Und behörden "schnüffeln" dort gar nicht rum,es sind sogenannte "IT-Dienstleister", die im Auftrag unserer lieben Abmahnanwälte tätig sind. seid es mich im Mai erwischt hat,ist bei mir Sense mit Filesharing. Ich kann wirklich nur jedem empfehlen,die Finger vom Filesharing von geschützem Material zu lassen,selbst geschlossene Tracker bieten keine Sicherheit mehr. Bei Netzwelt.de gibts ein sehr umfangreiches Thema dazu, dort wird auch Abgemahnten mit Tipps zu Seite gestanden. Bei den horrenden Summen,die die Brüder verlangen, ist mir das alles zu heiß geworden. aber wie ich immer sage,wer mein geld will,muß mich verklagen,von mir gibbets keinen Cent.
    ChrisO klar haben die deine Ip,aber auch den Anschlußinhaber,wem sollten die sonst die Abmahnung schicken??
    Und woher weißte so genau,daß die dich net verklagen?? Quelle??

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  • Monarch
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    • 24. Juli 2009 um 14:51
    • #12

    @ Halligalli
    Es wurde doch weiter oben festgestellt, dass viele ihre Abmahnung bezahlen, ohne genau zu wissen, was sie gedownloadet haben sollen.
    Nur weil jemand mein Namen und meine IP kennt, kann er mir noch lange keine illegalen Downloads nachweisen. Und ohne Beweise gibts auch keine Kohle und mit Sicherheit auch keine Klage...

    Solang in der Abmahnung nicht genau drin steht "was, wann und wo" ich gesaugt haben soll, bekenn ich mich doch nicht schuldig indem ich unterschreibe und zahle...
    Und auch wenn es "Beweise" geben sollte, müssen die nicht immer ausreichend sein um eine Klage zu begründen... Das kann aber in den meisten Fällen wohl nur ein Anwalt mit Gewissheit sagen.

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  • ChrisO
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    • 24. Juli 2009 um 14:54
    • #13

    Eine genaue Quelle hab ich nicht, das weiß ich aus Erfahrung, wieso, kann hier egal sein ;)

    Der ganze Abmahnwahn steht auf sehr wackligen Füßen. Die Brüder scheuen sich einfach davor, Prozesse loszutreten, die verloren werden können, zumal, wenn man durch eine modifizierte Unterlassungserklärung den Streitwert von den Mondpreisen, welche die dort verlangen, auf die geforderten 300-1500 € drückt. Ein verlorener Prozeß geht sofort durch die Presse und würde andere abgemahnte auch ermutigen, sich zu wehren.

    Das mit den IP's ist so eine Sache. Klar kann man über die IP und einen Zeitstempel den User über den Provider herauskriegen, aber wer garantiert denn, dass in der Schweiz die Uhren genauso gestellt sind wie bei T-Com oder so (mal ganz überspitzt gesagt). Dann gibt es da noch die Zwangstrennung, jeden Tag ne neue IP. Ist das Personal, welche die Daten aus den Log's beim Provider heraussucht, überhaupt geschult dafür usw.?

    Fängt man natürlich an und erzählt etwas davon, dass das WLAN gehackt wäre oder gar unverschlüsselt ist, hat man natürlich verloren....

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  • chris78
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    • 24. Juli 2009 um 22:54
    • #14

    wie sieht es denn bei kino.to aus, kann man da sorglos schauen?

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  • Fluwwi
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    • 25. Juli 2009 um 06:21
    • #15
    Zitat von Dark_Game;297850

    hast schon recht aber meistens mahnen die wirklich nur P2P ab nix anderes und wer heutzutage noch über Esel oder Torrent is selberschuld...

    RISCHTISCH!

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  • Halligalli
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    • 25. Juli 2009 um 12:10
    • #16

    Wegens kino.to hab ich letztens einen Bericht gesehn, da wurde gesagt,wenn du dir den Livestream im Browser ohne "Zusatzsoftware" anschauen kannst,ist es nicht illegal. sobald du aber irgendwas installieren mußt,isses strafbar. Ich bin ja mal gespannt,wann hier die ersten "Bettelanrufe" von den Walddorfschülern ankommen. aber nix wird es geben!!!!

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  • chris78
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    • 25. Juli 2009 um 15:11
    • #17

    Ich find die Seite echt klasse, die haben halt auch die alten sachen wie Airwolf usw.... Nur leider ruckelt es manchmal beim livestream

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  • Dark_Game
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    • 25. Juli 2009 um 16:37
    • #18
    Zitat von Halligalli;298139

    Wegens kino.to hab ich letztens einen Bericht gesehn, da wurde gesagt,wenn du dir den Livestream im Browser ohne "Zusatzsoftware" anschauen kannst,ist es nicht illegal. sobald du aber irgendwas installieren mußt,isses strafbar. Ich bin ja mal gespannt,wann hier die ersten "Bettelanrufe" von den Walddorfschülern ankommen. aber nix wird es geben!!!!

    was isn das fürn mist?

    du kannst die sachen doch eh nicht ohne "Zusatzsoftware" anschauen du musst mindestens den Divx Webplayer installieren und somit hast du schon wieder "Zusatzsoftware"

    alles ist es doch laut deinen Post sowieso illegal

    oder zählen Browser Plugins nicht? xD

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