ich denke das sich der beitrag von BurnStar auf den beitrag von sub7 bezog
Richter verurteilen Marco W. wegen Missbrauchs
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greenhorn -
16. September 2009 um 19:39
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du entnimmst deine Informationen Wikipedia - ohne diese überprüft zu haben
jeder kann irgendwas bei wikipedia schreiben
und so lapidar wie die Begründung geschrieben ist "basierend auf...mit Einflüssen von X Ländern" wo ist denn da das wissenschaftliche geblieben?
also lehn dich lieber nicht so weit aus dem Fenster.
Ich spreche dem türkischen Recht nicht seine Fähigkeit ab, aber die Art und Weise wie Recht und Unrecht in der Türkei gehandhabt wird, ist nun mal eine Andere als hier in DE.
Das hat nix mit nationalistisch zu tun, sondern einfach mit Tatsachen. Ich bleibe dabei, wer sein eigenes Volk vervolkt, vergast und ermordet, der behandelt Recht mit zweischneidiger Klinge...
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Selbst,wenn er noch in der Türkei anwesend wäre und das Urteil rechtskräftig
ist und man ihn in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben hätte,müsste
er evtl. mit einer Gefängnis Strafe rechnen.Den schon seid einige Zeit verfolgen auch deutsche Staatsanwälte von deutschen
verübte Straftaten ,die im Ausland begangen wurden.Ob er bei einer sexuellen Nötigung,
letztendlich auch hier eingesessen hätte,hängt natürlich von Vorstrafen
und anderen Faktoren ab.Aber man darf eins nicht vergessen,sie war zu dem
besagten Zeitpunkt 13 Jahre alt.Und ob er es wusste oder nicht,Unwissenheit ,
schützt vor Strafe nicht und das ist ihm doch letzten Endes zum Verhängnis
gewordenDonMartin.
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Zitat von killaone;305636
du entnimmst deine Informationen Wikipedia - ohne diese überprüft zu haben
jeder kann irgendwas bei wikipedia schreiben
und so lapidar wie die Begründung geschrieben ist "basierend auf...mit Einflüssen von X Ländern" wo ist denn da das wissenschaftliche geblieben?
also lehn dich lieber nicht so weit aus dem Fenster.
Ich spreche dem türkischen Recht nicht seine Fähigkeit ab, aber die Art und Weise wie Recht und Unrecht in der Türkei gehandhabt wird, ist nun mal eine Andere als hier in DE.
Das hat nix mit nationalistisch zu tun, sondern einfach mit Tatsachen. Ich bleibe dabei, wer sein eigenes Volk vervolkt, vergast und ermordet, der behandelt Recht mit zweischneidiger Klinge...
Nein meine Information ist nicht nur aus Wikipedia, ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster. Wie kommst Du nur auf den dummen Gedanken das ich das nicht überprüft und recherchiert habe. Glaub mir das hab ich schon überprüft, nur war es bei Wiki sehr schön geschrieben und entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Eine Unart ist es einfach Dinge die einem nicht passen zu leugnen ohne das hinterfragt oder recherchiert zu haben.Du behauptest hier das in der Türkei Hier und Heute Menschen verfolgt, vergast und ermordet werden quasi wie im dritten Reich unter AH. Das ist schon starker Tobak den Du hier auffährst.
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Viele Leute in diesem Thema sollten doch bitte nochmals recherchieren. Dabei sollte auch beachtet werden, dass alle Aspekte aufgegriffen werden und man sich nicht nur 1-2 herauspickt, die der eigenen Meinung entsprechen.
Zitat von DonMartin;305690Selbst,wenn er noch in der Türkei anwesend wäre und das Urteil rechtskräftig
ist und man ihn in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben hätte,müsste
er evtl. mit einer Gefängnis Strafe rechnen.Den schon seid einige Zeit verfolgen auch deutsche Staatsanwälte von deutschen
verübte Straftaten ,die im Ausland begangen wurden.Ob er bei einer sexuellen Nötigung,
letztendlich auch hier eingesessen hätte,hängt natürlich von Vorstrafen
und anderen Faktoren ab.Aber man darf eins nicht vergessen,sie war zu dem
besagten Zeitpunkt 13 Jahre alt.Und ob er es wusste oder nicht,Unwissenheit ,
schützt vor Strafe nicht und das ist ihm doch letzten Endes zum Verhängnis
gewordenDonMartin.
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe." Ich glaube, dass es dies einer der größten Laienirrtümer über die Rechtswissenschaften ist.
Allen die es genauer wissen wollen, empfehle ich die Lektüre des Paragraphen 16, und 17 des Strafgesetzbuches.
...
§ 16
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
§ 17
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
...Nehme man nun an das der Junge nicht wusste wie alt das Mädchen war oder Sie Ihn sogar darüber getäuscht hat, wusste er auch nicht, dass sie unter 14 Jahren alt ist, und konnte es auch nicht auf den objektive Tatbestand des § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) anwenden.
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Zitat von Spezialtrick;305710
Viele Leute in diesem Thema sollten doch bitte nochmals recherchieren. Dabei sollte auch beachtet werden, dass alle Aspekte aufgegriffen werden und man sich nicht nur 1-2 herauspickt, die der eigenen Meinung entsprechen.
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe." Ich glaube, dass es dies einer der größten Laienirrtümer über die Rechtswissenschaften ist.
Allen die es genauer wissen wollen, empfehle ich die Lektüre des Paragraphen 16, und 17 des Strafgesetzbuches.
...
§ 16
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
§ 17
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
...Nehme man nun an das der Junge nicht wusste wie alt das Mädchen war oder Sie Ihn sogar darüber getäuscht hat, wusste er auch nicht, dass sie unter 14 Jahren alt ist, und konnte es auch nicht auf den objektive Tatbestand des § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) anwenden.
Also,was das Deutsche Strafrecht angeht,glauben,kannst Du in der
Kirche,aber nicht vor Gericht.Und wenn Du das Strafrecht so
einfach auslegst,da frage ich mich wieso Staatsanwälte und Richter
in Deutschland circa 7-8 Jahre(wenn es gut läuft) Studieren müssen.§ 16
Greift in den seltensten Fällen.Wenn ich in einem Kaufhaus einen Diebstahl
begehe,ist es trotzdem eine Straftat,auch wenn ich nicht wusste,das
es Strafbar ist.(da gibt es trotzdem viele Paragrafen die eine Ausnahme
schaffen, aber nur in bestimmten Fällen gelten würden wie z.b.minderbemittelt, Unzurechnungsfähig usw)§ 17
Verbotsirrtum
Zitat:Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Also der Junge wusste bestimmt genau was er tat,oder war er so alkohlisiert
das er seine Handlungen nicht mehr kontrollieren konnte,wohl kaum,oder
die Sperma Spuren stammen wohl warscheinlich von einem dritten.
Wenn man es genau nimmt trifft der Paragraph bei ihn nur zu,wen ihm eine Unzurechnungsfähig nachgewiesen werden kann,nach einem Forensischen Gutachten und dem war bei ihm wohl nicht so.Zitat:
Allen die es genauer wissen wollen, empfehle ich die Lektüre des Paragraphen 16, und 17 des Strafgesetzbuches.
Und wenn Du mal richtig nach-
geschaut hättest,gibt es bei all diesen Paragraphen so viele Unternoten,
Ausnahmen das es eigentlich schon wie Du gesagt hast,man sich nicht einfach nur ein ,zwei Sachen raus picken sollte.Selbst diese Paragraphen umfassen mit Ausnahmen,Fußnoten Hunderte von Seiten,mal abgesehen vom geltenden Sexualstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland,das umfasst mehrere Tausend Seiten.MFG
DonMartin.
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Zitat von DonMartin;305715
Also,was das Deutsche Strafrecht angeht,glauben,kannst Du in der
Kirche,aber nicht vor Gericht.Und wenn Du das Strafrecht so
einfach auslegst,da frage ich mich wieso Staatsanwälte und Richter
in Deutschland circa 7-8 Jahre(wenn es gut läuft) Studieren müssen.§ 16
Greift in den seltensten Fällen.Wenn ich in einem Kaufhaus einen Diebstahl
begehe,ist es trotzdem eine Straftat,auch wenn ich nicht wusste,das
es Strafbar ist.(da gibt es trotzdem viele Paragrafen die eine Ausnahme
schaffen, aber nur in bestimmten Fällen gelten würden wie z.b.minderbemittelt, Unzurechnungsfähig usw)§ 17
Verbotsirrtum
Zitat:Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Also der Junge wusste bestimmt genau was er tat,oder war er so alkohlisiert
das er seine Handlungen nicht mehr kontrollieren konnte,wohl kaum,oder
die Sperma Spuren stammen wohl warscheinlich von einem dritten.
Wenn man es genau nimmt trifft der Paragraph bei ihn nur zu,wen ihm eine Unzurechnungsfähig nachgewiesen werden kann,nach einem Forensischen Gutachten und dem war bei ihm wohl nicht so.Zitat:
Allen die es genauer wissen wollen, empfehle ich die Lektüre des Paragraphen 16, und 17 des Strafgesetzbuches.
Und wenn Du mal richtig nach-
geschaut hättest,gibt es bei all diesen Paragraphen so viele Unternoten,
Ausnahmen das es eigentlich schon wie Du gesagt hast,man sich nicht einfach nur ein ,zwei Sachen raus picken sollte.Selbst diese Paragraphen umfassen mit Ausnahmen,Fußnoten Hunderte von Seiten,mal abgesehen vom geltenden Sexualstrafrecht der Bundesrepublik Deutschland,das umfasst mehrere Tausend Seiten.MFG
DonMartin.
Da Stimme ich Dir vollkommen zu. Glauben in der Kirche. Fakt ist, dass sich mein Glauben in der Aussage,lediglich auf die Größe des Irrtums bezogen. Am besten nochmals lesen!
Und vll kann ich das so einfach auslegen und mich auf §§ berufen, weil ich selbst Jurist bin.
Schön fände ich es, wenn du deine Aussagen auch belegen könntest. Einfach zu sagen das § 16 StGB nur in sehr seltenen Fällen gebraucht wird, ist ein wenig dürftig. Und, ob Du bei deinem Beispiel des Kaufhausdiebstahls verurteilt wirst, hängt alleine von den Fähigkeiten deines Verteidigers ab.
Außerdem haben ich mich konkret auf das Alter des Mädchens bezogen. Dieses war unklar. Ob verschleiert oder nicht spielt hier keine Rolle. Das muss vor Gericht bei der Beweisführung geklärt werden.
Nun zum § 17 StGB. Zum objektiven Tatbestand des § 176 zählt nun mal nicht nur die Handlung, sondern auch das Alter des Kindes. Soweit ich mich erinnern kann hat Sie sich älter ausgegeben als sie war. Alleine diese Tatsache würde so eine Verurteilung bereits in Frage stellen.Unter § 17 fällt übrigens nicht Trunkenheit oder eine Seelische Störung.
Sehr interessant finde ich auch die Äußerung, dass die §§ 16, 17 sowie 176 mit Unternoten versehen sind. Könntest Du mir bitte sagen, welche Ausgabe des StGB du besitzt? Wo finde ich 100te Seite voll mit Fußnoten?
Seit ca. 10 Jahren beschäftige ich mich nun schon mit dem Mist, aber so etwas habe ich noch nie gesehen.
Fakt ist, wenn sich der Junge über das Alter des Mädchens nicht im Klaren war kann man den § 17 oder auch 16 analog in Erwägung ziehen. Ob und wie das im Endeffekt bewiesen oder widerlegt wird ist Sache des Gerichts.
Aber deutsche Gerichte mit türkischen zu vergleichen, ist schon sehr lustig...
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wird zwar Offtopic
aber ich geb dir mal ein Stichwort "Kurden"
so und nun betreib mal Recherche, was die Türkei mit diesem Volk gemacht hat und auch immernoch macht hinter vorgehaltener Hand
und jetzt komm mir bitte nicht mit "die sind doch Kurden keine Türken", dann wären Bayern auch keine Deutschen...
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Zitat
Wenn dann alles zitieren und nicht weglassen was da vom STRAFRECHT steht. Gerade bei dem sensiblen Thema solltest Du Dich genauer informieren. Bei Dir scheint da Handlungsbedarf zu bestehen.
Das hat nun nichts mit Wikipedia zu tun, das türkische Strafrecht basiert nun mal überwiegend auf deutschem Recht.
Das hat sehr wohl was mit Wikipedia zu tun...
Was heißt bei dir denn überwiegend? zu 51%??? Stammen die vorliegend maßgeblichen §§ und Gesetze aus dem deutschen Strafrecht? - EHER NICHT! Andernfalls wären die Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht so verhältnismässig schnell eingestellt worden. Stammen Sie vielleicht aus dem polnischen, dem französischen, dem russischen, dem italienischen oder gar dem amerikanischen Recht???ZitatInteressant ist der dritte Satz den sollteste mal lesen.
Zitat:
Seit den Reformen im Jahr 2005 basiert das türkische Strafrecht überwiegend auf deutschem Recht, wobei Einflüsse aus Frankreich, Italien, Polen, Russland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika zu den Bedeutendsten zählen
... und Du solltest den Satz auch bitte verstehen. Dies tust Du anscheinend nicht._____________________________________
Vor Gericht bekommt man kein Recht!
Vor Gericht bekommt man ein Urteil! -
Hallo, kommt doch alle wieder mal auf den Boden!!
Selten ein so hitzig diskutiertes Thema hier gelesen. -
@tom0091
Doch den Satz verstehe ich sogar hervorragend.Zitat von tom0091;305731Das hat sehr wohl was mit Wikipedia zu tun...
Was heißt bei dir denn überwiegend? zu 51%??? Stammen die vorliegend maßgeblichen §§ und Gesetze aus dem deutschen Strafrecht? - EHER NICHT! Andernfalls wären die Ermittlungen der deutschen Staatsanwaltschaft wahrscheinlich nicht so verhältnismässig schnell eingestellt worden. Stammen Sie vielleicht aus dem polnischen, dem französischen, dem russischen, dem italienischen oder gar dem amerikanischen Recht???... und Du solltest den Satz auch bitte verstehen. Dies tust Du anscheinend nicht.
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Vor Gericht bekommt man kein Recht!
Vor Gericht bekommt man ein Urteil!mal etwas zum lesen.
ht tp://docs.google.com/gview?a=v&q=cache:0gQTDkc9p3IJ:geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2008/6017/pdf/StrafrechtlicherLebensschutz-2008-09-19.pdf+deutsches+strafrecht+t%C3%BCrkisches+Strafrecht&hl=de&gl=de
Dieses buch ist auch interessant.
ht tp://http://www.verlagdrkovac.de/literatur/Verg…+Strafrecht.htmWenn man googelt kann man noch mehr wissenschaftliche dokumentationen finden in denen dargelegt wird das das türkische Strafrecht sehr stark dem deutschen Strafrecht gleicht.
Das dürfte weit mehr als wie 51% sein. Hmmmm vlt. >51,978356234% so genau kann man das nicht ausrechnen. :greets (17):
Im übrigen habe ich das von einer netten jungen Dame, die Rechtswissenschaften studiert. Aber das tut nichts zur Sache.
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Zitat
Im übrigen habe ich das von einer netten jungen Dame, die Rechtswissenschaften studiert. Aber das tut nichts zur Sache.
Ne, das tut wirklich nichts zur Sache.
ZitatDoch den Satz verstehe ich sogar hervorragend.
Dann kann ich Deine Ausführungen erst recht nicht nachvollziehen.
Muss ich aber auch gar nicht.
Da ich selbst in der Branche tätig bin, muss ich mich jedenfalls nicht auf junge Damen verlassen, welche noch nicht einmal ihr Studium beendet haben. (Wahrscheinlich auch noch erstes oder zweites Semester...).
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Bleibt doch mal beim Thema und zankt nicht wer wo welche Quellen hat und welche am meisten Gewicht hat.
Man man man, es ist mit Sicherheit nicht der erste Fall wo sowas passiert ist.
Ich Frage ich wo waren die Eltern der kleinen zu dem Zeitpunkt, oder zumindest die verantwortlichen Aufsichtspersonen??
Wer sein Kind Nachts draußen rumlaufen läßt hat gegen seine Ausichtspflicht verstoßen!
Warum war es überhaupt möglich das die beiden gewollt oder ungewollt Sex hatten??
Und bitte nun mal BACK TO TOPIC, nicht zanken wer der bessere Jurist ist.....
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Zitat von tom0091;305754
Da ich selbst in der Branche tätig bin, muss ich mich jedenfalls nicht auf junge Damen verlassen, welche noch nicht einmal ihr Studium beendet haben. (Wahrscheinlich auch noch erstes oder zweites Semester...).
Auch das sind wieder allerwildeste Spekulationen deinerseits.
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@ all,
euch ist schon klar, das es sich hierbei um ein sehr ernstes und sensibles Thema handelt.
Um so mehr wundert es mich, das es immer mehr zu einem Kompetenzgerangel ausufert in dem es nur noch darum geht wer die besseren juristischen Quellen hat.
Ihr macht euch darüber Gedanken wer nun mehr über das Türkische oder Deutsche Gesetz weiss....Habt ihr mal darüber nachgedacht was der Fall für die Betroffenen und auch deren Angehörige bedeutet? Auf beiden Seiten.
cu
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Es wird so viel Rummel und Theater in den Medien gemacht,weil es um einen Deutschen geht.
Dieser wird auch noch in der Türkei verklagt (Alles schlechte Richter,Staatsanwälte u.s.w.).
Die Deutsche Justiz lässt ständig Kinderschänder,Vergewaltiger wieder freil.(Die Richter sind Alle gut).
Hätte hier in Deutschland ein Türke eine 13 jährige Missbraucht was wäre hier wohl los.
Dann hätten die selben Medien wieder so viel Rummel und Theater gemacht und geschrieben: ab in den Knast mit dem und sofort Abschieben!! -
Nun kommt alle mal wieder runter!
Is ja der hammer hier.Es weiß KEINER von uns, ob etwas dran ist an der ganzen Sache,
oder hat einer von euch Akteneinsicht erhalten??Ich jedenfalls nicht, und darum kann und werde ich zu diesem Fall auch nichts sagen.
Gruß: Humi
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