Die Firma gametop IT-System Technik, spezialisiert auf die Erweiterung und den Umbau von Spielkonsolen, ging kürzlich juristisch gegen den Betreiber der Webseite wer-flasht-wo Liste - Die Seite ist aufgrund rechtlicher Probleme geschlossen! vor. Möchte man die private Konkurrenz etwa per Abmahnung aus dem Internet verbannen?
Man findet sie in manch größeren allgemeinen Foren sowie in auf Gaming spezialisierten Boards: Listen von Personen, die in ganz Deutschland privat Spielkonsolen umbauen. In den Listen wird ausführlichst aufgezählt, welches Werkzeug vorhanden ist und auf welche Besonderheiten geachtet werden kann. Manche Anbieter empfangen die Ware per Post, andere nehmen die Umbauten in Anwesenheit des Gamers vor. Die meisten privaten Dienstleister sind über verschiedene Wege erreichbar. Sie alle werden von den Mitgliedern der Foren bewertet, was sicherstellt, dass sie in kürzester Zeit hochwertige Arbeit abliefern.
Das und der vergleichsweise geringe Preis dürfte den Betreibern der Firma gametop aus Sankt Augustin ein Dorn im Auge gewesen sein. Sollte man derartige Serviceleistungen bei einem privaten Anbieter umsonst oder für die Hälfte bekommen, so wirkt sich dies natürlich höchst negativ auf den Umsatz kommerzieller Anbieter aus. Am 05. Februar 2010 bekam der Inhaber der Webseite wer-flasht-wo Liste - Die Seite ist aufgrund rechtlicher Probleme geschlossen! die rechtlichen Konsequenzen der unliebsamen Konkurrenz zu spüren. Per Einschreiben stellten ihm die Oberhausener Rechtsanwälte Hui-Tjhin Bieg und Niklas Plutte eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung zu. Mittlerweile wurde der Inhalt der Website vom Netz genommen.
Was also war das Problem? Die Herren Rechtsanwälte vermissen so einige Angaben auf dem Portal des Flasher-Vermittlers. Man vermisst die Angabe der Identität und Anschrift der Dienstleister, mit denen man über die Webseite des Privatmannes in Kontakt treten konnte. Auch konnte man die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistung nicht finden oder jegliche Hinweise zum Widerrufs- oder Rückgaberecht. Die reine Kontaktmöglichkeit des Betreibers per ICQ sei nicht ausreichend gewesen, derartige Informationen bedürfen laut dem BGB der Schriftform. Bis zum 12. Februar hatte der Angeschriebene Zeit, eine Unterlassungserklärung an die Kanzlei zu übermitteln. Ansonsten bestehe auch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage, teilen ihm die Herren freundlich mit. Pro Verstoß wird ein Gegenstandswert von jeweils 5000 Euro festgesetzt. Macht bei vier Wettbewerbsverletzungen einen Gegenstandswert von insgesamt 20.000 Euro. Die Kostennote beläuft sich mit allen Nebenkosten auf 579,80 Euro. Die Vollmacht des Mandanten und die vorbereitete Unterlassungserklärung für jeden einzelnen der strittigen Punkte wurden dem Schreiben natürlich beigefügt.
ghandy von gulli meint:
Wie es derzeit aussieht, ist der junge Mann, der den Besuchern seiner Website lediglich einige Informationen zur Verfügung stellen wollte, im Unrecht. Und nach deutschem Recht Unwissenheit leider nicht schützt, dürfte er Probleme bekommen, sich gegen dieses Schreiben oder die darin enthaltene Kostennote zu wehren. Die entscheidende Frage dürfte vor Gericht sein, ob das zur Verfügung Stellen der Informationen schon als eine gewerbliche Handlung angesehen werden kann. Das liegt letztlich im Ermessen des Richters. Betreiber eines Gewerbes unterliegen natürlich völlig anderen Regelungen als Privatpersonen. Dennoch hätte die Kostennote der Rechtsanwälte weit höher ausfallen können. Ein Gegenstandswert von 20.000 Euro klingt zunächst hoch. Dennoch bewegt man sich hier in einem durchaus üblichen Rahmen.
Bedenklich erscheint mir die Vorgehensweise der Firma aus zweierlei Gründen. Mir erscheint es so, als wenn die IT-Dienstleister von gametop geradezu Angst haben, dass man ihnen auf privater Basis ihre Kunden streitig macht. Sollte die Abmahnung bewirken, dass sich die Dienstleister selbstständig machen und eigene Shops eröffnen, hat gametop eigentlich das Gegenteil von dem bewirkt, was sie ursprünglich wollten: mehr Konkurrenz.
Dazu kommt, dass man sich mit dem Umbau der Hardware - egal ob auf privater oder gewerblicher Basis - rechtlich gesehen in einer juristischen Grauzone bewegt. Macht es wirklich Sinn mit Steinen zu werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt? Diese Frage werden sich die Herren in Sankt Augustin selbst beantworten müssen.
Q: gulli.com