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Sharehoster müssen Boerse, Mygully & Co. überprüfen

  • Reppo
  • 20. Mai 2011 um 10:40
  • Reppo
    Super Moderator
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    12.683
    • 20. Mai 2011 um 10:40
    • #1

    Gestern wurde ein Beschluss vom Landgericht Hamburg vom 2. März bekannt, wonach Sharehoster dazu verpflichtet werden dürfen, „gängige Linksammlungen“ im Internet auf illegale Inhalte hin zu untersuchen. Wenn auf den Börsen auf illegale Inhalte verlinkt wird, die das Unternehmen selbst hostet, müssen diese unverzüglich gelöscht werden.



    Die Urteile vom Landgericht Hamburg genießen in Insiderkreisen einen sehr „speziellen“ Ruf. Anfang März entschied man sich im Rahmen eines Eilverfahrens zugunsten der GEMA. Nicht zufällig verzichten alle Filehoster auf eigene Linklisten, um als „Mitstörer“ nicht in die Verantwortung genommen zu werden. Es gibt Gerüchte, dass kleinere Filehoster eigene Börsenseiten betreiben oder finanziell an Blogs mit Downloadlinks beteiligt sind, um das eigene Geschäft anzukurbeln. Das Problem für die Verwertungsgesellschaft GEMA besteht darin, dass sie die Rechte ihrer Mitglieder vertreten soll. Sie können dabei aber nicht den Linklisten habhaft werden, weil sich diese außerhalb jeglicher Gerichtsbarkeit befinden. Jetzt sollen die Sharehoster selbst die illegale Verbreitung von Musik, Filmen, Pornos, Hörbüchern und mehr unmöglich machen.

    Das Gericht erkannte einen engen Zusammenhang zwischen den Börsen und den Filehostern. Dementsprechend sollen die Betreiber der Filehoster alle illegalen Inhalte löschen, weil die Rechteinhaber auf die Listen der Börsen keinen Einfluss haben. Das Landgericht Hamburg befand, spätestens nach entsprechenden Hinweisen des Rechteinhabers müsse dies geschehen, im Idealfall proaktiv. Man sieht dies als effektives Mittel an, um Rechtsverletzungen zu erschweren. Unzumutbar sei die Prüfung nur dann, wenn der finanzielle Aufwand außer Verhältnis zu den Erlösen stünde. Dazu hat der verklagte Sharehoster aber natürlich keine konkreten Zahlen geliefert. Das Urteil wird damit begründet, dass das verklagte Unternehmen nicht seinen Prüfpflichten ausreichend nachgekommen sei. Nach dem Eingang der Hinweise des Rechteinhabers habe eine erhöhte Prüfpflicht bestanden. Ein Abgleich der Uploads mit den betreffenden Linklisten sei zumutbar, befand das Gericht. "Das gelte selbst dann, wenn sich diese Prüfung teilweise nur manuell und nicht ausschließlich softwaregestützt vornehmen lasse."

    Die GEMA hatte bemängelt, die üblichen Wort- und Hashfilter seien leicht zu umgehen. Auch ein neu installiertes Filtersystem beim One-Click-Hoster überzeugte die Hamburger Richter nicht. Im konkreten Fall ging es um urheberrechtlich geschützte Werke der Musikgruppen „Die Ärzte“ und „Böhse Onkelz“. Gegen das landgerichtliche Urteil kann Berufung beim OLG Hamburg eingelegt werden. Man darf beim zu erwartenden Umfang neuer Pflichten für Sharehoster davon ausgehen, dass dies passieren wird. Dennoch stellt das jetzige Urteil einen Erfolg für die GEMA dar. Bislang war es den Rechteinhabern nicht gelungen, die Sharehoster auch für die Inhalte auf den Börsen zur Verantwortung zu ziehen. Auszüge aus dem Urteil können hier eingesehen werden.

    Quelle: Gulli.com




  • xing0r
    Meister
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    Beiträge
    2.454
    • 20. Mai 2011 um 12:49
    • #2

    Als nächstes sind Baumärkte verpflichtet die Kunde die einen Hammer kaufen zu überprüfen, nicht das diese dann unrechtmäßig jemand damit erschlagen. Tankstellen müssen Kunden die Benzin in Kanister kaufen überwachen, könnte ja sein das einer damit ein Haus anzündet und das Benzin als Brandbeschleuniger nutzt. Wer ein Satz Küchenmesser ersteht ...........


    Toller Rechtsstaat :jump::rofllol:


    regards

  • Gast
    Gast
    • 20. Mai 2011 um 21:49
    • #3

    Fakt ist, es ist illegal, egal ob Hammer, Messer oder Internet für gesetzwidrige Aktionen zu nutzen und man kann den Rechteinhabern nicht verübeln, dass sie dagegen vorgehen, würde ich an deren Stelle auch machen.

    Was aber für mich entscheidend ist, ist das WIE. Im Fall der One- Click- Hoster halte ich es für nachvollziehbar, dass diese von den Rechteinhabern mit gewissen Pflichten belegt werden, da begegnen sich auch 2 Parteien auf Augenhöhe. Abartig finde ich nur, wenn man sich IP Adressen auf denkbar grenzwertigem Weg in Klarnamen übersetzten lässt und Familien wegen einem Musiktitel oder einem Film auf mehrere 1000 Euro verklagt.

  • Gast
    Gast
    • 21. Mai 2011 um 07:28
    • #4

    Sicher ist es illegal, aber wer, wie Du schon sagst, bei einem Film oder was auch immer, gleich als "Raubkopierer" abgestempelt wird, find ich ist die "Verbrecher" Rellation zu weit hergeholt.
    Ich hab letztens wieder nen Film geschaut wo in der Werbung vorm Film kam, das Raubkopierer 5 Jahre bekommen, ich wurde damals von drei Leuten in der Wohnung überfallen die haben mich niedergeschlagen und einiges geklaut, vom Tür eintreten red ich erst garnicht (haben sich in der Tür geirrt, hat der eine gesagt, aber wo sie schonmal da waren ...) und was haben die bekommen der eine hat 2 Jahre bekommen die anderen beiden Bewährungsstrafen, kein Schmerzensgeld nichts (mein damals gebrochener Kiefer ist weniger wert als son blöder Film) und wenn man sich mal nen Musiktitel oder Film runterzieht 5 Jahre oder zig Tausend Strafe, Armes Deutschland kann man dazu nur sagen.

    Gruss Nightmare

  • chris78
    Profi
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    3.145
    Beiträge
    544
    • 22. Mai 2011 um 09:03
    • #5

    Wenn du einpaar Millionen im Monat verdienen würdest, die richtigen Freunde dazu hättest, dann wäre vermultich dein Kiefer vergoldet worden....

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