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Urteil: Apple darf iPhone nicht mehr verkaufen

  • gonco0815
  • 5. November 2011 um 14:58
  • gonco0815
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    • 5. November 2011 um 14:58
    • #1
    Zitat

    Paukenschlag im Patentkrieg: Nachdem Apple zuletzt gegen Samsung einige gerichtliche Erfolge einfahren konnte, scheint sich nun das Blatt zu wenden. Das Landgericht Mannheim verbietet Apple für Deutschland mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Geräten, die ein Mobilfunk-Patent von Motorola verletzten.

    Der deutsche Patentrechtsexperte Florian Müller veröffentlichte in der Nacht auf Samstag das angebliche Gerichtsurteil in seinem Blog. Auch wenn nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem Schreiben um ein Fake handelt, deuten Wortwahl, Erscheinungsbild und einige weitere Faktoren darauf hin, dass das Schriftstück authentisch ist. Apple und Motorola waren für uns zu so später Stunde allerdings für keine Stellungnahme erreichbar.

    Versäumnis-Urteil: Apple hat nicht rechtzeitig auf die Vorwürfe reagiert.
    Versäumnis-Urteil: Apple hat nicht rechtzeitig auf die Vorwürfe reagiert.
    Sofortiges Verkaufsverbot für iPhones

    Bei dem Urteil handelt es sich um ein Versäumnis-Urteil, also einen Schuldspruch, der zustande kam, da Apple es versäumte, auf die Anschuldigungen von Motorola zu reagieren. Laut Urteil darf Apple in Deutschland keine „mobilen Geräte“ mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen. Dieses Patent wurde Motorola 2003 zugesprochen und beschreibt „ein Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines mobiltelefoninitiierten Transfers für ein Paketfunksystem“. In welcher Form das iPhone und eventuell auch das iPad mit 3G dagegen verstoßen, ist uns derzeit noch nicht bekannt.

    Da Apple jedoch verpflichtet wird, Motorola zwecks Bemessung einer Schadensersatzsumme offenzulegen, in welchem Umfang gegen das Patent verstoßen wurde, dürften schon bald weitere Informationen zu dem Schutzrecht bekannt werden. Auch wenn Apple mit Sicherheit gegen das Urteil vorgehen wird, kann das Verkaufsverbot laut Schuldspruch unabhängig von einem eventuellen Widerspruch vorläufig vollstreckt werden.

    Update 05.11.2011, 09:00 Uhr:
    Inzwischen liegen zu dem Urteil einige neue Informationen vor, die leider auch viele neue Fragen aufwerfen, statt etwas Licht ins Dunkel zu bringen. So verweist Apple in der Angelegenheit auf ein kurzes Statement, das zwar immerhin die Echtheit der Gerichtsdokumente bestätigt, aber datrüber hinaus wenig Aussagekraft hat: „Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen.“

    Eine mögliche Begründung für diese Selbstsicherheit könnte im Adressaten des Urteils liegen: Dort ist die Rede von „Apple Inc.“, also dem amerikanischen Mutterkonzern und nicht von „Apple GmbH“, also der deutschen Tochterfirma, die hierzulande für den Vertrieb zuständig ist. Allerdings verweist Patent-Experte Müller zu Recht darauf, dass es Apple Inc. hierzulande nicht nur verboten ist „mobile Geräte zu liefern“, sondern auch sie „anzubieten“. Und zumindest letzteres wird durch die deutsche Website apple.de, die nur eine Umleitung zu apple.com/de, auf jeden Fall getan. Da diese Website inklusive des Online-Shops Apple Inc. und nicht der Apple GmbH gehört, müsste das Urteil zumindest in diesem Fall greifen. Darüber hinaus wäre es Apple Inc. verboten, neue Geräte zur Apple GmbH nach Deutschland zu liefern, weshalb es theoretisch keinen neuen Nachschub an iPhones mehr geben dürfte.

    Wir bleiben selbstverständlich weiterhin für Sie am Ball und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich neue Entwicklungen in diesem komplizierten aber hochspannenden Fall ergeben. (cel)

    Alles anzeigen

    quelle chip.de

    • Zitieren
  • gonco0815
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    • 10. Dezember 2011 um 09:58
    • #2

    Und weiter gehts...

    Zitat

    Gerichtsurteil gegen Apple Motorola darf den Verkauf von iPhone und iPad stoppen Schwerer Rückschlag für Apple:

    Der Konkurrent Motorola hat vor dem Landgericht Mannheim ein Patenturteil erwirkt, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen kann.
    Motorola darf den Verkauf von iPads und iPhones stoppen - was nicht nur den eigenen Produkten, sondern auch dem möglichen neuen Eigentümer Google zugute käme.
    Apple kündigte umgehend rechtliche Schritte gegen das Urteil an und erklärte: "Beim Weihnachtseinkauf in Deutschland sollte es kein Problem geben, das iPad oder iPhone zu bekommen, das die Kunden wünschen." Laut dem Urteilstext, der am Freitag vom deutschen Patentexperten Florian Müller veröffentlicht wurde, wird Apple untersagt, mobile Geräte anzubieten und zu liefern, in denen ein Technik-Patent verwendet wird, das der Datenübertragung via GPRS dient. Gegen eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro kann Motorola das Urteil demnach vollstrecken. Das Gericht konnte am Freitag auf Anfrage zunächst keine Angaben zum Stand des Verfahrens machen. Vor deutschen Gerichten laufen noch weitere Patentverfahren mit Motorola-Beteiligung. Google ist gerade dabei, Motorola für 12,5 Milliarden Dollar zu übernehmen, um mit den Patenten des Mobilfunk-Pioniers sein Smartphone-Betriebssystem Android besser gegen Angriffe von Rivalen wie Apple und Microsoft schützen zu können.
    Apple hatte in seinen Computern über viele Jahre Motorola-Chips eingesetzt, bevor das Unternehmen 2005 überraschend einen Pakt mit Intel schloss. Erst kürzlich hatte Samsung Punktsiege gegen Apple einfahren können. Ärger gibt es für Apple auch in China: Ein Gericht sprach nach Medienberichten dem Monitorhersteller Proview Technology das Recht auf die Marke iPad zu. Jetzt will Proview ein Verkaufsverbot für die Apple-Tablets in China erwirken.

    quelle süddeutsche Zeitung

    • Zitieren

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