ZitatAlles anzeigen[h=1]Mobilfunkanbieter speichern zu viele Kundendaten[/h] Handyanbieter wissen genau, wo ihre Kunden wohnen, arbeiten, einkaufen oder wen sie besuchen. Sie speichern so viele Positionsdaten ihrer Kunden, kritisiert die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass daraus umfangreiche Bewegungsprofile erstellt werden können. Dabei dürfen laut Gesetz nur für die Abrechnung relevante Daten gespeichert werden. So ist es auch in Österreich. Was unter abrechnungsrelevanten Daten zu verstehen ist, ist allerdings Auslegungssache.
Kategorie: Telekommunikation
[h=2]Speicherwut[/h]Viele Anbieter speichern neben den Positionsdaten den Angaben der deutschen Konsumentenschützer zufolge außerdem Daten zu eingehenden Gesprächen und Nachrichten, Anrufe zu kostenfreien Telefonnummern oder erfolglose Anrufversuche. All das ist für die Abrechnung ohne Bedeutung. Und das gilt laut vzbv auch für die individuelle Gerätenummer (IMEI) des Handys und der auf der SIM-Karte gespeicherten internationalen Mobilteilnehmerkennung (IMSI), die unabhängig von der zugeordneten Telefonnummer ist.
[h=2]Situation in Österreich[/h]Laut Telekommunikationsgsetz sind in Österreich die Verkehrsdaten der Handykunden zu anonymisieren - außer sie werden für die Verrechnung gebraucht. Anders als in Deutschland ist in Österreich die Vorratsdatenspeicherung schon gesetzlich geregelt, erklärt die AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Das Gesetz verflichtet die Mobilfunkanbieter, die Daten, die für die Verrechnung gespeichert werden, sechs Monate lang für die Verfolgung von Straftaten zu speichern.
[h=2]Daten abfragen[/h]Die Verbraucherschützer raten, diesen bedenklichen Eingriff in die Privatsphäre nicht so einfach hinzunehmen, sondern bei ihrem Anbieter Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Speziell über Bewegungsdaten (Funkzellen-ID) sowwie Daten über erfolglose Anrufversuche ankommender und abgehender Verbindungen sowie Gespräche zu kostenlosen Rufnummern.
Welche Daten für die Verrechnung und technische Optimierung tatsächlich gebraucht werden, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, sagt AK-Mitarbeiterin Zimmer. Daher rät sie auch österreichischen Handykunden, beim Mobilfunkanbieter nach den gespeicherten Daten zu fragen. Auskunft muss im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.
[h=2]Druck erzeugen[/h]Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Auskunftsersuchen vielleicht nicht immer erfolgreich sind. Sie erhöhten aber den Druck auf die Anbieter, datenschutzkonform zu arbeiten.
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