Hohe Haftstrafen im Osnabrücker Dialer-Prozess
Das lang erwartete Urteil im „Autodialer-Verfahren“ spricht klare Worte: beide Angeklagte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten wegen banden-/gewerbsmäßigen Computerbetrugs in Tateinheit mit Datenveränderung strafbar gemacht haben. Das bei ihnen gefundene Geld wird jedoch nicht eingezogen.
Mehr als geschätzte 150.000 Anwender sollen die zwei Angeklagten von Juli 2002 bis Ende Sept. 2003 mit automatischen Dialerprogrammen betrogen haben. Zuvor versuchten Edward B. und Jörg H . mit Erotik-Websites und zugelassenen Dialern einen Geschäftserfolg zu erzielen, bemerkten jedoch schnell das Potential, mit illegalen Dialern einen deutlich höheren Gewinn erwirtschaften zu können. Die Programme haben im folgenden Zeitraum kostenintensive 0190-Nummern angerufen und nach Schätzungen des Gerichts den Beklagten einen Gewinn von 12 Millionen Euro verschafft.
Eine besonders schwere der Kriminalität sieht das Gericht in der Programmierung der Dialer. Neben der einfachen Verbindung zur Nummer der Betrüger greifte das Programm noch in das System ein. Um die eigene Existenz zuverschleiern, manipulierte und löschte das Programm in nicht unerheblichem Maß am Wirtscomputer; mögliche langfristige Schäden sind nicht auszumachen. Dagegen argumentierte die Verteidigung generell zu einem Freispruch, da von der Staatsanwaltschaft wichtige Beweismittel kein Gehör gefunden hätten und diese diese trotz Beklagten immer davon ausgegangen seien, dass alle Dialer illegal wären.
Neben allen Ermittlungen und Urteilen konnte trotz großer Mühe der Untersuchung nicht festgestellt werden, welche Beträge durch die illegalen Dialer auf dem Konto eingegangen sind. Auf dieser Grundlage konnte das Gericht keine Pfändung der betrogenen Gelder durchführen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig und nach Protesten der Verteidigung kann in naher Zukunft mit einer Revision gerechnet werden.
mfg Randel