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  3. Off-Topic

Amazon: Kontosperren bei zu vielen Rücksendungen

  • Teufelchen
  • 31. Juli 2013 um 16:26
  • Teufelchen
    Gast
    • 31. Juli 2013 um 16:26
    • #1

    Der Online-Versandhändler Amazon ist derzeit offenbar dabei, so manches Kundenkonto in Deutschland zu sperren. Das Unternehmen geht dabei gezielt gegen Kunden vor, die überproportional viele Waren zurückschicken.

    Wie Carsten "Caschy" Knobloch unter Berufung auf einen E-Mail-Verkehr mit einem Leser berichtet, sperrt der Online-Versandhausriese derzeit die Konten mancher Kunden. Dabei handelt es sich wohl nicht um Einzelfälle, sondern eine konzentrierte Aktion gegen jene, die zu oft eine Ware retournieren, laut Caschy ist eine größere Zahl an Nutzern betroffen.

    Amazon informiert die jeweiligen (Ex-)Kunden per Mail, dass man bemerkt habe, dass diese "eine hohe Anzahl Ihrer kürzlich bestellten Artikel zurückgegeben" hätten. Das US-Unternehmen schreibt, dass derartige Rücksendungen "natürlich" vorkommen können.

    Allerdings sei "die Häufigkeit Ihrer Rücksendungen außergewöhnlich hoch", so Amazon in der Nachricht an einen Betroffenen. Man informiert diesen, dass man "aufgrund der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen" könne und das Kunden-Konto "mit sofortiger Wirkung" geschlossen werde.

    Ein Widerspruch ist anscheinend sinnlos, laut Amazon werde eine Sperrung stets unter "gründlicher Prüfung des Gebrauchs der Rücksendemöglichkeit" vorgenommen. Diese Entscheidung sei deshalb "endgültig", gesperrte Kunden werden zudem angewiesen, keine neuen Konten anzulegen.

    Die Sperrung betrifft das Kundenkonto im nahezu vollen Umfang, man verliert das Recht, etwas zu bestellen, auf der Seite zu kommentieren und auch neue Kindle-Bücher kaufen zu können (bereits gekaufte E-Books bleiben aber abrufbar).

    Caschys Informant beteuert, als langjähriger Kunde "viele Tausend Euro" auf Amazon ausgegeben und nur Waren, die "nicht in Ordnung" gewesen seien, retourniert zu haben. Ob das auch tatsächlich der Wahrheit entspricht, kann aber nicht überprüft werden, schreibt der bekannte Blogger.

    Quelle: winfuture.de

  • killaone
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    • 31. Juli 2013 um 17:13
    • #2

    die Geschichte war doch neulich irgendwann auch in der c't imho

  • Katze Flohli
    Gast
    • 31. Juli 2013 um 22:38
    • #3

    Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren <- wie viele sind Haushaltübliche Retouren ?

    Klar wenn ich mir 10 Verschiedene Schuhe einzeln bestelle weil ich mich nicht entscheiden kann und 9 davon zurück schicke
    LOL dafür ist das eben Onlineversant man sieht die Ware und das kleingedruckte eben erst wenn man das daheim hat :)

  • MrHonk
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    814
    • 1. August 2013 um 13:23
    • #4

    Allerdings dürfen sich, und das sogar laut EU-Gesetz, die Händler ihre Kunden aussuchen - was in meinen Augen auch gut so ist. Was ich von Amazon allerdings nicht gut finde ist die Art und Weise wie vorgegangen wird. Da wird gleich das komplette Konto gesperrt. Was hat z.B. der eBook-Bereich mit dem "normlen" Verkaufsbereich zu tun, wenn da keine oder kaum eBooks zurück gegeben werden? Warum wird gleich alles gesperrt? Außerdem muss Amazon sehen wie hoch der Umsatz des Kunden im Vergleich zu den zurückgeschickten Waren ist und dieses auch dem gesperrten Kunden gegenüber anzeigen.

    Besser wäre ein "Frühwarnsystem" wo der Kunde bei Überschreitung einer bestimmten "Grenze" erstmal gewarnt wird. Sollte sich dann nichts am Verhalten des Kunden ändern wäre eine zeitlich begrenzte Sperrung ebenfalls zu vertreten. Hilft all dies nichts, dann ist eine permanente Sperrung des Users durchaus zu vertreten.

    Leider wird es immer mehr zur Mode Sachen zu bestellen, ausgiebig zu testen und dann mit Gebrauchsspuren versehen wieder zu retounieren, bzw. den Vertrag zu widerrufen. Das Fernabsatzgesetzt ist sehr gut und auch dringend notwendig, aber es wird mittlerweile sehr oft ausgenutzt.

    Ich ärger mich zwar auch das eine nur 1x installierte und dann zurück geschickte Flachantenne (Hersteller möchte ich nicht nennen) bereits bei der Montage und Ausrichtung deutliche Spuren an der Befestigung zurück lässt, und mir der Händler dafür 10% vom Kaufpreis abzieht - aber ich kann das Verhalten des Händlers nachvollziehen und verstehe es auch.

    Ein solches Prinzip wäre auch bei Amazon ganz gut, dann würden es sich einige vielleicht dreimal überlegen ihre "kostenpflichtig bestellten" Waren wieder zurück zu schicken.

  • Reppo
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    Beiträge
    12.683
    • 1. August 2013 um 14:48
    • #5

    Habe noch was bei gölem.de dazu gefunden:

    IT-Anwalt: Das geht nicht ohne Vorwarnung

    Nachtrag vom 31. Juli 2013, 12:59 Uhr
    Der IT-Anwalt Christian Solmecke erklärte: "Auch beim Online-Shopping gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Das bedeutet, Amazon darf selbst entscheiden, mit welchen Kunden Verträge abgeschlossen werden sollen." Andererseits dürfe Kunden, die von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, nicht ohne weiteres das Konto gesperrt werden, selbst wenn sie übermäßig viele Artikel zurückschicken. "Dies hätte sonst eine Aushöhlung des gesetzlichen Widerrufsrechts zur Folge. So könnten Kunden aus Sorge vor Sperrung des Accounts von der Rücksendung von Artikeln abgehalten werden, obwohl ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht. Eine solche Situation würde nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen."
    Zu berücksichtigen sei jedoch, dass Amazon über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus freiwillig ein weitergehendes Rückgaberecht einräumt. So dürften Artikel im Rahmen der sogenannten Rücksendegarantie innerhalb von 30 Tagen zurückgesandt werden.
    Eine Kontosperrung müsse jedoch für den Kunden vorhersehbar sein. Zumindest eine Vorwarnung des Kunden sei erforderlich.
    Nachtrag vom 31. Juli 2013, 14:14 Uhr

    Firmensprecherin Christine Höger sagte Golem.de: "Amazon.de ist eine Website für Verbraucher, also Personen, die haushaltsübliche Mengen bestellen. Dies kommunizieren wir in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf unseren Hilfeseiten. Maßnahmen wie eine Kontoschließung nehmen wir nur in Ausnahmefällen nach eingehender umfassender Prüfung vor, wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt."

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