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Abmahnungen drohen weiteren Porno-Dienst-Nutzern

  • kalle28
  • 13. Dezember 2013 um 10:49
  • Katze Flohli
    Gast
    • 7. Januar 2014 um 00:26
    • #61
    Zitat von ChrisO;524686

    Ich glaube nicht, ich weiß.
    Eine Haftpflicht deckt nur Fahrlässigkeit, und davon kann ja wohl hier kaum eine Rede sein.
    Wenn du so viel weißt, wieso zeigst das dann nicht in deinen Beiträgen?

    Ja stimmt, nur hört sich das abwertend für jeden an der eben nicht mal locker auf 200 - 500 € Beratungskosten in den Sand setzen kann wo eben du gern mal drauf verzichtest.
    Gerade Du müsstest ja auch wissen wie teuer das werden kann und das es eben nicht nur mit den Beratungskosten getan ist.
    Ok ich hab eine Rechtsschutz ohne SB und brauche nicht einmal diese Kosten übernehmen aber die hat auch nicht jeder weil das eben auch mehr kostet wenn man keinen Anwalt braucht.

    Du must ja eine Betriebshaftpflichtversicherung haben und solltest deshalb auch die Bedingungen genau kennen aber heute kann man sich ja auch gegen vieles versichern sogar manchmal gegen grobe Fahrlässigkeit ... Es gibt ja auch spezielle Tarife ( erweiterte Haftplicht bei beratenden Berufen ) da habe ich allerdings keinen Einblick was die genau alles beinhaltet und wie Kulant die Versicherungen sind.

    • Zitieren
  • Reppo
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    • 7. Januar 2014 um 01:01
    • #62

    Von grober Fahrlässigkeit kann hier wohl kaum die Rede sein, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich gehe da mindestens von leichten Vorsatz aus (eine Sache billigend in Kauf nehmen) bis Vorsatz aus.

    Jedenfalls sehe ich für die Abgemahnten, selbst nach strafrechtlicher Verurteilung der Kanzlei, kaum Möglichkeiten auf dem zivilrechtlichen Wege an eine Art Ausgleich wegen was überhaupt zu bekommen (fällt mir auf Anhieb keine Anspruchsgrundlage ein). Müsste man sich genauer angucken, aber die Kanzlei ist wohl ganz schnell platt, so dass da keiner sein Geld sehen wird (vermutlich).

    Zitat

    Ja stimmt, nur hört sich das abwertend für jeden an der eben nicht mal locker auf 200 - 500 € Beratungskosten in den Sand setzen kann wo eben du gern mal drauf verzichtest.

    Wieso hört sich das abwertend an, wenn jemand nicht auf den EUR schauen muss? Es gibt eben Menschen, die mehr als andere verdienen, vermögender sind usw. Das ist immer so und daran ist auch nichts verkehrt. Selbst im Kommunismus waren nicht alle gleich.

    Viele, die immer versuchen den letzten EUR zu sparen, hätten vielleicht mehr, wenn Sie ihre Anstrengungen darauf verwenden würden, mehr EUR ranzuregeln durch welche Ideen auch immer. Möglichkeiten dazu gibt es heutzutage ja mehr als genug.

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 7. Januar 2014 um 18:44
    • #63
    Zitat von Reppo;524690

    Viele, die immer versuchen den letzten EUR zu sparen, hätten vielleicht mehr, wenn Sie ihre Anstrengungen darauf verwenden würden, mehr EUR ranzuregeln durch welche Ideen auch immer. Möglichkeiten dazu gibt es heutzutage ja mehr als genug.

    Ich glaub bei Dir hackt´s

    Es stört mich nicht das er mehr verdient als der Durschnitt nur die Art und weise wie er in den Beiträgen schreibt stört mich ...
    Es ist ja kein Sachlicher Bezug wenn er schreibt ich renn nicht jeden einzelnen Euro hinterher - jeder weis das das nicht nur ein paar Euros sind und ich denke die Breite Masse wird hier weit unter seinem Gehalt sein und das genauso sehen nur traut sich das eben keiner das auch zu sagen.

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  • Reppo
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    • 7. Januar 2014 um 19:30
    • #64

    Naja, back to topic.

    Die Bundesregierung hat heute nochmal klargestellt, dass Streaming legal ist, siehe hier:

    Bundesregierung: "Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung" - Golem.de

    Bin daher jetzt gespannt, wie es weitergeht. Es bleibt spannend.

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  • Gast
    Gast
    • 7. Januar 2014 um 19:30
    • #65

    Mir gefällt die Richtung nicht, in die es hier läuft. Bleibt beim eigentlichen Thema oder haltet die Füße still.Man muss nicht überheblich werden, nur weil man es sich finanziell leisten kann.

    So liest sich mittlerweile Euer Geschreibe.

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  • Reppo
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    • 7. Januar 2014 um 19:58
    • #66

    Da ich das genauso sehe, habe ich oben schon geschrieben, back to topic. :)

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  • Blechverdreher
    Gast
    • 7. Januar 2014 um 21:09
    • #67

    Der Rechtsauffassung der Anwälte bei der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hinsichtlich des Status' von Videostreams aus dem Internet hat nun sogar die Bundesregierung widersprochen.

    Das Bundesjustizministerium halte das "reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". So lautet die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die von der Bundestagsfraktion der Linken gestellt wurde und die dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegt.

    Die Bundesregierung bestätigt damit die Rechtsauffassung verschiedener Anwälte, wonach der Abruf eines Streams von einem Portal wie RedTube durch das Urheberrecht gedeckt ist. Allerdings wird einschränkend hinzugefügt, dass dies zwar die Interpretation durch das Justizministerium darstellt, es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Man geht in Berlin davon aus, dass hier wohl letztlich irgendwann der Europäische Gerichtshof zu einer Bewertung kommen müsste.

    Die große Frage, die sich hierbei stellt, liegt darin, ab wann eine unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials vorliegt. Bei U+C begründete man die tausenden Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer mit der Auffassung, dass dies bereits gegeben ist, wenn der Stream vorübergehend lokal für die kurze Zeit der Wiedergabe zwischengespeichert wird. Andere, so auch das Justizministerium, sehen dies anders.

    Dass es hier überhaupt zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen kann, wird von der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak kritisiert. "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt", erklärte sie gegenüber dem Magazin. Ansonsten bleibe die Unsicherheit für die Bürger bestehen.

    Das Justizministerium verwies bisher allerdings lediglich darauf, dass die neue Bundesregierung "das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen" wolle.
    Quelle: winfuture

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  • Reppo
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    • 7. Januar 2014 um 21:46
    • #68

    Danke Blechle, aber auf diese Tatsache habe ich bereits oben hingewiesen. :pleased:

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  • Katze Flohli
    Gast
    • 7. Januar 2014 um 23:11
    • #69

    Naja Reppo Die Bundesregierung hat nichts klargestellt -

    Zitat

    Das Bundesjustizministerium halte das "reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung".
    "dass dies zwar die Interpretation durch das Justizministerium darstellt, es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt"

    Das sind auch zwei paar Schuhe nur Frage ich mich dann wenn die Bundesregierung die Gesetze macht und sie selbst nicht wissen wie das Gesetz dann anzuwenden ist, wer dann.
    Dann haben die das wohl falsch ausgelegt und sollen eben dann keine Gummiparagrafen schreiben wo stets Rechtsunsicherheiten je nach Auslegung gelten.
    Ein Gesetz soll ja eine Sammlung rechtsbindender Handlungen sein also - bei Strafe nach §......verboten oder Nach § ... gestattet und fertig.
    Ich kann jeden Punkt darin Einbinden egal ob Kopie , Streaming , Kopierschutz etc.

    Ich könnte Euch zwar sagen wie das Gesetz meiner Meinung nach aussehen könnte oder sollte so das alle Seiten von profitieren nur
    wird schnell wieder etwas anderes daraus etwas gemacht ohne den Sinn wirklich verstanden zu haben deshalb lass ich es jetzt ...

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  • Reppo
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    • 7. Januar 2014 um 23:21
    • #70

    Da bin ich ganz deiner Meinung, dass das klar gesetzlich geregelt werden sollte und man nicht auf eine Entscheidung des EUGH warten sollte.
    Was ich bei der Abmahnaktion am schlimmsten fand, ist dass man das bewusst vor Weihnachten rausgeschickt hat und bestimmt viele verheiratete Männer bezahlt haben, um nicht mit der Ehefrau Krach zu bekommen.

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  • Katze Flohli
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    • 7. Januar 2014 um 23:49
    • #71

    Na Klar gerade dann wenn die ganze Familie daheim ist weis man doch nicht wer die Post öffnet man rechnet ja gar nicht damit.
    Ich gehe davon aus das die Briefe an den Anschlussinhaber gegangen sind wo ja nicht in Jedem Fall der Verursacher sein muss.


    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    In Frankreich kommen auch ab und zu solche Briefe zu den Leuten darin heißt es aber im Gegensatz zu deutschen Mahnscheiben ...
    Sie oder jemand anderes der den Anschluss genutzt hat, hat am ... runtergeladen.
    Bitte Unternehmen sie alles .... das das nicht wieder vorkommt sonst gibt es nach § XXX € Strafe
    Da gibt es max. 3 Schreiben dann bist du fällig - Internetleitung wird gekappt , Strafe etc.

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  • ChrisO
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    • 8. Januar 2014 um 10:16
    • #72
    Zitat von Katze Flohli;524723

    Ich glaub bei Dir hackt´s

    Du solltest mal über das Wort "Respekt" nachdenken!

    Zitat von Katze Flohli;524723

    Es stört mich nicht das er mehr verdient als der Durschnitt nur die Art und weise wie er in den Beiträgen schreibt stört mich ...
    Es ist ja kein Sachlicher Bezug wenn er schreibt ich renn nicht jeden einzelnen Euro hinterher - jeder weis das das nicht nur ein paar Euros sind und ich denke die Breite Masse wird hier weit unter seinem Gehalt sein und das genauso sehen nur traut sich das eben keiner das auch zu sagen.

    Mal abgesehen davon, dass es reine Spekulation von dir ist, ob ich über dem Durchschnitt liege oder nicht (weiß ich selbst nicht) hast du die Baustelle selbst auf gemacht, in dem du mich dazu direkt angesprochen hast. Dich dann darüber zu beschweren, wenn dir die Antwort nicht passt, ist schon mehr als albern.

    Zitat von ursus2612;524729

    Mir gefällt die Richtung nicht, in die es hier läuft. Bleibt beim eigentlichen Thema oder haltet die Füße still.Man muss nicht überheblich werden, nur weil man es sich finanziell leisten kann.

    So liest sich mittlerweile Euer Geschreibe.

    Kein Mensch ist überheblich. Er hat eine Behauptung ausgestellt, ich hab wiedersprochen.

    Aber wie sagte Reppo so schön:

    Zitat von Reppo;524728

    Naja, back to topic.

    Ich werde dazu nicht mehr antworten, egal, was er jetzt dazu schreibt.

    Zitat von Reppo;524728

    Die Bundesregierung hat heute nochmal klargestellt, dass Streaming legal ist, siehe hier:

    Bundesregierung: "Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung" - Golem.de

    Bin daher jetzt gespannt, wie es weitergeht. Es bleibt spannend.

    Na legal würde ich es nicht nennen, ich glaube kaum, dass man auf Youtube Sneak Preview's aus dem Kino übertragen darf oder Buli- Live Spiele. Wenn, dann ist das maximal auf diesen Fall bezogen.

    Zitat von Katze Flohli;524759

    Ich gehe davon aus das die Briefe an den Anschlussinhaber gegangen sind wo ja nicht in Jedem Fall der Verursacher sein muss.


    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    In Frankreich kommen auch ab und zu solche Briefe zu den Leuten darin heißt es aber im Gegensatz zu deutschen Mahnscheiben ...
    Sie oder jemand anderes der den Anschluss genutzt hat, hat am ... runtergeladen.
    Bitte Unternehmen sie alles .... das das nicht wieder vorkommt sonst gibt es nach § XXX € Strafe
    Da gibt es max. 3 Schreiben dann bist du fällig - Internetleitung wird gekappt , Strafe etc.

    Diese Art von Warnschuss wurde bereits nach den ersten Filesharing- Abmahnungen diskutiert, heraus gekommen ist die 100 € Deckelung für geringe Vergehen, die eh nicht greift bei den Gerichten (verständlicher Weise)

    • Zitieren
  • Katze Flohli
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    • 8. Januar 2014 um 21:10
    • #73
    Zitat von ChrisO;524774


    Diese Art von Warnschuss wurde bereits nach den ersten Filesharing- Abmahnungen diskutiert, heraus gekommen ist die 100 € Deckelung für geringe Vergehen, die eh nicht greift bei den Gerichten (verständlicher Weise)

    Hier wäre die Frage was gering ist ... auch hier hätte ich eine Definition gewünscht ...
    Ein Song der beim Anwalt auf dem Index steht kann paar hundert Euros ausmachen und ein anderes Komplettes Album wird als Gering gesehen.

    Wunschdenken :D
    Ich würde das z.B. an der Qualität festmachen - kopieren ja aber
    Bei Video würde ich eine Größe und Datenrate festlegen so das man es wirklich nur als Vorschau nutzen kann.
    Bei Audio darf eine bestimmte Quali in Kbit/s nicht überschritten werden

    Wer dann Top Quali möchte der kauft sich dann die Lieder ...

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  • ChrisO
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    • 8. Januar 2014 um 21:38
    • #74

    Es geht weder um die Qualität des Songs noch um die AV- Qualität, sondern darum, wie vielen man das Material zur Verfügung gestellt hat, und in einer Tauschbörse mit hunderttausenden Usern wird niemand von Geringfügigkeit sprechen können. Das Gesetz ist zwar für den Reißwolf, die eigentlich schuldigen sind aber die Richter, die alles durchwinken. Daraus ist jetzt auch die Nummer mit U+C entstanden, die hoffentlich zum Umdenken führt.

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  • Katze Flohli
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    • 8. Januar 2014 um 22:32
    • #75

    Ja genau deshalb würde ich das Gesetz an der Qualität festmachen und dann wäre es egal wie viele das bekommen.

    Dann wären die Abmahnanwälte nicht arbeitslos sondern müssten zusätzlich prüfen in welcher Qualität das zur Verfügung gestellt wird und dann gibt es einen Betrag (X) der sich dann Anhand der tatsächlich bereitgestellten Qualität berechnet. Doppelt so gut also auch doppelte Strafe. Ob sich das dann noch lohnt muss dann jeder Anwalt für sich entscheiden.

    Dann wären die Filesharing -Portale zufrieden weil sie legal etwas anbieten könnten
    Dann wären die Nutzer auch mehr oder weniger zufrieden weil sie eine Vorschau gratis bekommen und bei gefallen dann das Original in bester Qualität kaufen könnten.
    Wer dann knausert hat dann eben nur eine Bescheidene Qualität

    Mal als Bsp. Die Max Größe für ein legales Video wäre auf 160x90 Bildpunkte begrenzt und der Rest zum SD Bild wird mit regionaler Werbung aufgefüllt ...
    für eine Vorschau reicht das aber für einen Videoabend mit Kumpels nicht weil man sich lächerlich macht.

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  • mandy28
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    • 9. Januar 2014 um 07:39
    • #76

    Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

    08.01.2014, 09:44 Uhr, fm

    Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Abmahnungen für die Nutzer des Erotik-Portals Redtube stellt sich die Frage immer öfter. Das Justizministerium sagt nein und stärkt den Nutzern damit den Rücken. Doch die strittige Problematik rechtlich klären will man offenbar nicht


    Nachdem die Abmahnwelle gegen Nutzer des Erotik-Portals Redtube seit einigen Wochen mitunter hohe Wellen schlägt, hat sich nun auch erstmals das Justizministerium zum Thema Videostreaming im Internet geäußert - und stärkt dabei den Usern den Rücken. Angefragt von der Linken antwortete die Behörde, dass das Betrachten eines Streams keine Urheberrechtsverletzung sei, wie "Spiegel Online" am Dienstag aus dem Schreiben des Justizministeriums zitierte. Es werde immerhin keine Kopie der Inhalte erstellt.

    Damit stellt sich die Behörde in diesem zum Teil heiß diskutierten Thema nun auf die Seite der Redtube-Nutzer. Mitte Dezember hatten zehntausende von ihnen unerfreuliche Post von einer Regensburger Anwaltskanzlei bekommen, welche die Betroffenen wegen Urheberrechtsverletzungen beim streamen von Videos auf Redtube abgemahnt hatten. 250 Euro Strafe und eine Unterlassungserklärung wurden dabei im Auftrag des Schweizer Rechteinhabers The Archiv gefordert. Seitdem brandete auch die Diskussion auf, ob Streaming als Straftat zu bewerten ist, wie sie von zahlreichen Anwälten abgemahnt wird.

    Eine letztliche Klärung des Sachverhalts bringt aber auch die Stellungnahme des Justizministeriums nicht. Denn die Behörde hält das Anschauen von Videos im Browser zwar nicht für bedenklich, verweist aber auch darauf, dass diese Frage noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt sei. Dieses Problem könne letztlich nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, hieß es in dem Antwortschreiben weiter.

    Selbst für mehr Klarheit sorgen will das Ministerium aber nicht. Man wolle das Urheberrecht auf die Erfordernisse des digitalen Zeitalters anpassen und dabei auch die neuen Nutzungspraktiken berücksichten, hieß es wie so oft ziemlich schwammig zum Thema Urheberrecht. Eine Evaluierung des Gesetzes steht erst für 2015 an, vorher wolle man bei diesem Thema zumindest vorerst nicht aktiv werden.

    Neben der Frage, ob es sich beim Streaming um eine Urheberrechtsverletzung handelt, gibt es bei dem Redtube-Fall noch einige andere Punkte, die die verschickten Abmahnungen immer zweifelhafter erscheinen lassen. Zum einen ist bis heute nicht geklärt, auf welchem Weg die für die Abmahnungen notwendigen IP-Adressen beschafft wurden. Experten gehen mittlerweile von einer bewussten Umleitung der Nutzer auf eine Zwischenseite aus, wo ihre Daten gespeichert wurden, ehe sie an ihr eigentliches Ziel zu Redtube gelangten.

    Zum anderen gibt es mittlerweile auch erhebliche Zweifel daran, ob der Rechteverwerter The Archiv überhaupt im Besitz der Rechte ist, deren Verletzung er durch die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen hat abmahnen lassen. Denn offenbar gibt es Lücken in der Kette, wie die Rechte vom Produzenten zu The Archiv gelangt sind.

    Das führende Portal für Digital-TV, Entertainment und Heimkino - DIGITAL FERNSEHEN

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  • ChrisO
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    • 9. Januar 2014 um 11:44
    • #77
    Zitat von Katze Flohli;524856

    Ja genau deshalb würde ich das Gesetz an der Qualität festmachen und dann wäre es egal wie viele das bekommen.

    Ich sag da jetzt nichts mehr dazu, könnte es glaub ich eh nicht zivilisiert formulieren.

    Zitat von mandy28;524870

    Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

    Da kann es sich nur um einen Zitierfehler oder ein aus dem Zusammenhang gerissenen Satz handeln.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 9. Januar 2014 um 12:04
    • #78

    Fraglich ob alle den gleichen Zitierfehler machen oder etwas aus dem Zusammenhang reißen.

    [url=http://winfuture.de/news,79654.html]Bundesregierung nimmt Stellung zum RedTube-Fall - WinFuture.de[/url]

    Porno-Abmahnungen: Justizministerium hält Streaming für unbedenklich - SPIEGEL ONLINE

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  • ChrisO
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    896
    • 9. Januar 2014 um 12:21
    • #79

    ... oder alle die gleiche Quelle zitieren.

    Man kann doch nicht ernsthaft einen Freifahrtsschein für's Streaming ausstellen.

    • Zitieren
  • Schinderhannes
    Fortgeschrittener
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    197
    • 9. Januar 2014 um 16:33
    • #80

    @ Flohli, deckt deine RSV Urheberrechtsverletzungen mit ab? Welche Versicherung ist das?

    • Zitieren

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