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"Wir gehen entschieden gegen die illegale Nutzung von Sky vor"

  • mandy28
  • 17. Februar 2016 um 07:21
  • mandy28
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    • 17. Februar 2016 um 07:21
    • #1


    16.02.2016, 13:14 Uhr, rp/buhl

    Mit dem Urteil des Landgerichts Verden gegen das Card-Sharing konnte Sky einen Erfolg im Kampf gegen die illegale Nutzung seiner Inhalte verbuchen. Welche Auswirkungen das Urteil haben kann und welche Maßnahmen weiter geplant sind, verriet Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security von Sky Deutschland, im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN.

    Erstmals wurde ein Urteil gegen ein Cardsharing-Netzwerk auch in zweiter Instanz bestätigt, wie zufrieden sind Sie mit dem Urteil?

    Dr. Andreas Rudloff: Zunächst einmal freut es uns, dass erstmals in Deutschland auch ein Landgericht Card-Sharing als das wertet, was es ist: Eine Straftat – konkret: gewerbsmäßiger Computerbetrug –, die in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Jedem Card-Sharer in Deutschland muss nach diesem Urteil klar sein, dass man dafür ins Gefängnis wandern kann. Zwar wäre nach unserer Einschätzung ein Strafmaß ohne Bewährung, wie zuvor vom Amtsgericht Stolzenau verhängt, angemessener gewesen, aber diese Wertung trifft alleine das Gericht unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände des Einzelfalls. Insgesamt sind wir mit der Entscheidung sehr zufrieden.

    Was erhoffen Sie sich von dem Urteil auf ähnlich gelagerte Fälle?

    Rudloff: Das Urteil hat definitiv Signalwirkung. Wir sind uns sicher, dass sich potentielle Täter in Zukunft zweimal überlegen werden, ob sie ihre kriminellen Handlungen in dem Wissen um die möglichen Folgen für sie ganz persönlich fortsetzen. Übrigens müssen nicht nur Anbieter mit Konsequenzen rechnen: Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs“ verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war.

    Wird Sky nun auch zivilrechtlich gegen den Verursacher vorgehen? Welche Schadensersatzforderungen stehen dabei im Raum?

    Rudloff: Im konkreten Fall werden wir in einem ersten Schritt unsere Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Danach folgt die Analyse der durch die Finanzermittlungen festgestellten Einnahmen aus der kriminellen Tätigkeit und die Berechnung des konkret nachweisbaren Schadensersatzes.

    Sky versucht auch mit der Einführung technischer Weiterentwicklungen wie etwa dem Pairing von Receiver/Modul und Karte das illegale Decodieren der Pay-TV-Sender unmöglich zu machen. Sind die Maßnahmen von Erfolg gekrönt?

    Rudloff: Noch ist die Einführung von Pairing und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen nicht abgeschlossen, so dass es zu früh ist, heute schon über Erfolge zu berichten. Aber es ist sicherlich kein Geheimnis, dass es bereits heute wesentlich schwerer als früher ist, in das illegale Geschäft mit Card-Sharing einzusteigen.

    Welche weiteren Möglichkeiten nutzt Ihr Unternehmen um illegales Schauen des Angebotes unmöglich zu machen bzw. eventuelle Straftaten herauszufinden.

    Rudloff: Sky verfügt über das wertvollste und exklusivste Portfolio an Inhalten in den Bereichen Live-Sport, Film und Serie in Deutschland und Österreich. Diese Inhalte werden von ehrlichen Kunden refinanziert und sie bezahlen dafür einen angemessenen Preis. Daher gehen wir entschieden gegen jede Form der illegalen Nutzung oder des illegalen Vertriebs von Sky vor, die letztlich auf dem Rücken unserer ehrlichen Kunden geschieht. Sky führt daher intensive Recherchen und Vorermittlungen durch, um Straftaten gegen Sky zu erkennen. Entsprechend arbeiten wir eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Dies gilt nicht nur für den Bereich des Card-Sharings, sondern für alle kriminellen Geschäftsmodelle wie z. B. auch illegales Live-Streaming.

    Dank immer besser werdender Datenraten wird nun auch das Streamen von kompletten Inhalten/Sendern in das Internet immer mehr genutzt. Wie wehrt sich Sky gegen diese neuartige Methode Programme illegal weiterzuverbreiten?

    Rudloff: Genauso wie Sky seine Angebote über Internet ausbaut, beobachten wir, dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren. Gerade das neue Urteil des Landgerichts Verden, das solche illegalen Maßnahmen ganz klar im Bereich der Informations- und Kommunikationskriminalität ansiedelt, stärkt uns dabei den Rücken.

    Zugleich möchten wir unseren ehrlichen Kunden den legalen Zugang zu Sky über das Internet so einfach und bequem wie möglich machen. Mit der Einführung und dem kontinuierlichen Ausbau von Sky Online und Sky On Demand im vergangenen Jahr haben wir dafür einen ganz entscheidenden Schritt getan. Sky Online ist auf immer mehr Plattformen verfügbar und mit Sky On Demand lässt sich die gesamte Fülle unseres Online-Angebots in bester Qualität auch auf dem heimischen Fernseher genießen.

    Gibt es Überlegungen in Ihrem Haus Programme innerhalb der eigenen Wohnung via Netzwerk auch an verschiedenen Stellen zugänglich zu machen? Auf legalem Weg für den Zuschauer versteht sich.

    Rudloff: Unsere Kollegen in England haben gerade das neue Premiumprodukt „SkyQ“ eingeführt, womit unter anderem genau das möglich ist. Die dabei gemachten Erfahrungen werden mit Sicherheit auch in die Entwicklung neuer Technologien für den deutschen Markt einfließen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aber noch zu früh, darüber im Detail zu sprechen.

    Vielen Dank für das Gespräch.

    Das führende Portal für Digital-TV, Entertainment und Heimkino - DIGITAL FERNSEHEN

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  • Badmax
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    • 19. Februar 2016 um 07:39
    • #2

    Zum Glück ist hier in Deutschland die Todesstrafe abgeschafft worden.........

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  • alabama
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    • 19. Februar 2016 um 09:41
    • #3

    Ja....Habe gerade gestern Abend auf Phönix gesehen wie wir alle von den Stromkonzernen betrogen werden.
    da geht es um Milliarsen und denen geht keiner ans Leder.....

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  • mariomario
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    • 19. Februar 2016 um 18:19
    • #4

    Hallo

    Es ist auch nicht strafbar das ein Drittel der EU Fördergelder. im ehemaligen Osten spurlos und offiziell verschwindet.

    Oder das man sich ganz klar für Umweltschutzabkommen bekennt, um dann sowieso in China zu produzieren.

    Weiters ist es anscheinend nicht strafbar Abgaswerte zu manipulieren.
    (Allen VW/Audi/Porsche Scheisshaufen müsste laut Gesetz sofort die Betriebserlaubnis (Typengenehmigung) entzogen werden!


    Oh ich vergass. Gesetze müssen nur vom kleinen Bürger eingehalten werden.

    In welcher Welt leben wir hier.............

    mfg

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    • 20. Februar 2016 um 08:06
    • #5

    Alles etwas Offtopic

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  • xxxxunknown
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    • 20. Februar 2016 um 13:55
    • #6

    etwas???
    gleich wirds wieder politisch! die ersten schreiben sich schon warm....

    btt:
    Ist schon sinnvoll, das sich SKY gegen die gewerbsmäßige illegale Verbreitung Ihres Angebotes wehrt. Die müssen ihre BuLi und Filmlizenzen teuer einkaufen. Ist ja nicht so das die sich die Sachen per Torrent ziehen und chinastreams zeigen....

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  • Badmax
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    • 20. Februar 2016 um 14:30
    • #7

    Mir kommen gleich die Tränen :cry:

    Werd mich jetzt mal hier ausklinken ....... Taschentücher gehen mir aus

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  • mandy28
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    • 20. Februar 2016 um 16:23
    • #8

    jetzt wirds sinnfrei
    In dem Artikel gings doch lediglich nur darum was sky gegen CS unternimmt und um ein Urtteil.
    Also nichts wircklich neues ausser vielleicht am Ende das Thema "SkyQ"

    Da sind die Begriffe Todesstrafe , Fördergelder , China und Abgaswerte doch sehr weit hergeholt und Offtopic
    Aber bitte tobt Euch aus

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  • thomasr
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    • 21. Februar 2016 um 03:51
    • #9

    Urteil ? Welches ?

    ich hab nirgends eins gefunden, weder von 2013, 2014,2015 nix
    kein Aktenzeichen, Volltext nix
    landgericht Termine - Suche sky - nix gefunden

    Pressemeldung von sky das es angeblich ein Urteil bla bla - ohne das irgendwo was zu finden ist - da passt was nicht

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  • alabama
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    • 21. Februar 2016 um 09:24
    • #10

    Wenn die illegale Nutzer verfolgen um die teuren Bundesliga Rechte zu erwerben und um sie bezahlen zu können-----
    Prost Mahlzeit !!! Das sagt eigentlich alles über die Qualität von Sky.

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  • tribun77
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    • 21. Februar 2016 um 10:52
    • #11
    Zitat von alabama;562303

    Wenn die illegale Nutzer verfolgen um die teuren Bundesliga Rechte zu erwerben und um sie bezahlen zu können-----
    Prost Mahlzeit !!! Das sagt eigentlich alles über die Qualität von Sky.


    Hat doch nix mit der Qualität des Unternehmens zu tun. Macht jedes andere Unternehmen, welches in irgendeiner Weise geschädigt wird, genauso! Ob es nun das illegale Verbreiten von geschützten Inhalten ist, oder Patentverletzungen oder oder oder. Und hier geht es nicht um bissl privates sharen im Freundes-/Familienkreis sondern darum, dass jemand mit den Inhalten von Sky Geld verdient. Und dass sich dann ein Unternehmen wehrt ist doch logisch und nachvollziehbar.

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  • alabama
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    • 21. Februar 2016 um 11:13
    • #12

    Wie auch immer ----die haben den Fußball zum Geschäft gemacht und das sportliche bleibt auf der Strecke.

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  • Morbid Angel
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    • 21. Februar 2016 um 12:24
    • #13

    Um mal wieder beim Topic zu bleiben, was soll der Sky-Fuzzy auch sonst sagen? "Wir finden es schön, macht weiter so, tolle Arbeit" - wohl kaum. Also, die haben vor Gericht einen Erfolg erzielt und versuchen nun auf zivilrechtlichem Weg eine Schadenshöhe feststellen und diese geltend zu machen. Und außerdem soll es eben andere abschrecken, es ebenso zu versuchen oder denen, die es noch betreiben, ins Gewissen zu reden. Ob's gelingt, denke eher nicht.

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  • alabama
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    • 21. Februar 2016 um 14:57
    • #14

    Du hast es auf den Punkt gebracht......

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  • thomasr
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    • 22. Februar 2016 um 01:14
    • #15

    solange es kein Urteil gibt - ist das für mich eine Ente von sky

    sollte irgendwo jemand angeklagt gewesen sein - ich hatte ja gesucht und sky stand nirgends, dann war es wegen steuerhinterziehung aber nicht wegen cs kram

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  • tribun77
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    • 22. Februar 2016 um 06:10
    • #16

    Vielleicht wird erst offiziell im Landgericht veröffentlicht wenn es rechtskräftig ist?

    DWDL.de - Mobilportal

    Das könnte es doch sein, oder nicht??
    " Mittwoch, den 27. Januar 2016

    Um 09:00 Uhr verhandelt die 14. kleine Strafkammer - kleine Wirtschaftsstrafkammer - die Strafsache gegen Oliver W., dem die Staatsanwaltschaft Computerbetrug vorwirft. Hier hat in erster Instanz das Amtsgericht Stolzenau entschieden. Es sind 2 Zeugen in den Termin geladen und Fortsetzungstermine bestimmt für

    Montag, den 1. Februar 2016, 09:00 Uhr,

    Mittwoch, den 10. Februar 2016, 09:00 Uhr."

    Da wird dann auch nie SKY stehen, sondern die Strafsache, in dem Fall halt Computerbetrug. Hatte das nach 5 min. gefunden... [emoji6]

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  • mandy28
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    • 22. Februar 2016 um 09:01
    • #17

    Es gibt auch mehr als nur ein Urteil wegen "cs kram" Computerbetrug ect
    Man muss nur mal richtig suchen
    Da findet man jedemenge , wenn das alles Enten sein sollen naja

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  • thomasr
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    • 23. Februar 2016 um 14:56
    • #18

    sorry aber das ist wieder nur ein link zur Pressemeldung von sky
    nix urteil

    zeig mir eins - nur ein einziges von 2013 oder das jetzige

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  • tribun77
    Gast
    • 23. Februar 2016 um 15:21
    • #19

    Das Zitat ist aus der Webseite vom Landgericht! Du glaubst doch nicht wirklich, dass Sky sich irgendwelche Urteile ausdenkt. Da würden dann die in den entsprechenden Pressemeldungen genannten Gerichte schon Gegendarstellungen schreiben. Schreib doch einfach eine Email ans Gericht. Und es gab schon mehrere Verurteilungen. Aber vielleicht bist nicht so gut im Recherchieren, sonst hättest ja auch die Verhandlung in den Mitteilungen des Gerichts gefunden. Hat bei mir ca. 5 min.gedauert ...

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  • thomasr
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    • 23. Februar 2016 um 16:59
    • #20

    dein Link kann es nicht sein weil oliver w 2015 war
    die sky angebliche Verurteilung soll 2013 gewesen sein

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