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Fragen zum Abstand für Erdung / Blitzschutz / Potentialausgleich

  • RedEvil
  • 18. November 2017 um 19:44
  • RedEvil
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    • 18. November 2017 um 19:44
    • #1

    Wir haben auf dem Dach eine Schüssel, die war schon!
    Ich möchte auf dem Balkon, aber direkt an der Wand (25-35cm Wandhalter), eine neue Schüssel montieren, welche nur für mich ist.
    Habe aber keine 2m Abstand von Dach(rinne) zur Schüssel, so dass die Schüssel direkt unter dem Dach an der Wand befestigt wäre.
    Die Schüssel ist aber komplett frei, da das Dach nicht zu weit hinausragt.

    Alternativ, aber das sollte eigentlich keine Option sein, würde die Schüssel mit einem Mast am Geländer des Balkons (auf Höhe der Bretter; bis Geländer) montiert werden.

    Jetzt weiß ich nicht, was mit der Erdung ist, da ich bei der vorhandenen Schüssel auf dem Dach auch nicht sehe wo da ein Erdungskabel wäre.:(

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  • amiab
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    • 18. November 2017 um 20:26
    • #2

    hier eine nützliche Seite Blitzschutz-Erdung-Satellitenanlage-Antennenmast-Potentialausgleich

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  • RedEvil
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    • 19. November 2017 um 10:26
    • #3

    Nehmen wir jetzt einmal an, die Schüssel würde wie auf meinem Bild montiert werden.
    Alle Abstände sind im grünen Bereich, also Schüssel ist nicht weiter als 1,5m von der Hauswand entfernt und mind. 2m unterm Dach.
    Dann würde ja keine Erdnung benötigt werden?

    Was aber, wenn der Arm der Schüssel und somit der LNB dann außerhalb dieser 1,5m wäre?:confused:

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  • fireblade
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    • 19. November 2017 um 18:35
    • #4

    Jetzt muss ich mal Fragen, was bringt der Blitzableiter überhaupt,
    denn wenn ein Blitz in die Antenne einschlägt ist sowie so Zappeduster.
    Der soll ja eigentlich den Blitz vom Dach ableiten und in,s Erdreich bringen.
    Wenn der nun in die Anlage einschlägt ist s eh zu Spät, oder???

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  • cyclemat
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    • 20. November 2017 um 19:54
    • #5

    Nene dagür packt man ja zusätzlich module ins kabel die auch geerdet sind die schüssel ist im schlimmsten fall wech aber das wars auch schon aber potential ausgleich ist immer gut muss nicht mal nen direkter blitzeinschlaf sein bei einer kundin isser im sichtfeld der schüssel 200 m weit weg in boden geknallt 55c8090 tot, receiver tot, multis halter, und 2 3 dose

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  • cyclemat
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    • 20. November 2017 um 19:56
    • #6

    Auserdem sind blitze bitches die schlagen auch da ein wo man es nicht vermuten würde schaut mal blitz dokus an

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  • Morbid Angel
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    • 20. November 2017 um 21:35
    • #7

    Es geht doch aber gar nicht darum, was eventuell sein könnte, ob und wenn ja, wo der Blitz vielleicht einschlägt. Hier sind entsprechende VDE-Maßnahmen einzuhalten und wenn nicht, kommt keine Versicherung im Schadensfall dafür auf und das kann sehr teuer werden.

    Und bezgl. Potentialausgleich, das ist wieder ganz was anderes. Eine Blitzschutzerdung und ein Potentialausgleich sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

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  • {Maniac}
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    • 21. November 2017 um 20:38
    • #8

    nicht zuvergessen ist, das blitzschutzanlagen auch einer regelmäßigen prüfung und wartung unterliegt. wenn das haus keinen blitzableiter hat. dann würde ich zwischen lnb und multischlalter/receiver einen überspannungschutz einbauen und den halter ggf. mit einem 16mm² kupferkabel mit dem potentialausgleich des hauses verbinden.

    Überspannungsschutz für SAT- und TV-Anlagen

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  • Morbid Angel
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    • 21. November 2017 um 23:19
    • #9

    Ganz nebenbei, ein Überspannungsschutz ist keine Garantie, dass ein Schaden doch noch entsteht. Er kann wirksam werden, wenn in der Nähe (aber nicht direkt) eine Überspannung durch Blitzeinschlag entsteht, diese ableiten. Bei direktem Blitzeinschlag ist ein Überspannungsschutz annähernd wirkungslos.

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  • RedEvil
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    • 24. November 2017 um 10:58
    • #10

    Leider wurde auf folgende Frage noch garnicht eingegangen.:(

    Zitat von RedEvil;573380

    Nehmen wir jetzt einmal an, die Schüssel würde wie auf meinem Bild montiert werden.
    Alle Abstände sind im grünen Bereich, also Schüssel ist nicht weiter als 1,5m von der Hauswand entfernt und mind. 2m unterm Dach.
    Dann würde ja keine Erdnung benötigt werden?

    Was aber, wenn der Arm der Schüssel und somit der LNB dann außerhalb dieser 1,5m wäre?:confused:

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    • 24. November 2017 um 12:41
    • #11

    Ist die Frage ernst gemeint? Sorry, kann ich nicht glauben. Innerhalb: keine Erdung, außerhalb Erdung - die Angaben gelten natürlich für das ganze Konstrukt

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  • RedEvil
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    • 25. November 2017 um 11:19
    • #12

    Danke!

    Dann habe ich nur noch die Möglichkeit entweder per Standfuß auf der Terrase (statt Balkon), da wäre sie nahe am Haus (somit keine Erdung nötig) oder am Terrassengeländer, auch nahe am Haus (somit auch keine Erdung nötig).
    Liege ich damit dann richtig?:confused:

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    • 25. November 2017 um 15:13
    • #13

    Wenn die Schüssel mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und zugleich weniger als 1,5 m vom Gebäude angebracht ist, dann ja.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

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    • 25. November 2017 um 16:00
    • #14

    Und damit ist das gesamte Ausmaß der Anlage gemeint, da der Feedarm, die Befestigung oder was sonst noch zu diesem Aufbau gehört, natürlich ebenso zählt.

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    • 26. November 2017 um 11:26
    • #15

    Habe die gleiche Konstellation bei mir mit der sat Schüssel seitlich an der Außenwand ca. 3.5 Meter über dem Boden und ragt ca. 1.5 Meter raus und keine erdung gemacht und das seit ca. 8 Jahren nie Probleme gehabt und wenn wirklich mal ein Blitz einschlagen sollte was ich natürlich nicht hoffe ist es eh egal mit oder ohne erdung dann ist eh alles zu spät

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  • RedEvil
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    • 26. November 2017 um 14:46
    • #16

    Das sähe bei mir quasi wie in der Zeichnung im Anhang aus.

    Ggf. wäre es auch noch möglich die Schüssel an der Hauswand, unterhalb des Balkons, zu befestigen (wenn der Spiegel noch genug "Luft" für ein Signal hat/bekommt).

    Ist beides im grünen Bereich!

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    • 26. November 2017 um 17:53
    • #17
    Zitat von uhdler;573461

    ...keine erdung gemacht und das seit ca. 8 Jahren nie Probleme gehabt und wenn wirklich mal ein Blitz einschlagen sollte... ...ist es eh egal mit oder ohne erdung dann ist eh alles zu spät

    Das wirst du dann ganz anders sehen, wenn der Blitz einschlagen sollte und es an die Versicherungsleistungen geht. Die Vertreter sehen dann ganz genau hin und wenn die Anlage nicht den VDE-Bestimmungen entspricht, gibt es Leistungskürzungen oder gar kein Geld. Also, so unbekümmert du in diesem Fall bist, ist das in meinen Augen die "Vogel-Strauß-Taktik" - Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass nichts passiert.

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  • uhdler
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    • 26. November 2017 um 18:16
    • #18

    Naja so einfach ist das ja auch nicht das die Versicherung da drückt, den da müsste mir ja die Versicherung auch ganz genau nachweisen das er da eingeschlagen hat und nicht am Dach ! Der Blitz könnte ja auch gleichzeitig am Dach und der Schüssel eingeschlagen sein und sowas kann ja kein Mensch beeinflussen wo und wie der Blitz einschlägt aber erfahrungsgemäß schlägt ein Blitz am höchsten Punkt ein oder zumindest wo es eine gute erdung gibt

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  • pivo
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    • 26. November 2017 um 19:34
    • #19
    Zitat

    Blitzableiterpflicht für bestimmte Gebäudearten
    Derzeit ist nur für die folgenden Gebäude eine Blitzableiterpflicht vorgeschrieben:

    • Häuser, die höher sind als 20 Meter
    • exponierte Gebäude, also solche, die besonders hoch oder freistehend sind, sodass es in der Nähe kein höheres Haus oder keinen Baum gibt, worin der Blitz als erstes einschlagen kann
    • ältere Häuser, vor allem solche mit Stroh- oder Holzdach
    • öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser oder Kinos, in denen sich viele Menschen aufhalten

    Quelle
    Wann sind Blitzableiter notig? - R+V BlogR+V Blog

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  • Morbid Angel
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    • 26. November 2017 um 19:57
    • #20
    Zitat von uhdler;573465

    Naja so einfach ist das ja auch nicht das die Versicherung da drückt, den da müsste mir ja die Versicherung auch ganz genau nachweisen das er da eingeschlagen hat

    Es ist auch nicht wichtig, dass er gerade dort eingeschlagen hat; die Tatsache, dass es eine Konstruktion gibt, die nicht den VDE-Vorschriften entspricht und diese ggf. Ursache für den Einschlag sein könnte, kann denen schon reichen.

    Aber egal, sollst Glück haben und nie ein Blitz bei dir einschlagen. Sollte doch das Ereignis eintreten, denk' an meine Worte. Wenn man Versicherungsvertreter kennt und weiß, welche Tricks die aus dem Ärmel zaubern, sollte es nicht darauf ankommen lassen. Letztendlich ist auch von Bedeutung, was du irgendwann mal unterschrieben hast und das sollte man spätestens im Schadensfall (eher noch davor) mal sich einverleiben.

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