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Zypries deckelt Abmahnkosten

  • mikoB
  • 26. Januar 2007 um 23:37
  • mikoB
    Gast
    • 26. Januar 2007 um 23:37
    • #1

    Zypries deckelt Abmahnkosten

    Gewerbliche Webseiten, Weblogs und eBay-Händler bleiben außen vor

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Abmahnkosten bei nicht gewerblichen Urheberrechtsverletzungen im Internet auf 50 Euro deckeln. Die neue Regelung wird für "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" gelten. Kritikern geht die Gebührendeckelung nicht weit genug. Weblogs, Online-Shops und viele eBay-Händler bleiben schutzlos außen vor.
    Das "Saftblog" ist ein kommerzielles Weblog, eines der ersten seiner Art im deutschen Internet und eines der bekanntesten dazu. Kirstin Walther, Geschäftsführerin der sächsischen Kelterei Walther, bloggt hier regelmäßig über die Produktpalette ihrer Firma. Plumpe Werbung wird vermieden. Stattdessen wird in Walthers "Saftblog" Persönliches unterhaltsam mit Betrieblichem gemixt. Auch allgemeine Themen kommen nicht zu kurz.

    Streitwert 150.000 Euro
    Im Februar letzten Jahres beschäftigte sich das "Saftblog" mit den Winterspielen in Turin. Arglos schmückte man den Beitrag mit einer Abbildung der olympischen Ringe. Zehn Monate später flatterte den Kommerz-Bloggern aus Arnsdorf bei Dresden eine Abmahnung ins Haus. Absender war der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Der DOSB besitze die Rechte an den olympischen Ringen, hieß es in dem Schreiben. Die Abbildung in Walthers Saftblog verletze diese Rechte und sei umgehend zu entfernen. Die Anwälte des DOSB hatten den Streitwert auf satte 150.000 Euro hochgeschraubt. Sie forderten von den Saftblog-Betreibern eine Abmahngebühr von rund 2500 Euro. Michael Schirp, Pressesprecher des DOSB, unterstellte den "Saftblog"-Betreibern eine vorsätzliche Rechtsverletzung. "Wir schützen unsere Markenrechte gegen Unternehmen (...), die genau wissen, was sie tun, wenn sie im Windschatten eines Symbols wie den Ringen segeln", erklärte Schirp.
    Kirsten Walther wies die Behauptung energisch zurück. "Dieses Blog wollten wir nutzen, um mit Kunden (...) und anderen zu kommunizieren", schrieb sie in ihr digitales Unternehmenstagebuch. "Wir sind weder in der Lage, jeden Eintrag vor Veröffentlichung juristisch prüfen zu lassen, noch die Kosten, die mit einer Verpflichtungserklärung verbunden sind, finanziell zu tragen. So viel Geld verdienen wir nun auch nicht mit dem bisschen Saft.

    Nicht Absicht, sondern Unwissenheit

    Der Fall ging für das "Saftblog" glimpflich aus. Der DOSB reduzierte seine Forderung, so dass die "Saftblog"-Betreiber am Ende nur ein Zehntel jener Summe zahlen sollten, die ihnen anfangs angedroht worden war.
    Abmahnungen wie diese sind kein Ausnahmefall. Betroffen sind vor allem Homepagebesitzer, Weblog-Betreiber, Online-Shops und eBay-Händler. Sie alle haben sich im unübersichtlichen Paragrafen-Gestrüpp aus Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht verheddert und die abgemahnten Rechtsverletzungen in vielen Fällen nicht mit Absicht, sondern lediglich aus Unwissenheit begangen. Dennoch werden sie von findigen Anwälten und dubiosen Vereinen immer wieder rigoros abgemahnt und mit horrenden Gebührenforderungen überzogen.
    Das soll sich künftig ändern - zumindest ansatzweise. Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Gesetz beschlossen, das die Abmahnkosten drastisch deckeln soll. "Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung werden die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt", heißt es aus dem Hause Zypries. Dies gelte jedoch lediglich für die Verletzung von Urheberrechten und ist zudem auf private Internetnutzer beschränkt. "Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt", so Zypries. Kommerzielle Weblogs wie das "Saftblog" bleiben somit aber auch in Zukunft schutzlos außen vor.

    Lukratives Geschäft - minimaler Aufwand

    Mit der geplanten Gesetzesänderung könne zwar verhindert werden, "dass beispielsweise ein für die Wegbeschreibung zu einer Geburtstagsfeier widerrechtlich kopierter Stadtplan einen Schüler mal eben einige tausend Euro Anwalts- und Lizenzgebühren kostet", sagt Axel Gronen. Experten wie ihm geht die geplante Regelung allerdings nicht weit genug. Der Kölner Journalist und Fachmann für Online-Auktionen fordert, dass die Kostendeckelung auch Abmahnungen erfassen müsse, die gerade eBay-Händler derzeit reihenweise treffen.
    eBay-Verkäufer stehen seit geraumer Zeit ganz oben auf den Listen windiger Geschäftsleute und abmahnfreudiger Vereine. Im Oktober letzten Jahres überzog allein der dubiose Verein "Ehrlich währt am längsten" an einem einzigen Tag mehr als 2000 eBay-Verkäufer wegen angeblicher Verstöße gegen das deutsche Wettbewerbsrecht mit wortgleichen Abmahnschreiben.
    Die selbst ernannten Wettbewerbshüter mit Vereinssitz in der Schweiz hatten das Internetauktionshaus offenbar bewusst nach gewerblichen Händlern durchsucht, die auf ihren eBay-Seiten Widerrufsbelehrungen falsch formuliert und Wettbewerbsregeln missachtet hatten. Für jede Abmahnung stellten sie eine Kostenpauschale von 146,16 Euro in Rechnung - bei einer geschätzten Gesamtzahl von mehr als 4000 betroffenen eBay-Händlern ein lukratives Geschäft bei minimalem Aufwand.

    10.000 Abmahnopfer bei eBay
    "Insgesamt werden wohl über 10.000 eBay-Verkäufer 2006 Opfer von Abmahnwellen geworden sein", schätzt eBay-Experte Gronen und prophezeit für dieses Jahr eine noch viel höhere Abmahnflut. Weit über 50.000 eBay-Händler könnten 2007 ohne eigenes Zutun in die Abmahnfalle tappen.
    Denn viele regelmäßige eBay-Händler ahnen nicht, dass sie ihre Schnäppchen in einem juristischen Minenfeld verhökern. Sie bieten ihre Waren als private eBay-Händler an. Rechtlich gelten sie jedoch vielfach als gewerbliche Verkäufer, die sich bei der Gestaltung ihrer Angebotsseiten an die gesetzlich vorgegebenen Regeln halten müssen. Mit der Abmahnung kommt dann das böse Erwachen.
    Zur Geschäftsfrau wider Willen wurde jüngst eine eBay-Händlerin aus Baden-Württemberg, die über das Internetauktionshaus insgesamt 93 Artikel verkauft hatte - zumeist gebrauchte Kleidung und Haushaltsgegenstände. Sie wurde abgemahnt, weil auf ihrer eBay-Seite ein Hinweis auf das Widerrufsrecht des Käufers sowie ihr Name nebst Adresse fehlten. Die eBay-Händlerin zog vor Gericht und unterlag. Das Landgericht Berlin stufte sie wegen ihres umfangreichen Angebots als Gewerbetreibende mit entsprechenden gesetzlichen Informationspflichten ein. Die Abmahnung war somit rechtens. Die Geschäftsfrau wider Willen musste zahlen. Ähnliche Urteile gibt es auch von anderen Gerichten.

    Zypries: Kein Handlungsbedarf
    Bundesjustizministerin Zypries sieht den Gesetzgeber keineswegs in der Pflicht. Im Geschäftsleben müsse sich halt jeder an die vorgegebenen Regeln halten, erklärte die Ministerin. Ein besonderes Schutzbedürfnis für eBay-Unternehmer wider Willen sieht Zypries trotz der neuerlichen Abmahnwellen deshalb nicht.

    http://www.heute.de

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