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  3. Szene News

Heimliche Online-Durchsuchungen sind in Deutschland unzulässig

  • blackpope
  • 5. Februar 2007 um 12:23
  • blackpope
    Gast
    • 5. Februar 2007 um 12:23
    • #1

    Bundeskriminalamt wollte zur Terror-Prävention Trojaner einsetzen

    Heimliche Online-Durchsuchungen von Compuetern durch die Polizei sind in Deutschland unzulässig. Dies entschied am Montag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird (Trojaner), sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Für die heimliche Online- Durchsuchung fehle die "erforderliche Ermächtigungsgrundlage", entschied der 3. BGH-Strafsenat.

    [FONT="Arial Black"]Beschwerde[/FONT]

    Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte die verdeckte Online-Durchsuchung im Februar vergangenen Jahres bejaht, ein anderer hatte sie im November verneint. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen letzteren Beschluss Beschwerde eingelegt.

    [FONT="Arial Black"]Brisant[/FONT]

    Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Nach dem BGH-Beschluss muss der Gesetzgeber solche Untersuchungen auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen.

    Quelle:

    • Zitieren
  • blackpope
    Gast
    • 7. Februar 2007 um 11:30
    • #2

    10 000 Stimmen gegen Datenspeicherung

    Berlin - Datenschützer setzen den Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante vorsorgliche Speicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten fort. Mehr als 10 000 Menschen hätten sich laut Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zur Teilnahme an einer vom Arbeitskreis vorbereiteten Verfassungsbeschwerde gemeldet, teilte der Verein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) am Dienstag in Bielefeld mit. Der Arbeitskreis sei sicher, die Gerichte würden nach der Rasterfahndung und Online-Durchsuchungen auch die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklären.

    Eingereicht werde die Verfassungsbeschwerde, sobald der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiede, teilte der Verein weiter mit. "Es ist ein offensichtlich unverhältnismäßiger Eingriff in unsere Grundrechte, das Kommunikations- und Bewegungsverhalten der gesamten Bevölkerung zu protokollieren, um die Aufklärungsquote um mikroskopische 0,006 Prozent steigern zu können", kritisierte Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis, einem Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern.

    Der Verein FoeBuD warnte zudem, Straftäter könnten sich mit technischen Mitteln leicht der staatlichen Datenanhäufung entziehen. Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist den Angaben zufolge einmalig in der deutschen Geschichte.

    Der entsprechende Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzt eine EU-Richtlinie um, bleibt aber am unteren Ende des vorgegebenen Speicherzeitraums. Ziel ist es, die Strafverfolgung und den Kampf gegen den Terrorismus zu verbessern. Danach sollen die EU-Länder alle Verbindungsdaten zwischen 6 und 24 Monate lang speichern. Dagegen hatten Verleger- und Wirtschaftsverbände, Journalistengewerkschaften, Datenschützer, Anwälte und Richter protestiert.

    Der FoeBuD vergibt regelmäßig den Negativpreis "BigBrother Award", der seit 1998 und in Deutschland seit dem Jahr 2000 an Unternehmen, Organisationen und Menschen verliehen wird, die "in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen". Ziel ist, die Diskussion um den Datenschutz zu fördern.

    Quelle:

    • Zitieren
  • mikoB
    Gast
    • 7. Februar 2007 um 13:01
    • #3

    HaHa pope du liest der Kölner Stadtanzeiger...

    Dein Heimatblatt??

    • Zitieren
  • blackpope
    Gast
    • 7. Februar 2007 um 13:09
    • #4

    hehe.. nee.. bin da über Google-News dran gekommen.. :D

    • Zitieren

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