1. Dashboard
  2. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  3. Filebase
  4. Forum
  5. Zebradem-WIKI
  6. Foren-Regeln
  7. Spenden Liste
    1. Spenden
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
ZebraDem-Sponsoring
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Seiten
  • Dateien
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Forum
  2. Empfang (Sat/Kabel) und HiFi
  3. Sat

Suche Urteil Sat Schüssel auf Balkon

  • Nemo17
  • 14. Februar 2007 um 17:26
  • Nemo17
    Schüler
    Punkte
    505
    Beiträge
    95
    • 14. Februar 2007 um 17:26
    • #1

    Hallo,

    ich muss nun leider meine sat schüssel vom hausdach entfernen, da unsere eigentümer-gemeinschaft dieses nicht wünscht ;(


    ich habe aber schon gelesen, das ein montage auch ohne genehmigung auf den balkon möglich ist, da dieses mit den inventar des balkons (stühle tische und sonnenschirm) gleichzustellen ist (sat schüssel auf sonnenschirmständer...)

    ich brauch nun dringend ein urteil für den raum niedersachsen, denn ich habe angedroht das ich für sorgen werde, das mindestens an jeden zweiten balkon in zukunft eine schüssel hängen wird, ich hoffe mit einen urteil überzeugen zu können, das die antenne auf den dach bleiben kann.

    es wehre echt super, wenn da einer was hätte oder findet, ich bin selbst auch schon am suchen, doch finden kann ich nur was für hamburg...

    • Zitieren
  • mikoB
    Gast
    • 14. Februar 2007 um 17:39
    • #2

    Auf dem Balkon ihrer Wohnung stellten Mieter eine Satellitenempfangsantenne auf. Das war der Vermieterin ein Dorn im Auge. Sie verlangte von den Mietern, die Antenne zu entfernen und pochte auf den Mietvertrag: Der enthielt eine Bestimmung, nach der die Mieter ohne ihre schriftliche Genehmigung keine baulichen Veränderungen vornehmen durften. Des Weiteren wandte die Vermieterin ein, das Haus sei an das Breitbandkabelnetz angeschlossen und die Bewohner könnten bereits viele Programme empfangen. Unter diesen Umständen sei die Antenne überflüssig, zudem störe sie den ästhetischen Eindruck des Hauses und Versicherungsschutz gebe es dafür auch nicht.Das Amtsgericht Herne-Wanne teilte diese Bedenken nicht (316 C 133/98). Die vom Mieter installierte Antennenanlage stelle keine bauliche Veränderung dar, denn sie stehe auf einem Ständer und sei mit dem Bau nicht fest verbunden. An Ort und Stelle habe sich das Gericht davon überzeugt, dass die Anlage die Ästhetik der Fassade nicht störe. Dafür sei der Ständer viel zu niedrig und im Sommer sorgten Balkonblumen dafür, dass von der Antenne überhaupt nichts zu sehen sei. Die Frage der Haftung sei allein Sache der Mieter: Für eventuelle Schäden durch die Antenne auf dem Balkon hafte nicht die Vermieterin, sondern die Mieter - das sei 'nicht anders als bei einem vom Winde verwehten Sonnenschirm'. Daher müssten die Mieter die mobile Antennenanlage auf dem Balkon nicht beseitigen. Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne vom 28. Juli 2000 - 3 C 193/00

    • Zitieren
  • mikoB
    Gast
    • 14. Februar 2007 um 17:41
    • #3

    SAT-Schüssel auf dem Balkon ist erlaubt

    MÜNCHEN (dpa). Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Satelliten-Schüssel aufstellen, sofern sie auf einem Ständer steht und nicht am Mauerwerk befestigt ist. Das hat das Landgericht München I in einem Urteil entschieden.
    Die Vermieterin hatte argumentiert, durch die Satelliten-Antenne sei der optische Gesamteindruck des Anwesens beeinträchtigt. Damit seien ihre Eigentümerrechte berührt und eine Genehmigung für die Parabolantenne nötig.
    Die Mieter hielten dem entgegen, die Schüssel sei in Größe und Aussehen einem Sonnenschirm vergleichbar. Die Bausubstanz sei nicht verletzt, so daß die Vermieterin nicht auf ihre Eigentumsrechte pochen könne.
    Dem folgte das Landgericht und wies die Berufung der Vermieterin gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts München ab. Die Richter sahen keine optische Beeinträchtigung, da die Antenne hinter der Brüstung des Balkons kaum zu erkennen sei.
    Landgericht München I, Aktenzeichen: 31 S 7699/03

    • Zitieren
  • Nemo17
    Schüler
    Punkte
    505
    Beiträge
    95
    • 14. Februar 2007 um 17:51
    • #4

    schön das du geantwortet hast, doch das hilft mir nicht wirklich weiter, da es im raum niedersachsen mit urteilen wieder ganz anders aussehen kann.

    ich brauch was das niedersachsen betrifft...

    • Zitieren
  • radke2222
    Gast
    • 14. Februar 2007 um 18:36
    • #5
    Zitat von Nemo17;62662

    schön das du geantwortet hast, doch das hilft mir nicht wirklich weiter, da es im raum niedersachsen mit urteilen wieder ganz anders aussehen kann.

    ich brauch was das niedersachsen betrifft...

    die urteile von mikoB gelten auch für niedersachsen.
    hatte damals auch stress mit mein vermieter, mein anwalt machte ein schrieb fertig das keine baulichen veränderungen vorgenommen wurden.

    der vermieter wollte damals sogar durch eine firma meine schüssel abbauen lassen.
    da hat mein anwalt noch mit reingeschrieben, erteile ich ihnen für den balkon meines mandanten hausverbot.

    ich hatte damals die schüssel mit schellen am geländer befestigt.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 14. Februar 2007 um 19:30
    • #6

    [color="White"]Sehr hilfreich und interessant sind Fragen und Antworten auch hier: (Satellit in Suchmaske eingeben!) KLICK![/color]
    [color="White"]Hier kann man auch ein paar Tips finden:[/color] KLICK!

    • Zitieren
  • Nemo17
    Schüler
    Punkte
    505
    Beiträge
    95
    • 28. April 2007 um 09:41
    • #7

    letzte woche hatte ich eine gerichtsverhandlung wegen der sat schüssel auf dem dach, ging natürlich in die hose ;-(.

    diese woche hatten wir eigentümerversammlung, ich sprach sie sache noch einmal an, und sagte zudem auch das viele eigentümer doch ersteinmal bei sich kehren sollten bevor sie es bei anderen tun. ich zählte erst einmal auf was alles verändert wurde und erklärte das dieses bauliche veränderungen sind, und sie sich schonmal gefassmachen können das ich mir dieses nicht gefallen lasse, und auch dagegen klagen werde. ich zählte auf es wurden katzennetze angebracht die an der fassade befestigt wurden, dunstabzugshauben wo durch die aussenwand gebohrt wurde um den abzug dort anzuschliessen usw usw. ich erklärte, das diese schonmal sparen sollten, denn die wiederherstellung in den ursprung könnte unter umständen sehr teuer werden..., auf einmal war der ganze saal still, unsere hausverwaltung guckte mich an und grinzte, darauf hin stand er auf und sagte der mann hat recht, so geht es nicht bla bla bla..., und er könne gegebenenfalls seine sat antenne auf den balkon anbringen, dieses sei laut auskunft seines anwalts möglich, wenn nicht die sicht beeinträchtigt wehre, und dieses sei nicht der fall :)

    kurz gesagt, es wurde abgestimmt über sie sat schüssel auf dem dach..., was soll ich sagen, einstimmig die sat schüssel soll auf den dach stehen bleiben :-)))

    • Zitieren
  • bummi
    Gast
    • 28. April 2007 um 10:08
    • #8

    :D Spitze
    @ Nemo17 denen bist du schön auf die Füße getreten.

    • Zitieren

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden

Vielen Dank für die Unterstützung!
Hiermit unterstützt du Zebradem.
Das beinhaltet überwiegend die Serverkosten und Lizenzgebühren.
Spenden

Letzte Beiträge

  • Bernie Sanders: Vier-Tage-Woche als Lösung für die Herausforderungen der KI

    heugabel 28. Juni 2025 um 17:27
  • IPTV-Pirat inhaftiert: 300.000 Pfund Gewinn, Flucht mit Hund und fünf Jahre Haft

    heugabel 27. Juni 2025 um 19:27
  • IPTV-Betreiber vor Gericht: Hohe Strafen für Italia TV-Abonnenten

    heugabel 26. Juni 2025 um 18:27
  • Illegale E-Book-Downloads im Juni 2025: Ein Überblick über die aktuellen Portale

    Katze Flohli 26. Juni 2025 um 16:45
  • BreachForums-Razzia: Vier Festnahmen und ein Auslieferungsantrag

    heugabel 26. Juni 2025 um 11:27
  • Rückkehr des TorBoox E-Book Archivs auf iBOOKS.TO

    heugabel 26. Juni 2025 um 09:27
  • DNS-Sperren mit Mozilla Firefox umgehen – Eine Anleitung für 2025

    heugabel 25. Juni 2025 um 08:27
  • Lebenszeichen von Fefe – Felix von Leitner auf dem Weg der Besserung

    heugabel 25. Juni 2025 um 07:27
  • Echo Chamber Jailbreak: Subtile KI-Manipulation knackt leistungsstarke LLMs

    heugabel 24. Juni 2025 um 16:27
  • SparkKitty – Der Foto-Räuber im Schatten

    heugabel 24. Juni 2025 um 10:27

Aktivste Themen

  • Wöchentliche Filmvorschau der XXX Sender

    307 Antworten
  • suche brauchbare SAT Anlage für eigentumswohnung

    62 Antworten
  • Zeigt Eure SATANLAGE !

    57 Antworten
  • Sky 1 läuft nicht

    52 Antworten
  • Schüssel Umstellung?

    49 Antworten
  • Beratung für einen Einsteiger

    38 Antworten
  • Brauche Hilfe für 24 Teilnehmer Sat-Anlage

    36 Antworten
  • Vivid und Hustler TV nur noch im Secure Cam

    35 Antworten
  • Mieter will Sat

    32 Antworten
  • schweizer fernsehen

    32 Antworten

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Kontakt
© 2024 Zebradem - Software by WoltLab