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ZitatSony: Umsatzkönig im LCD-TV-Markt
Sony ist die Nummer eins im weltweiten Markt für LCD-TVs - zumindest nach Umsatz, wie der Marktforscher Display Research vermeldet.
Im letzten Quartal konnte das japanische Unternehmen vor allem mit den großformatigen, hoch auflösenden Bravia-TVs einen Marktanteil von 17,4 Prozent erreichen und somit den bisherigen Marktführer Samsung sowie Dauerkonkurrent Sharp auf die Ränge verweisen.
Dieser Sieg ist besonders bemerkenswert, da Sony in Q4/06 erstmals seit zwei Jahren wieder schwarze Zahlen schreiben konnte. Betrachtet man jedoch die verkauften Stückzahlen, muss sich Sony mit dem dritten Platz begnügen.
Im Segment der Plasma-TVs dominiert eindeutig Panasonic den Markt mit einem Anteil von 33 Prozent. Auf den Rängen folgen hier LG Electronics und Samsung.
ZitatNokia streicht 700 Stellen - auch in der IT
Von der "Anpassung der Belegschaft" sind die Sparte Enterprise Solutions (360 Stellen), Customer and Market Operations (30 Stellen), die interne IT (130 Stellen) sowie der Bereich Software Platforms innerhalb der Technology Platforms (140 Stellen) betroffen. Etwa 340 der Positionen entfallen auf Nokias Heimat Finnland.
"Wo immer möglich" sollen die betroffenen Mitarbeiter anderswo im Konzern untergebracht werden; ansonsten sind offenbar großzügige Abfindungen vorgesehen. Gegebenenfalls habe man Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen begonnen, erklärte Nokia.
"Wir haben allerlei Stellen bei Nokia offen, und die betroffenen Mitarbeiter sind selbstverständlich Kandidaten mit Priorität für Positionen, die ihren Kompetenzen entsprechen", erklärte Personalchef Juha Äkräs. "In der Vergangenheit haben wir es gut hinbekommen, in ähnlichen Situationen die Leute wieder einzustellen." Allein 2006 seien an die 10.000 Mitarbeiter in neue Positionen innerhalb der Nokia-Gruppe gewechselt.
ZitatKuriose Urteile (Folge 13): Schmerzensgeldklage auf Grund einer Überdosis Lakritze
Eine Frau aus Berlin konsumierte täglich eine 400-Gramm-Packung der Lakritzmischung "Matador-Mix" der beklagten Firma Haribo. Eines Tages brach sie ohnmächtig zusammen und musste mit Herzbeschwerden in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt absolvierte sie noch eine dreiwöchige Kur und war somit insgesamt über 4 Monate arbeitsunfähig.
Ihre gesundheitlichen Probleme führte die Klägerin auf den Verzehr der Lakritze zurück: Das Produkt enthalte Glycyrrhizin, das zu Störungen im Mineralstoffhaushalt des menschlichen Körpers führen und Gesundheitsbeschwerden der in Rede stehenden Art, insbesondere einen erheblichen Blutdruckanstieg hervorrufen könne. Haribo sei nach Meinung der Klägerin dazu verpflichtet, auf diese Gefährdungen hinzuweisen.
Ihre Klage auf Schmerzensgeld von mindestens 6.000 Euro sowie Erstattung von Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall in Höhe von knapp 1.500 Euro blieb aber erfolglos: Ein Produktfehler des Herstellers war nicht festzustellen. Fazit: Die gute Dame sollte sich einfach mal gesünder ernähren.... OLG Köln, Urt. v. 07.09.2005 - 27 U 12/04. Quelle: AnwaltSeiten24.de
ZitatInternet: Haftung des Forenbetreibers
Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht bzw. dem Schutz des Eigentums andererseits ist eine spezielle Überwachungspflicht für Forenbetreiber dann angemessen, wenn er entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" besteht aber nicht, da ansonsten die Möglichkeit des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise eingeschränkt würde. (OLG Hamburg, Az.: 7 U 50/06)
ZitatUnerlaubte Fax-Werbung
Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleistet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen ist. (BGH Az.: I ZR 167/03)
ZitatInformationspflichten beim Online-Kauf
Ist dem Angebot eines gewerblichen Händlers bei einer Online-Auktion (hier: eBay) weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer zu entnehmen, so verstößt der Anbieter gegen die vorgeschriebenen Informationspflichten. Mitbewerber werden durch solch unlautere Wettbewerbshandlungen benachteiligt und können den Anbieter auf Unterlassung in Anspruch nehmen. (LG Coburg, Az.: 1 HK O 95/05)
ZitatEinwilligung in Werbeanrufe
Wer Werbeanrufe vornimmt, muss eine Erklärung des "Kunden" vorlegen können, aus der er schließen darf, dieser sei mit dem Anruf zu dem betreffenden Zweck einverstanden.
Eine Einverständniserklärung an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text widerspricht dem Transparenzgebot und stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar. Dadurch wird keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe erteilt.
Werden diese Werbeanrufe vom Unternehmen selbst nicht getätigt, so haftet dieses Unternehmen aber gleichwohl, wenn die beauftragte Firma im Namen des Unternehmens aufgrund einer vertraglichen Absprache tätig wird. (OLG Hamm, Az.: 4 U 78/06). (jlp/mf)
(computer/channel-partner)
