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Channel News!

  • Gast
  • 19. Februar 2007 um 15:21
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    Gast
    • 19. Februar 2007 um 15:21
    • #1

    [color="Yellow"]Channel-News 19.02.2007[/color]

    Zitat

    Kaufvertrag: Nicht jeder Mangel berechtigt zum Rückritt!

    Fast jeder schließt nahezu täglich mit dem Kauf eines Produktes einen Kaufvertrag ab. Beim "Austausch von Ware gegen Geld" verpflichtet sich der Verkäufer, eine mangelfreie Sache zu übergeben. Entdeckt der Käufer anschließend aber doch Mängel, hat er einen Anspruch auf die so genannte Nacherfüllung. Das heißt, der Verkäufer muss entweder ein neues Produkt im Tausch gegen das alte aushändigen oder den Mangel beseitigen. "Verkäufer ist übrigens immer derjenige, bei dem das Produkt unmittelbar erworben wurde - also zumeist nicht der Hersteller", erklärt Rechtsanwalt Claus Benz, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.
    Ob der Käufer ein neues Produkt haben oder das bereits gekaufte reparieren lassen will, darf er selbst entscheiden. Kommt der Verkäufer dem Verlangen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nach, kann der Käufer entweder Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. In Eilfällen - etwa beim Kauf einer Kamera kurz vor Urlaubsantritt - kann diese Frist sogar nur zwei bis drei Tagen betragen.
    Für Mängel, die bereits bei Übergabe eines Produktes vorhanden sind, haftet der Verkäufer zwei Jahre ab Verkaufsdatum. Während der ersten sechs Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, danach muss dies gegebenenfalls vom Käufer bewiesen werden. Der Verkäufer kann weder durch bestimmte Klauseln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen noch durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Käufer die Haftungsregeln zu dessen Nachteil ändern.
    Was die wenigsten wissen: Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn das Produkt weniger leistet, als in der Werbung dargestellt wurde. Es sei denn, der Verkäufer weist nach, dass er die Werbeaussage nicht kennen konnte, was in der Regel eher schwierig sein dürfte.
    Die Rechtsanwaltskammer macht allerdings darauf aufmerksam, dass der Anspruch auf Nacherfüllung nur dann entsteht, wenn die Abweichung von der Werbeaussage erheblich ist. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage eines Autokäufers abgewiesen, dessen Neuwagen lediglich 197 statt wie im Verkaufsprospekt angegeben 202 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit erreichte. Bei einer Unterschreitung der Sollgeschwindigkeit von lediglich 2,2 Prozent handele es sich um eine Marginalie und nicht um einen Fehler im Rechtssinne, klärte das Gericht den geschwindigkeitsversessenen Autofahrer auf. "Der Anspruch auf Nacherfüllung ist also erst dann gewährleistet, wenn man eine maßgebliche Funktionseinschränkung des Produktes nachweisen kann", so Rechtsanwalt Claus Benz.

    [color="Yellow"]Kaspersky besucht vier deutsche Städte[/color]

    Zitat

    Die Hälfte der Kaspersky-Roadshow im Februar ist beendet. Mittlerweile hat der Hersteller die Städte Hamburg, München, Frankfurt und Berlin besucht. Es fehlen noch die Stationen Stuttgart, Düsseldorf, Wien und Egerkingen in der Schweiz.
    Mit dem bisherigen Verlauf der Roadshow dürfte Kaspersky zufrieden sein, etwa 50 Reseller haben bis dato die Veranstaltung des Security-Spezialisten besucht. Während am Vormittag Kaspersky seine neuen Lösungen "Open Space Security" und "Anti-Virus S.O.S." Endkunden präsentierte, waren am Nachmittag die bestehenden und potenziellen Reseller dran.
    Ihnen hat der Hersteller ebenfalls seine neuen Produkte demonstriert, aber in einer Tiefe, die nur versierten Endkunden zuzumuten wäre. Außerdem hat Kasperskys Territory Manager Süd (Bayern, Österreich) Mathias Widler den Resellern in aller Kürze das neue Partnerprogramm vorgestellt. Dabei wies Widler darauf hin, dass Kaspersky kein Update-Geschäft am Fachhandel vorbeigeneriert. Das haben die in München anwesenden Händler bestätigt.
    Der Abschluss der Veranstaltung war einem Vertreter des Content-Security-Spezialisten Clearswift vorbehalten. Er klärte über die aus mangelnder Sorgfalt beim Filtern ein- und ausgehender Inhalte hervorgehenden Gefahren für ein Unternehmen auf.
    Am Donnerstag den 22. Februar kommt Kaspersky Lab nach Stuttgart und am 27. Februar nach Düsseldorf. Anschließend geht es ins deutschsprachige Ausland: am 1. März nach Wien und am 6. März nach Egerkingen, ins Kanton Solothurn in der Schweiz.

    [color="Yellow"]Vista BitLocker: Gut, aber nicht perfekt[/color]

    Zitat

    Microsoft's BitLocker bietet vollständige Laufwerksverschlüsselung als Option für einige Windows Vista Anwender. Trotz der Sicherheitsvorteile, die BitLocker zu bieten hat, stellen für viele Unternehmen die Lösungen anderer Anbieter eine bessere Alternative dar. Durch eine Entscheidung für BitLocker sind ihre zukünftigen Optionen für die Virtualisierung festgelegt.

    Auch Drittprodukte interessant

    Die Verschlüsselung aller sensiblen Daten auf Notebooks sollte als obligatorisch betrachtet werden, und da die Verschlüsselung der gesamten Festplatte keinen zugangsfähigen Teil ungeschützt lässt, betrachtet Gartner die vollständige Verschlüsselung der Festplatte als die beste Vorgehensweise, um dies zu erreichen.
    BitLocker ist Microsofts erstes Release einer Plattenverschlüsselungs-Lösung in einem Markt voller Wettbewerber, deren Angebote leistungsfähiger und ausgereifter sind. Für Software Assurance-Kunden liegt der Hauptvorteil der Microsoft-Lösung darin, dass sie ohne expliziten Aufpreis im Paketumfang enthalten ist.
    Doch selbst mit den für Vista Service Pack 1 (SP1) vorgesehenen Verbesserungen, bieten Drittprodukte mehr Funktionalität. Organisationen mit SA-Vertrag, die keinen anderen Schutz für Notebooks einsetzen, oder wo das Budget eine entscheidende Rolle spielt, sollten BitLocker erwägen.
    Software Assurance-Kunden Kunden, bei denen die Budgetfrage unproblematisch ist, sollten BitLocker mit Produkten von anderen Herstellern vergleichen und bewerten. Kunden ohne derartigen Vertrag sollten ebenfalls Drittprodukte in Erwägung ziehen, wohingegen Unternehmen, die bereits Verschlüsselungsprodukte anderer Hersteller einsetzen, Microsofts Markteinstieg nutzen sollten, um bessere Preiskonditionen bei ihrer Anbietern zu erzielen.

    [color="Yellow"]Panne bei Microsoft: Windows Vista Produkte falsch beschriftet[/color]

    Zitat

    Microsoft Deutschland hat festgestellt, dass Microsoft Windows Vista Produkte für den deutschen Markt versehentlich falsch beschriftet worden sind. Die betroffenen Datenträger enthalten einen Hinweis auf ein Wiederverkaufsverbot. Bei den Einzelhandelsversionen befindet sich dieser Hinweis direkt auf dem Datenträger, bei den so genannten System Builder Versionen ist zusätzlich auf der Umverpackung der Hinweis zu finden: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden."
    Microsoft Deutschland betont, dass sich an der gängigen Praxis des Unternehmens in Deutschland nichts geändert hat. Demnach dürfen nach wie vor - trotz des anderslautenden Hinweises auf dem Datenträger bzw. der Verpackung - Vollprodukte und System Builder Versionen weitervertrieben werden, sofern alle Produktbestandteile mit übertragen werden und das ggf. installierte Programm beim Ersterwerber gelöscht wird.

    "Microsoft Deutschland bedauert das Versehen außerordentlich. Durch die Umproduktion der Pakete wird kein Lieferengpass entstehen", so der Konzern.

    Alle Kunden, die trotz dieser Klarstellung einen Umtausch ihrer Produkte wünschen, können in Kürze das betroffene Produkt gegen ein richtig beschriftetes Produkt umtauschen. Microsoft Deutschland arbeitet derzeit an dem Umtauschverfahren, das in wenigen Tagen bekannt gegeben wird.

    [color="Yellow"]Nokia-Chef: Handys werden billiger[/color]

    Zitat

    "Der Markt wird in diesem Jahr um bis zu zehn Prozent wachsen, und die durchschnittlichen Verkaufspreise werden industrieweit weiter sinken", sagte der neue Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo der "Welt am Sonntag". Probleme für die Profitabilität erwartet er nicht. "Es gibt niemanden, der Handys zu unseren Kosten herstellen kann. Wir können als Marktführer hier unsere Größenvorteile nutzen", sagte Kallasvuo.
    Erhebliches Wachstumspotenzial sieht Nokia bei Handys mit Navigationsfunktion. Die Verkaufszahlen gingen schon dieses Jahr in die Millionen, sagte der Chef der Handysparte, Kai Öistämö, der "Berliner Zeitung" (Samstag). Nokia habe bereits sein drittes Mobiltelefon mit eingebauter GPS-Navigation vorgestellt. "Manche Experten sagen, Navigation sei einer der lukrativsten Märkte, in die Handy-Hersteller vorstoßen können", sagte Öistämö.
    Auch Konzernchef Kallasvuo setzt auf Multifunktionsgeräte, die etwa auch Navigation oder Fernsehen ermöglichen. "Das wird inzwischen zu Preisen angeboten, die für die Kunden zunehmend interessant werden", sagte er. Für Nokia würden Internetdienste immer wichtiger. Man wolle den Netzbetreibern aber keine Konkurrenz machen. "Die Netzbetreiber sind unsere wichtigsten Kunden. Es ist nicht unser Ziel, ihr Geschäft zu stören."

    (computer-partner)

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