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BGH-Urteil erleichtert Sat-Installation für Mieter

  • Hausi
  • 19. Mai 2007 um 09:41
  • Hausi
    Erleuchteter
    Punkte
    24.945
    Beiträge
    4.342
    • 19. Mai 2007 um 09:41
    • #1

    Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern zum Aufstellen von Satellitenschüsseln gestärkt.

    Nach einem Urteil vom Mittwoch kann der Vermieter nicht generell das Anbringen von Parabolantennen untersagen. Eine Klausel im Mietvertrag, die dies unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss ausnahmslos verbietet, ist dem Karlsruher Gericht zufolge komplett unwirksam, bestätigte ein Sprecher.

    Grund: Wegen der im Grundgesetz geschützten Informationsfreiheit müssen Ausnahmen beispielsweise für Ausländer möglich sein, die ihre Heimatprogramme empfangen wollen. Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)

    Ein türkischer Mieter hatte in einer Wohnanlage in Berlin-Neukölln eine relativ große mobile Schüssel auf seinen sichtgeschützten Balkon gestellt, um über die im Kabel zugänglichen sechs türkischsprachigen Programme hinaus weitere Sender empfangen zu können. Der Vermieter wollte ihm dies unter Berufung auf zwei Klauseln im Mietvertrag verbieten.

    Zum einen war das Anbringen von Parabolantennen außerhalb der Wohnung verboten, weil das Anwesen über einen Breitbandkabelanschluss verfügte. Nach einer weiteren Klausel war eine Zustimmung des Vermieters zu solchen Maßnahmen möglich, wenn davon keine "nennenswerte Beeinträchtigung der Mietsache" ausging.

    Das Antennen-Verbot ist laut BGH unwirksam, weil es keinerlei Ausnahmen für Mieter vorsieht, die ein besonderes Interesse an Satellitenprogrammen geltend machen können. Mit Blick auf das Grundgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht Ausländern einen solchen Anspruch eingeräumt. Laut Mieterbund können beispielsweise auch Sportreporter dazu gehören, die für ihre Arbeit zahlreiche Sportkanäle benötigen. Damit kann praktisch jeder Mieter eine solche rigide Klausel anfechten - auch ohne Sonderinteressen.

    Im Hinblick auf die zweite Klausel bestätigte der BGH zwar seine bisherige Rechtsprechung, wonach ein vorhandener Kabelanschluss das Verbot einer "Schüssel" grundsätzlich rechtfertigen kann. Allerdings könne der Vermieter verpflichtet sein, dem Aufstellen einer Antenne zuzustimmen, wenn seine Interessen nicht nennenswert beeinträchtigt seien - dies folge aus der Informationsfreiheit des Mieters. Der BGH verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück, das nun prüfen muss, ob die Antenne die Optik der Wohnanlage stört.

    Nach den Worten des Mieterbund-Direktors Franz-Georg Rips hat der BGH klargestellt, dass trotz eines Kabelanschlusses im Haus ein Anspruch auf eine Parabolantenne bestehen kann. "Je geringfügiger die denkbaren Eigentumsbeeinträchtigungen sind, desto größer sind die Chancen des Mieters für eine Parabolantenne", sagte Rips. "Ist das Haus nicht verkabelt, kann der Mieter immer die Zustimmung des Vermieters fordern, wenn er eine eigene Parabolantenne anbringen will."

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 19. Mai 2007 um 10:31
    • #2

    Hey


    Dann sollte ich als deutscher schnell mal ne andere natianalität annehmen , ich hab ja als deutscher sonst keinen Grund ne Sat-Antenne anzubringen !!!!

    Alles wiedermal für Unsere ausländischen Mitbürger einfacher als für die Deutschen ........... ich kann als deutscher kaum amngeben das ich zusätzlich die z.B. 6 türkischen Programme (um beim Text zu bleiben) wegen Heimat Info etc. sehen will !!!!

    Was soll man da als deutscher vorbringen .............. den genau das ist das Problem in der Gegend wo ich wohne ; die lieben nicht deutschen haben Alle ne Sat Schüssel hängen und ich als deutscher bin voll angepisst weil ich das nicht darf !!!


    Armes Deutschland .......

    • Zitieren
  • lmaa
    Gast
    • 19. Mai 2007 um 10:51
    • #3

    wieso den nicht ??? als deutscher kannst du auch ne sat schüssel anbringen:

    Zitat

    Zugleich erleichterte der BGH das Aufstellen solcher Schüsseln auf dem eigenen Balkon, wenn dadurch weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird. (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007)


    erst mal den text gut durchlesen, dann sacken lassen, dann nochmal lesen und siehe da du darfst als deutscher ne sat schüssel haben.
    grund: du willst HDTV haben und da es ja im kabel keine auswahl gibt muss du auf sat ausweichen *ggggggggg*

    gruss

    lmaa (auch nen ausländer)

    • Zitieren
  • cassini
    Gast
    • 19. Mai 2007 um 13:20
    • #4

    könnte der verfasser bitte mal ne quellenangabe hinzufügen, auf die man sich berufen kann?

    mfg

    cassini

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 19. Mai 2007 um 13:27
    • #5

    [color="White"]vielleicht diese: HIER!?[/color]

    • Zitieren

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