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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

  • Gast
  • 11. September 2007 um 13:23
  • Gast
    Gast
    • 11. September 2007 um 13:23
    • #1
    Zitat

    [SIZE="4"]Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig[/SIZE]

    [fr] Karlsruhe - Die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu gering ausgefallen. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden.

    Das entschieden die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Sender fiel die letzte Erhöhung zu gering aus, weil die Bundesländer in unzulässiger Weise Einfluss genommen hätten. Das Verfahren hat nach Ansicht des Verfassungsgerichts damit die Rundfunkfreiheit verletzt.

    Da die neue Gebührenperiode aber schon am 1. Januar 2009 beginnt, sei es "verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin von einer Neufestsetzung der Gebühr abzusehen", betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr von 17,03 Euro bleibt nach den Worten des Ersten Senats aber gleichwohl in Kraft. Allerdings müssten die Anstalten bei der neuen Gebührenrunde zum 1. Januar 2009 einen Ausgleich für die Mindereinnahmen bekommen.

    Die klagenden Anstalten wandten sich gegen die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nicht wie von der unabhängigen Gebührenkommission KEF vorgeschlagen um 1,09 Euro, sondern nur um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Anschluss und Monat zu erhöhen. Diese zum 1. April 2005 festgesetzte Gebühr gilt bis Ende 2008.

    Nach den Worten des Karlsruher Gerichts dürfen die Länder zwar grundsätzlich hinter den Gebührenempfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückbleiben. Dies sei aber nur aus bestimmten Gründen zulässig, etwa, um die Rundfunkteilnehmer nicht unangemessen zu belasten. Medienpolitische und programmliche Erwägungen dürften dagegen bei der Gebührenfestsetzung keine Rolle spielen.

    Zwar hatten die Länder ihren Eingriff auch mit der wirtschaftlich angespannten Situation begründet. Weil sie aber zugleich die Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk im Blick hatten, verletzte die Gebührenfestsetzung laut Gericht die Rundfunkfreiheit. (ddp/dpa/fr)

    Quelle: digitalfernsehen.de
    Andere Quelle: heise.de

    Alles anzeigen


    Also ob die nicht schon genug verdienen würden. Dann bekommen sie auch noch vom Bundesverfassungsgericht recht, dass die Gebühren "zu niedrig" seien. Da kann man echt nichts mehr zu sagen...

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  • Zero-Cool
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    4
    • 11. September 2007 um 16:15
    • #2

    Danke liebes Gericht. :mad:
    Damit habt ihr den öffentlich-rechtlichen einen Blankoscheck verpasst, der 2009 eingelöst wird. :mad::mad:
    DANKE!! DANKE!! DANKE!!

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  • jens210366
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    • 11. September 2007 um 16:32
    • #3

    Aus der Kirche kann man austretten, aber aus der GEZ nicht....schon komisch in Deutschland, man muss für eine Leistung zahlen die man eigentlich nicht möchte :D:eek:

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  • killaone
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    • 11. September 2007 um 16:41
    • #4

    tuerlich kann man austreten, du musst nur alle rundfunkempfangsgeräte und pcs abschaffen...

    oder einfach austreten indem man ne gute Begruendung findet und dann sein weiteres Leben alles ignorieren, was von diesem Verbrecherverein kommt...

    Will ich für soviel Geld so Pseudoexperten wie Netzer und Beckenbauer, die immer wieder den gleichen geisten Duennpfiff verzapfen...noe...will ich nicht hab ich mir gesagt und hab gekuendigt und seitdem nix mehr von denen gehoert

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  • Gast
    Gast
    • 11. September 2007 um 17:13
    • #5

    Das ist doch wirklich eine Frechheit. Und wundern die sich noch über Schwarzseher? Den öffentlich-rechtlichen wird doch wirklich für nichts das Geld in den Ar*** geblasen. Sollen die doch komplett ins Pay-TV verschwinden.

    Ich bezahle doch nicht für irgend etwas, was ich gar nicht nutze. Nur weil es technisch halt empfangbar ist, muß man soeine Gebühr bezahlen. Das ist ja fast so, als ob mit einem Stück Butter an der Kasse des Supermarkt stehen würde und die Kassiererin 50 EUR haben will, mit den Hinweis, das man hätte mehr kaufen können.

    Ich werd die GEZ am besten komplett abmelden. Sollen die mir doch nachweisen, dass ich einen Fernseher oder PC habe.
    Einen Hausdurchsuchungsbefehl bekommen die doch eh nie. Und drohen können die, wie sie wollen.

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  • s2309r
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    • 11. September 2007 um 20:08
    • #6

    Das ist wirklich die Frechheit, aber das beste war der Bericht in Nachrichten mit Grafik, dass die Privaten weniger als die Hälfte an Werbeeinnahmen haben, als die Öffentlich-rechtlichen an Gebühren. Und die jammern noch, dass sie davon nicht leben können, da fragt man sich doch, warum RTL und Co. noch senden können, müssten dann doch erst recht am Hungertuch nagen. Sollen sich die öffentlichen doch auch nur per Werbung finanzieren und gut.

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  • killaone
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    • 11. September 2007 um 21:37
    • #7

    ganz einfach, rtl == 1 Sender, ARD == ca. 20 TV und X Radiosender, ZDF ähnlich

    eine Frechheit ist es aber schon, ein Glück bekommen die von mir keinen cent mehr, sollen sie doch kommen...sobald der knilch ungebeten einen millimeter in meiner wohnung/auf meinem Grundstück wäre, kriegt er ne Hausfriedensbruchklage an den Hals

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  • Gast
    Gast
    • 12. September 2007 um 10:21
    • #8

    Alle GEZ-Hasser sollten sich mal zusammentun und ARD&ZDF Verklagen wegen unlauteren Wettbewerbs und das die ihre gequirlte Kagge verschlüsseln sollen, dann zahlt nur noch der der den Dreck guggen will.

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  • killaone
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    • 12. September 2007 um 11:14
    • #9

    die klage würde abgeschmettert werden, wie alle die schonmal versucht wurden

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