Anonyme Werbeanrufe werden verboten
Unerwünschte Werbeanrufe nerven.
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen. Unseriösen Firmen drohten künftig Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, kündigten Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 11. März in Berlin an. Bis 10.000 Euro Bußgeld droht, wenn Firmen bei Werbeanrufen ihre Rufnummer zu unterdrücken. Telefonisch geschlossene Verträge sollen stets binnen 14 Tagen widerrufen werden können, was vor allem bei Zeitschriftenabos und Lottoverträgen nicht möglich war. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) sind die geplanten Änderungen jedoch nicht ausreichend.
Verbraucherschützer fordern höhere Bußgelder
Der vzbv kritisierte die Höhe der geplanten Bußgelder. "Wir bezweifeln, dass Geldstrafen in Höhe von 50.000 Euro Unternehmen davon abschrecken, ohne Zustimmung bei den Verbrauchern anzurufen", sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser. Auch die 10.000 Euro für die Unterdrückung der Rufnummern sei nicht ausreichend. In beiden Fällen halte der vzbv wesentlich höhere Summen für sinnvoll, sagte sie. Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, sagte der gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, die Regierungspläne seien zwar nicht der erhoffte große Wurf, um der Praxis unlauterer Anrufe die Geschäftsgrundlage zu entziehen, aber ein erster wichtiger Schritt
Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich
Die neue Widerrufsregelung schließe eine Gesetzeslücke, sagte Seehofer. Die Verbraucher seien nach einem schriftlichen Widerruf binnen 14 Tagen nicht mehr an Verträge gebunden, die am Telefon geschlossen wurden. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten laut Seehofer noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der vzbv sieht die Regelung kritisch: "Der Verbraucher muss nach wie vor aktiv werden, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen hat", sagte Heidemann-Peuser der Nachrichtenagentur AFP. Bei unerlaubten Werbeanrufen sollten Verträge generell ungültig sein.
Schutz gegen untergeschobene Telefonverträge
Die Bundesregierung will Verbraucher künftig auch besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekom-Anbietern schützen. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll demnach nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich sein. Gleiches gelte für die dauerhafte Schaltung von Billig-Vorwahlen, sogenannte Preselection-Tarife. Telekom-Anbieter müssten künftig schriftlich nachweisen, dass ein Kunde einen alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat und zu einem neuen Anbieter wechselt.
Quelle:http://lifestyle.t-online.de/c/14/49/17/70/14491770.html
Gruss burmtor