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Anonyme Werbeanrufe werden verboten

  • burmtor
  • 11. März 2008 um 20:30
  • burmtor
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    972
    • 11. März 2008 um 20:30
    • #1

    Anonyme Werbeanrufe werden verboten

    Unerwünschte Werbeanrufe nerven.
    Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung schützen. Unseriösen Firmen drohten künftig Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, kündigten Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 11. März in Berlin an. Bis 10.000 Euro Bußgeld droht, wenn Firmen bei Werbeanrufen ihre Rufnummer zu unterdrücken. Telefonisch geschlossene Verträge sollen stets binnen 14 Tagen widerrufen werden können, was vor allem bei Zeitschriftenabos und Lottoverträgen nicht möglich war. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) sind die geplanten Änderungen jedoch nicht ausreichend.

    Verbraucherschützer fordern höhere Bußgelder

    Der vzbv kritisierte die Höhe der geplanten Bußgelder. "Wir bezweifeln, dass Geldstrafen in Höhe von 50.000 Euro Unternehmen davon abschrecken, ohne Zustimmung bei den Verbrauchern anzurufen", sagte vzbv-Rechtsexpertin Helke Heidemann-Peuser. Auch die 10.000 Euro für die Unterdrückung der Rufnummern sei nicht ausreichend. In beiden Fällen halte der vzbv wesentlich höhere Summen für sinnvoll, sagte sie. Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, sagte der gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, die Regierungspläne seien zwar nicht der erhoffte große Wurf, um der Praxis unlauterer Anrufe die Geschäftsgrundlage zu entziehen, aber ein erster wichtiger Schritt


    Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich

    Die neue Widerrufsregelung schließe eine Gesetzeslücke, sagte Seehofer. Die Verbraucher seien nach einem schriftlichen Widerruf binnen 14 Tagen nicht mehr an Verträge gebunden, die am Telefon geschlossen wurden. Die erforderlichen Gesetzesänderungen könnten laut Seehofer noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der vzbv sieht die Regelung kritisch: "Der Verbraucher muss nach wie vor aktiv werden, wenn er am Telefon gegen seinen Willen einen Vertrag abgeschlossen hat", sagte Heidemann-Peuser der Nachrichtenagentur AFP. Bei unerlaubten Werbeanrufen sollten Verträge generell ungültig sein.


    Schutz gegen untergeschobene Telefonverträge

    Die Bundesregierung will Verbraucher künftig auch besser vor untergeschobenen Verträgen mit Telekom-Anbietern schützen. Ein Wechsel des Telefonanbieters soll demnach nur noch mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich sein. Gleiches gelte für die dauerhafte Schaltung von Billig-Vorwahlen, sogenannte Preselection-Tarife. Telekom-Anbieter müssten künftig schriftlich nachweisen, dass ein Kunde einen alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat und zu einem neuen Anbieter wechselt.

    Quelle:http://lifestyle.t-online.de/c/14/49/17/70/14491770.html

    Gruss burmtor

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  • lotzik
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    1.033
    • 11. März 2008 um 20:50
    • #2

    Wurde auch mal Zeit das was passiert. Obwohl ich auch finde das die angedrohten Geldstrafen zu gering sind.
    Davon lässt sich so eine Firma wohl kaum von abschrecken !

    Ich gehe z.B. nur noch an´s Telefon wenn ich genau erkennen kann wer mich anruft.
    Wird die Telefonummer des Anrufers nicht übermittelt lasse ich es klingeln bis der AB anspringt.Wenn es was wichtiges ist wird schon jemand raufsprechen. Wenn nicht kann es nicht so wichtig gewesen sein und so kann mir keiner auf den Sack gehen.
    Und ich kann damit sehr gut leben !!!!

    • Zitieren
  • burmtor
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    972
    • 12. März 2008 um 16:33
    • #3

    Regierung kämpft gegen Telefonabzocke

    Die Bundesregierung plant Telefonabzocke mit einem Gesetzesvorhaben den Garaus machen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) wollen damit die zunehmende Belästigung von Verbrauchern beenden. Die Neuregelung soll Zypries zufolge bis Mitte des Jahres verabschiedet werden.

    Verbraucherrechte werden gestärkt

    Nervigen Werbeanrufern soll das Geschäft deutlich erschwert werden. So wird einerseits das Widerrufsrecht allgemein auch bei Telefonverträgen auf den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie auf Wett-und Lotterie-Abschlüsse erweitert. Die Widerrufsfrist soll 14 Tage betragen, in gravierenden Fällen einen Monat. Zudem sind weitere Verschärfungen vorgesehen: So soll bei Verstößen gegen das bereits geltende Telefonwerbeverbot ein Bußgeld bis 50.000 Euro verhängt werden.

    Kritik von Verbraucherschützern

    Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen, sagte der dpa, die Regierungspläne seien zwar nicht der erhoffte große Wurf, um der Praxis unlauterer Anrufe die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Helke Heidemann-Peuser, Rechtsexpertin beim vzbv, hält den Schutz für nicht ausreichend: "Wir bezweifeln, dass Geldstrafen in Höhe von 50.000 Euro Unternehmen davon abschrecken, ohne Zustimmung bei den Verbrauchern anzurufen", sagte sie gegenüber AFP. Der Hier halte der vzbv eine wesentlich höhere Summe für sinnvoll.

    Quelle:http://computer.t-online.de/c/14/49/72/26/14497226.html

    Gruss burmtor

    • Zitieren

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