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Staatsanwaltschaft Wuppertal: Keine Ermittlungen mehr gegen Tauschbörsennutzer

  • Hausi
  • 27. März 2008 um 11:17
  • Hausi
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    4.342
    • 27. März 2008 um 11:17
    • #1

    Die Staatsanwaltschaft Wuppertal lehnt nun alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer ab.

    Die Nutzer von Tauschbörsen verfolgen keine finanziellen Interessen. Aus diesem Grund sind die massenhaften Strafanzeigen durch die Medienindustrie und deren Rechtsanwälte unverhältnismäßig. Der Medienindustrie gehe es nicht um Bestrafung, sondern um nachträgliche Schadenersatzforderungen.

    Alleine im Januar dieses Jahres wurden etwa 2.000 IP-Adressen eingereicht, zu denen die Medienindustrie den Anschlussinhaber wissen wollte, um teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zu versenden. Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist die Medienindustrie äußerst unzufrieden.


    Quelle: shortnews.de

    • Zitieren
  • klomann123
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    • 29. März 2008 um 11:13
    • #2

    na da sollten mal mehrer Staatsanwaltschaften mitziehen

    • Zitieren
  • lotzik
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    1.033
    • 29. März 2008 um 14:36
    • #3
    Zitat von klomann123;199818

    na da sollten mal mehrer Staatsanwaltschaften mitziehen

    .....genau !!!!! Sehr sympatische Leute bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal !!!:greets (17):

    Ich denke die werden auch ohne diese Ermittlungen genug Arbeit haben, die viel wichtiger sein wird als einen User zu jagen der mal einen Song gesaugt hat.

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  • blackpope
    Gast
    • 29. März 2008 um 14:37
    • #4

    Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer lassen nach

    Wer in der Vergangenheit illegale Inhalte über Tauschbörsen verteilt oder heruntergeladen hat, lebte sehr gefährlich, musste er doch wegen der Überwachung der P2P-Netze mit einer Anzeige rechnen. Anscheinend lassen die Ermittlungen gegen die Nutzer jedoch nach.

    Dies berichtet zumindest der WDR. So heißt es, dass einige Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sich weigern würden, wegen einfacher Urheberrechtsverstöße gegen die Nutzer zu ermitteln.

    Wie der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer erklärte, seien in den vergangenen Wochen tausende Strafanzeigen abgewiesen worden, da entsprechende Ermittlungen "nicht mehr verhältnismäßig" wären. Die Staatsanwälte selbst sehen sich von der Computerspiele- Musik- und Pornoindustrie für ihre Zwecke missbraucht.

    "Wenn die Betroffenen von den Anwälten der Industrie schriftlich abgemahnt werden, dann zahlen sie oft freiwillig, weil sie ein Zivilverfahren vermeiden wollen", erklärte Meyer. An die Namen der Betroffenen Personen würden die Anwälte jedoch nur über die Staatsanwaltschaft kommen, die diese anhand der IP-Adresse beim Internet-Provider erfragen kann.

    Ein Freibrief für illegale Machenschaften seien die eingeschränkten Ermittlungen jedoch nicht. So teilte Meyer mit, dass die Staatsanwaltschaft bei "erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung" weiterhin gegen die Nutzer vorgeht.

    QUELLE:

    • Zitieren
  • Homer S.
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    2.394
    • 29. März 2008 um 14:41
    • #5

    Moin Blacky,

    KLICK. ;)

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  • Multix325
    Gast
    • 31. März 2008 um 23:08
    • #6

    Naja ist ja alles schön und gut, aber man kann sich nie 100%ig sicher sein, dass man verschont wird, wenn man in der Tauschbörse saugt (und damit zumindest das was man gerade lädt ja auch wieder weiterverteilt)...
    Ich würde nach wie vor die Finger von Tauschbörsen lassen!

    • Zitieren
  • Badly
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.326
    • 2. April 2008 um 20:28
    • #7

    Niederlage der Musikindustrie vor US-Gericht
    2. April 2008, 16:48


    Ein neuerliches Urteil des US-Bundesrichter Kenneth M. Karas bricht mit der bekannten us-amerikanischen Rechtssprechung. Der Richter widersprach der Argumentation der Rechteinhaber von Musiktiteln, dass das bloße Anbieten der Songs ausreiche, um geltendes Urheberrecht zu verletzen. Aufatmen für Tauschbörsenbenutzer bedeutet das Urteil dennoch nicht.

    In dem Urteil vom 31. März schließt sich der New Yorker Richter damit der gängigen Argumentation der Musikindustrie nicht an. Diese verwies in der Vergangenheit stets darauf, dass Tauschbörsennutzer erwiesenermaßen Titel im Internet anboten. Der Nachweis, dass die Musikstücke auch wirklich heruntergeladen wurden, war bisher nicht nötig. Richter Kenneth M. Karas sah dies jedoch anders. Er verwies die Tonträgerhersteller darauf, dass nach seiner Auffassung das bloße Anbieten von Songs nicht ausreiche, um Urheberrechte zu verletzen: „Das Gericht stellt fest, dass Abschnitt 106 [des Copyright-Gesetzes] kein verletzbares Recht zur Autorisierung [...] schafft und daher keine Basis für ein 'Recht auf Zugänglichmachung' bietet.“

    Als Sieg für Tauschbörsennutzer ist das Urteil jedoch keinesfalls zu verstehen. Zum einen räumte der Bundesrichter der Musikindustrie 30 Tage ein, ihre Vorwürfe gegenüber dem Angeklagten zu präzisieren, zum anderen entspricht das Urteil wohl nicht geltendem Recht – weder deutschem, europäischen oder us-amerikanischen. So findet sich bereits im WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum), den auch die USA in nationales Recht überführten, eine Regelung zur Beschränkung der öffentlichen Zugänglichmachung (Artikel 8). Demnach stehe den Urhebern künstlerischer und literarischer Werke das alleinige Recht der öffentlichen Zugänglichmachung zu, was den kabelgebundenen wie kabellosen Übertragungsweg explizit einschließt.

    Die USA übernahmen dieses Urheberrecht bereits 1998 im Zuge des Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Somit müsste die bloße Bereitstellung von Musiktiteln auch in den USA ausreichen, um geltendes Urheberrecht zu verletzen. Das aktuelle Urteil wird wohl auch deswegen ein Einzelfall bleiben und womöglich korrigiert.

    Innerhalb der EU wurde das WIPO-Urheberrecht 2001 in die EU-Urheberrechtsrichtlinie überführt. Verschärfend wird in der EU zudem die Strafbarkeit der Provider die für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. 2003 erfolgte die Novellierung des Urheberrechts in Deutschland auf Basis der EU-Richtlinie. Ein gleich lautendes Urteil wie das des US-Bundesrichters ist hierzulande also nicht zu erwarten.


    Grüsse
    Badly

    • Zitieren
  • Frostbiter
    Gast
    • 2. April 2008 um 23:35
    • #8

    Aufatmen für Tauschbörsen-Nutzer - Musikindustrie bekommt keine Akteneinsicht

    Die Hilfsbereitschaft gegenüber der Medieninsdustrie sinkt seitens den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten immer mehr. Nach den Vorfällen von Wuppertal und Duisburg verweigert nun auch das Landgericht (LG) Saarbrücken Akteneinsicht für die Medienindustrie.
    Das Gericht begründet dies mit entgegenstehenden, überwiegend schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten nach § 406e Abs. 2 StPO.
    Aus der Tatsache, dass sich eine IP-Adresse einem Anschlussinhaber zuordnen lasse, könne noch nicht geschlossen werden, dass dieser auch die konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hätte.

    http://www.shortnews.de

    • Zitieren

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