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GEZ abmelden - so klappt's: Gebühren-Stopp durch erfolgreiche GEZ-Abmeldung

  • Hausi
  • 20. Juli 2008 um 19:44
  • Hausi
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    • 20. Juli 2008 um 19:44
    • #1

    Wer keine Rundfunkgeräte mehr bereithält darf durch eine GEZ-Abmeldung Heim oder Betrieb in eine GEZ-freie Zone verwandeln. Die monatliche Ersparnis der Fernsehgebühr bringt immerhin 17,03 Euro pro Monat oder 204,36 Euro pro Jahr. Bei Abmeldungen zeigt sich die GEZ allerdings - gelinde gesagt - wenig kooperativ: Abmelder dürfen daher keine Fehler machen und sich nicht verunsichern lassen. Damit Ihre GEZ-Abmeldung Erfolg hat, liefern wir Ihnen in diesem Beitrag einen "GEZ- Abmeldungs-Leitfaden" samt Abmeldungs-Musterschreiben.
    Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte: So entsteht die "GEZ-freie Zone"

    Um sich ohne Begehen einer Ordnungswidrigkeit gänzlich von der Zahlungspflicht von Rundfunkgebühren zu befreien, dürfen Sie in Ihrer Wohnung, Zweit- oder Ferienwohnung, im Kfz, usw. - bzw. im Betrieb - keine Rundfunkgeräte mehr bereithalten.
    Vorgehen gegen PC- und Handy-Rundfunkgebühren

    Wie Sie vorgehen, um die ab dem 01. Januar 2007 fällig werdenden Rundfunkgebühren auf Handys und PCs als neuartige Rundfunkgeräte abzuwehren, erfahren Sie in den nächsten Tagen hier bei akademie.de. Dafür werden wir ebenfalls Musterbriefe zur Verfügung stellen.

    Die Rundfunkgebührenpflicht hängt nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen, sondern davon, ob die technischen Geräte dazu bei Ihnen vorhanden sind. Nach Gerichtsentscheidungen gilt es ebenfalls als "Bereithalten von Rundfunkgeräten", wenn die Geräte zwar nicht funktionieren, die Funktionsfähigkeit aber leicht herstellbar ist, beispielsweise durch Anstecken einer Antenne oder eine einfachere Reparatur des Geräts. Auch wenn Sie die Geräte in Ihren Keller oder auf Ihren Dachboden stellen, halten Sie nach dieser Interpretation die Geräte weiterhin bereit, da es angeblich relativ leicht ist, die Geräte wieder in die Wohnung zu schleppen und dort anzuschließen.

    Damit Sie von der Rundfunkgebührenpflicht frei werden und eine GEZ-Abmeldung ohne ordnungswidriges Verhalten durchführen können, müssen Sie alle gebührenpflichtigen Geräte loswerden.

    In folgenden Fällen dürften Sie beispielsweise sicher ein, dass Sie tatsächlich keine Geräte mehr bereithalten: Die Geräte gingen irreparabel kaputt, wurden mit dem Hammer zerschlagen oder als Elektronikschrott entsorgt. Oder die Geräte wurden an andere versteigert, verkauft, verschenkt, vermietet, verliehen - wobei sie dann natürlich nicht weiterhin in Ihren Räumen bleiben dürfen. Sie selbst betreiben allerdings auch dann keine Geräte mehr, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft die Geräte an einen Mitbewohner oder Untermieter weitergeben, der die Geräte dann in seinen persönlichen Räumen betreibt.

    Die Schritte zur GEZ-Abmeldung Ihrer Fernseh- und Rundfunkgeräte

    Die GEZ-Abmeldung ist nicht nur finanziell empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben! Werden angemeldete Geräte nicht mehr bereit gehalten, ist die sofortige Abmeldung bei der GEZ erste Bürgerpflicht. Das ergibt sich aus Absatz (1), Satz 1 von §3, Artikel 4 des für alle Bundesländer geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages (PDF, 440 KB):

    "Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt..."

    Da die GEZ im Auftrag aller Landesrundfunkanstalten die Verwaltung dieser Aufgabe übernommen hat, macht es Sinn, die Abmeldung gleich bei der GEZ und nicht bei der Rundfunkanstalt anzuzeigen.

    Für die Abmeldung bietet die GEZ-Website eine Infoseite zur Abmeldung.
    Anmerkung: 1.000 Euro Bußgeld?

    Auf dieser Infoseite fällt zunächst links ein großes schwarzes Gebilde ins Auge. Dessen inverse Weißschrift will mit einer falschen Behauptung potenzielle Schwarzseher verscheuchen. Sie lautet:

    "Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet wird."

    Nun besteht nach Art. 4, § 9 RGebStV zwar rein theoretisch die Möglichkeit einer Geldbuße. Die Chance, dass ein solches Bußgeld tatsächlich verhängt wird, sind aber kaum größer als die, von einem Meteoriten getroffen zu werden. In den letzten Jahrzehnten wurde jedenfalls kein einziger Fall der Verhängung eines solchen Bußgeldes wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren öffentlich bekannt: Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Praxis eben gerade nicht mit Bußgeld geahndet!

    Das Bußgeldverfahren ist kompliziert und darf weder von der GEZ noch von den Rundfunkanstalten, sondern nur von bestimmten Landesbehörden verhängt werden. Dazu muss die jeweilige Rundfunkanstalt die zu verhängende Geldbuße beantragen, der belastete Bürger kann dagegen Widerspruch einlegen und bei Abweisung seines Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben usw. Kurz und gut: Der gesamte Verwaltungsaufwand für das Eintreiben eines Bußgelds lohnt sich offenbar nicht - es passiert in dieser Hinsicht rein gar nichts.

    Entgegen der Formulierung der GEZ stellen die angeblichen 1.000 Euro Bußgeld übrigens auch keineswegs eine Art "Festbetrag", sondern nur den theoretisch möglichen Höchstbetrag dar. Eine an der Wahrheit orientierte Version des oben zitierten Satzes müsste eher so lauten:

    "Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch maximal 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden könnten. Trotz jährlich massenhaft festgesteller Ordnungswidrigkeiten hat jedoch noch kein Mensch ein solches Bußgeld bezahlen müssen, der ordnungswidrig Rundfunkgeräte unangemeldet zum Empfang bereit gehalten hat."

    Mit dieser Erläuterung wollen wir keineswegs zum Schwarzsehen motivieren. Hier finden wir aber das erste Beispiel dafür, dass beim derzeitigen System des Gebühreneinzugs, auch und besonders bei der Abmeldeprozedur, getrickst wird, was das Zeug hält.

    Schritt 1: Das Ausfüllen des GEZ-Formulars für die Abmeldung | Schritt 2: Ihr Zusatzschreiben zur Abmeldung per Formular


    Auf der Abmeldeinfoseite der GEZ wird zur Abmeldung ein Abmeldeformular im PDF-Format zum Download angeboten. Die Formularfelder des Abmeldebogens sind im Grunde selbsterklärend und problemlos auszufüllen.

    Als Abmeldedatum, d.h. der Angabe des Tages zu dem die Geräte abgemeldet werden, empfiehlt es sich, das aktuelle Datum der Unterzeichnung des GEZ-Abmeldeformulars zu nehmen. Für vergangene Zeiträume wird bei späterer Abmeldung sowieso nichts zurück erstattet, auch die Gebühr für den laufenden Monat ist futsch. Auf die Angabe eines zukünftigen Datums (beispielsweise den ersten Tag des Folgemonats) sollte man auch verzichten und sich besser gleich seiner Geräte entledigen. Andernfalls muss man damit rechnen, dass man trotz eindeutiger Abmeldung später mit weiteren GEZ-Briefen des Inhalts behelligt wird, dass man die Abmeldung nicht annerkenne, dass nicht klar sei, ob man nun auch wirklich keine Rundfunkgeräte mehr bereit hielte, usw.

    Ständiger Anlass zum Dauerärger entsteht vielfach bei der Angabe "Grund der Abmeldung". Die Pflicht zur Angabe eines Grundes für die Abmeldung ist durch die § 3, Artikel 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.

    Unbeingeweihte mögen hier spontan an Begründungen denken wie "aus finanziellen Gründen", "Weil ich daheim nicht mehr Radio höre und nicht mehr fernsehe" oder "Wegen längeren Auslandsaufenthaltes."

    Egal, was Sie als Grund ins Formular schreiben: Die Chancen sind normalerweise sehr hoch, dass die GEZ Ihre Abmeldung erstmal ablehnt und weiter Gebühren einzieht, wenn Sie Ihre Einzugsermächtigung nicht vorausschauend gleichzeitig gekündigt haben. Am ehesten akezptiert die GEZ noch die Begründung: "Weil ich keine Rundfunkgeräte mehr bereithalte". Zusätzlich könnten Sie - je nach Fall - freundlicherweise auch noch hinschreiben: "Gerät/e verkauft/verschenkt/verschrottet" o.ä. Ergänzen könnten Sie gerne frei zu wählende Gründe, wie: "Weil ich damit gegen die PC-Rundfunkgebühr protestiere." oder durch "Weil ich die Warnungen in der Fachpresse und von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im TV ernstnehme: 'Fernsehen macht dick, dumm und gewalttätig'." Egal wieviele Gründe Sie sonst noch bringen wollen - entscheidend ist beim GEZ-Abmelden immer die Erklärung: "Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr bereit." Obwohl Sie das ganz unten im Formular sowieso automatisch mit der Unterschrift versichern müssen - aber es geht halt einfach um Schikane.
    Anmerkung:

    Wer Geräte abmeldet, die er vorher gar nicht bei der GEZ angemeldet hatte, dürfte von der GEZ mit Gebühren-Nachforderungen konfrontiert werden. Das gilt natürlich auch für Zweitgeräte an Orten wie Ferienwohnung, Arbeitsplatz, etc., die bislang nicht angemeldet waren.
    Achtung: Dauerauftrag für Rundfunkgebühren rechtzeitig stoppen.

    Falls Sie der GEZ keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Zahlung der Rundfunkgebühren an die GEZ eingerichtet haben, dürfen Sie nicht vergessen, diesen zusammen mit Ihrer Abmeldung zu stoppen. Ansonsten könnte es sein, dass Sie sich später womöglich noch mit der GEZ über die von Ihnen trotz Abmeldung selbst überwiesenen Beiträge streiten müssen.

    nach oben
    Schritt 2: Ihr Zusatzschreiben zur Abmeldung per Formular

    Wie gesagt: Das Abmeldeformular alleine reicht oft nicht, danach drohen Scherereien. Im Netz wimmelt es von Erfahrungsberichten von Leuten, deren erste GEZ-Abmeldung aufgrund der Begründung der Abmeldung zurückwiesen wurde (mehr dazu weiter unten). Gleichzeitig zieht die GEZ dann oft trotz Abmeldung einfach weiter Rundfunkgebühren ein, da sie die Gültigkeit der Abmeldung bestreitet - mit welcher Begründung auch immer.

    Um diese GEZ-Doppelstrategie (Bemängeln der Abmeldegründe plus weiterer Gebühreneinzug) auszuhebeln, können Sie das nachstehende Musterschreiben I an die GEZ. Schicken Sie dieses Anschreiben zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmelde-Formular per Brief als Einschreiben/Rückschein an die GEZ.

    Das Konzept des Anschreibens:

    Für das Musterschreiben wurden Erfahrungen und Anregungen von Datenschützern und Betroffenen berücksichtigt.

    *

    In Ihrem Zusatzschreiben widerrufen Sie zunächst Ihre Einzugsermächtigung für die GEZ. Ansonsten wird die GEZ wahrscheinlich trotz Abmeldung auch bei Ihnen weiter abbuchen.
    *

    Dann erklären Sie der GEZ, dass eine Abweisung Ihrer rechtsgültigen Abmeldung Sie zwingen würde, den weiteren Schriftverkehr mit der GEZ durch Ihren Anwalt erledigen zu lassen - bei späterer Kostenerstattung durch die GEZ.

    Hier der Textvorschlag für ein Begleitschreiben an die GEZ zur weiteren Verwendung:
    Muster-Anschreiben an die GEZ

    An die

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Postfach 11 03 63

    50403 Köln

    Per Einschreiben / Rückschein

    GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

    Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.

    Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

    Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

    Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

    Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

    *

    wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
    *

    wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
    *

    wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
    *

    wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

    Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

    Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

    Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

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    • 20. Juli 2008 um 19:46
    • #2

    Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer

    Bevor Sie Ihren Brief und die ausgefüllte, unterschriebene Formularseite verschicken, müssen Sie unbedingt Anschreiben und Formular kopieren und die Kopien zusammen mit den bisherigen GEZ-Unterlagen sorgfältig aufbewahren.

    Schritt 3: Schreiben an die GEZ grundsätzlich nur per Einschreiben - Rückschein abschicken

    Vielfach wird berichtet, dass die GEZ bestreitet, die Abmeldung per Brief oder Fax überhaupt erhalten zu haben. Verlassen Sie deshalb sich auf keinen Fall auf die Abmelde-Infoseite der GEZ, nach der Sie Ihre Abmeldung "einfach .... per Brief oder Fax" versenden kennen. Nehmen Sie vielmehr die GEZ-Erfahrungen der Betroffenen zur Kenntnis:

    So schrieb ein Leser von Spiegel Online als Reaktion auf eine Artikelserie zur GEZ:

    "... Als wir unseren Fernseher abgemeldet haben (wir haben Kinder und wollten diese mit dem medialen Müll nicht mehr zukippen), wurde diese Abmeldung schlicht ignoriert. Monate später kamen Rechnungen über Nachzahlungen. Bei Telefonaten mit der GEZ wurde meiner Freundin von einem Mitarbeiter der GEZ gesagt, sie hätten nie eine Abmeldung bekommen, und was nicht per Einschreiben käme, käme dort prinzipiell nicht an ..."

    "DocLovejoy" schreibt im Forum von lawblog.de: "Die Post scheint extra für die GEZ einen Mülleimer neben die Sortierstation gestellt zu haben."

    Ähnliches scheint auch für die von der GEZ empfohlene Abmeldung per Fax zu gelten - auch da ist ja praktischerweise der "Abmelder" in der Beweispflicht. Forenteilnehmer "Chemnitzer" warnt die Leser an gleicher Stelle: "Ich möchte ausdrücklich warnen, sich per Telefax bei der GEZ abzumelden. In meinem Fall hat sie vor Gericht bestritten, mein Telefax erhalten zu haben, obwohl das Faxprotokoll vorlag. Als Teilnehmer hat man die Nachweispflicht, was quasi nie zum Erfolg führen kann. Erstaunlicherweise hatte die GEZ wiederum meine Anmeldung per Internet sofort erhalten."

    Ohne Einschreiben / Rückschein (oder der persönlichen Abgabe unter Zeugen oder schriftlicher Bestätigung der Empfangsberechtigten vor Ort) haben Sie später keinerlei Beweis in der Hand. Selbst wenn die GEZ nach der Abmeldung zunächst keine Gebühren mehr einzieht, schließt das nicht aus, dass sie nicht Jahre auf die Idee kommt, Nachzahlungen einzufordern. Wenn Sie Ihre Abmeldung dann nicht beweisen können, können, werden Nachforderungen für bis zu vier Jahren (Verjährungsfrist) Rundfunkgebühren fällig. So erging es "Farlion" der im Forum zu Lawblog berichtet:

    " ... Gekündigt, keine Antwort bekommen. Weder positiv noch negativ. Jahrelang NICHTS gehört und auf einmal bekomme ich eine Mahnung, ich solle doch für drei Jahre Beitrag plus Bearbeitungs- und Mahngebühr nachzahlen....".

    Sie schlafen also besser, wenn Sie für Ihre Abmeldung den zurückgesandten Rückschein Ihres Einschreibens in Ihrer GEZ-Ablage besitzen, deren Unterlagen Sie langjährig aufbewahren sollten.

    GEZ-Querelen kommen aber auch dann wiederholt vor, wenn Sie nur das GEZ-Formular ohne weiteres Begleitschreiben abschicken, selbst wenn das per Einschreiben / Rückschein erfolgt, wie das Beispiel von Jochen Schulz zeigt:

    "Ein Einschreiben allein reicht nicht. Bei mir hat es drei oder vier Einschreiben gebraucht, bis die meine Abmeldung zur Kenntnis genommen haben. Vorher das übliche Spiel mit Abbuchung ohne Einzugserlaubnis und so weiter...."

    Wenn Sie der GEZ zusammen mit Ihrer Abmeldung den Bankeinzug kündigen, benötigen Sie nur ein einziges mal Einschreiben/Rückschein. Sollte die GEZ trotz Ihres Widerrufs des Bankeinzugs dann weiter abbuchen, fordern Sie Ihre Bank auf, Ihnen das Geld zu erstatten. Hierzu ist die Bank binnen 6 Wochen nach Einzug gesetzlich verpflichtet. Außerdem könnten Sie Strafanzeige wegen Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB stellen.
    Ohne GEZ-Abmeldung müssen auch Obdachlose später GEZ nachzahlen

    Auch Obdachlose haben sich abzumelden, wenn sie wohnunglos werden. Andernfalls werden für die wohnungslose Zeit Rundfunkgebühren fällig. Die Gebührenpflicht endet nur, wenn man sich bei der GEZ erfolgreich abgemeldet hat. Sollten Obdachlose später in ein geordneteres Leben zurückfinden und eine Wohnung beziehen, fordert die GEZ die mangels Abmeldung während der Obdachlosigkeit aufgehäuften Gebührennachzahlungen ein. Nachzulesen ist das in einem Kommentar von Berd Höcker unter Medienhandbuch.de
    "GEZ-Vodoo": Tote als leben als Gebührenzahler weiter

    Gelegentlich wird im Internet behauptet, dass man sich erst nach seinem eigenen Tod von der GEZ abmelden könne. Dieser Beitrag zeigt jedoch, wie es noch zu Lebzeiten geht. Und zweitens enden die GEZ-Gebührenzahlungen keineswegs immer mit dem Tod. Wenn die GEZ-Abbuchung trotz Abmeldung der verstorbenen Mutter fortgesetzt wird, kann das daran liegen, dass die Abmelder den Grundsatz bei der GEZ nicht kannten: "Was nicht per Einschreiben kommt, kommt bei uns prinzipiell nicht an."

    Nach der Abmeldung: Richtig auf mögliche GEZ-Schikanestrategie reagieren

    Falls Sie Ihr Abmeldeformular zusammen mit dem oben vorgeschlagenen Begleitbrief per Einschreiben / Rückschein verschicken, wird die GEZ wahrscheinlich Ihre Abmeldung bestätigen, da die GEZ meist nur Unkundige weiter belästigt und rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg geht, die sie verliert. Sollte die GEZ nach Ihrer Abmeldung trotzdem die Schikanestrategie probieren und die Gültigkeit Ihrer Abmeldung bestreiten, faxen Sie Ihrem Anwalt das GEZ-Schreiben und die Kopien Ihrer Abmeldeunterlagen zu. Danach telefonieren Sie dann mit ihm.

    Damit Sie wissen, was nach einer Abmeldung auf Sie zukommen kann, sind folgende Fälle aus der Praxis als Illustration des Spektrums praktizierter Gemeinheiten hilfreich:

    Da berichtet "Martin" am 22.08.2006 in einem Kommentar zu einem weiteren Lawblog-Eintrag:

    "Letzte Woche auch einen netten Brief der GEZ gelesen. Bekannte hat einen Job im Ausland und zieht daher dahin um. Sie hat eine Abmeldung mit dem Umzugsdatum (01.12.2006) an die GEZ geschickt und als Grund "Umzug und Arbeitstelle im Ausland" angegeben. Sie hat auch ihre neue Anschrift und die Adresse Ihrer Mutter (hier in D-land) für weitere Nachfragen angegeben. Darauf bekam sie einen Brief (an die Adresse der Mutter) der GEZ mit dem Inhalt "... können Ihre Abmeldung nicht akzeptieren, da sie nicht schlüssig nachgewiesen haben, daß alle zum Rundfunkempfang geeigneten Einrichtungen sachgerecht vernichtet wurden ..."

    Nur: Selbst wenn die Frau ihrer Abmeldung eine Videodokumentation beigefügt und auf Youtube.com veröffentlicht hätte, die darstellt, wie ihr Radio und ihr Fernseher vom Balkon fallen und auf den Gehweg zerschellen, könnte die GEZ noch behaupten, damit sei trotzdem "nicht schlüssig nachgewiesen", dass diese Geräte tatsächlich die der Abmelderin wären, usw.

    Gegenüber Spiegel-Online bestätigte der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein bestätigte das allgemeine Problem: "Auf eine Abmeldebestätigung, so empört sich Datenschützer Weichert, könnten die Aussteiger lange warten. Statt dessen schicke ihnen die GEZ - ohne jegliche Rechtsgrundlage - die Aufforderung, "die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat". Verlangt wird, wie selbstverständlich, die Angabe des Geburtsdatums und der GEZ-Teilnehmernummer des neuen Besitzers."

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    • 20. Juli 2008 um 19:46
    • #3

    Oder es wird bei einer GEZ-Abmeldung wegen Haushaltsauflösung eines pflegebedürftigen demenzkranken 82 Jährigen in ein Pflegeheim die Abmeldeberechtigung bestritten.

    Die variantenreiche Täuschung des Publikums beim Abmeldevorgang wird von der GEZ seit Jahren praktiziert. Das spricht für ihren Erfolg. Denn der noch nicht behelligte Normalbürger kann sich ja kaum vorstellen, dass die GEZ nur blufft und ihre Forderungen - etwa nach Nachweisen des Käufers von Rundfunkgeräten etc. - keine gesetzliche Basis haben. Die GEZ-Abmeldung stellt eine Abmeldungserklärung des abmeldenden Rundfunkteilnehmers dar. Die GEZ darf zwar prüfen, ob die Abmeldung formal in Ordnung war, also mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag konform geht. Die Anmeldung ist aber keineswegs ein "Antrag auf Abmeldung", über den die GEZ-Mitarbeiter frei nach Gutsherrenart entscheiden dürfen. Wird bei der Abmeldung ein Grund angegeben - ist damit dem Gesetz genüge getan. Der ehemalige Gebührenzahler muss also nicht beweisen, dass er keine Geräte mehr bereithält. Vielmehr müsste die GEZ und die Rundfunkanstalten den Beweis antreten, dass der abgemeldete Bürger trotz Abmeldung tatsächlich Geräte bereithält.

    Im Blog von Dirk Olbertz wird deutlich, wie die GEZ durch eine klare Sprache auf Spur gebracht wird.

    In den "GEZ-FAQ"" des Datenschutzzentrums des Landes Schleswig-Holstein heisst es zum Thema: "Gerade bei der Abmeldung kommt es immer wieder zu Problemen. Hier verlangt die GEZ, dass ein konkretes Ereignis benannt wird (wie z. B. Verschenken der Geräte oder Entsorgung derselben durch die Müllabfuhr etc.), das dazu geführt hat, dass keine Empfangsgeräte mehr bereitgehalten werden. Die bloße Angabe, keine Geräte mehr bereitzuhalten, wird in der Regel nicht akzeptiert.

    Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Art und Weise, in welcher die GEZ versucht, bei der Abmeldung die Daten dritter Personen, mit denen der Gebührenpflichtige zusammenzieht oder an die er seine Geräte weitergegeben hat, zu erheben. Durch die Gestaltung und Formulierungen in den entsprechenden Fragebögen werden die Betroffenen geradezu gedrängt, Daten Dritter preiszugeben. Tatsächlich besteht dazu aber keinerlei rechtliche Verpflichtung; vielmehr ist die Erhebung der Daten hinter dem Rücken der betroffenen Personen datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es muss also nicht mitgeteilt werden, mit wem man zusammenzieht oder an wen man das Radio verschenkt hat."


    Was tun, wenn GEZ auf die Abmeldung einfach nicht reagiert?

    Was soll man tun, wenn die GEZ die Abmeldungen als Rundfunkteilnehmer einfach unbestätigt lässt? (Übrigens ist diese Abmeldungsbestätigung nicht zu verwechseln mit einer Bestätigung der GEZ nur über den Eingang der Abmeldung)?

    Sollte Ihnen das widerfahren, empfiehlt es sich, nach drei Monaten ein einziges Mahnschreiben aufzusetzen und dies der GEZ wiederum per Einschreiben / Rückschein zu schicken. Darin sollten Sie deutlich hervorheben, dass Sie der GEZ hiermit eine letzte Frist von zwei Wochen bis zum Datum XYZ setzen, um Ihre Abmeldung schriftlich zu bestätigen. Gleichzeitig kündigen Sie an, dass Sie andernfalls gegen die GEZ beim Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erheben werden.

    Es ist sinnvoll, die Fristsetzung und Klageandrohung fett hervorzuheben, weil dann auch dem einfachsten Gemüt bei der GEZ klar wird, dass der Brief für die Rechtsabteilung bestimmt ist, die schnell reagieren dürfte, wenn sie für die GEZ die Gefahr im Verzug erkennt. Sollte die GEZ selbst dann nicht in Ihrem Sinne reagieren und die gesetzte Frist überschreiten, übergeben Sie den Vorgang Ihrem Anwalt. Ihr Anwalt kann sich dann aufs Honorar freuen, was später der untätigen GEZ weiterberechnet werden wird. Soweit dürfte es allerdings kaum kommen. Für Ihr Schreiben können Sie folgendes Musterschreiben nutzen:
    Musterschreiben an die GEZ: Erinnerung wegen Abmeldebestätigung

    Per Einschreiben / Rückschein

    Ehemalige GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Meine Abmeldung als Rundfunkteilnehmer vom XX.XX.200X

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    es ist nun über drei Monate her, dass Ihnen meine oben genannte Abmeldung als Rundfunkteilnehmer per Einschreiben / Rückschein zugestellt wurde.

    Ich darf Sie höflichst daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, mir meine Abmeldung als Rundfunkteilnehmer schriftlich zu bestätigen.

    Sollte ich bis zum (hier das Datum XX.XX.200X eintragen, das 14 Tage später als das Absendedatum des Briefes liegt) weiterhin nichts von Ihnen hören, müsste ich leider meinen Anwalt beauftragen, eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO einzureichen.

    Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir in Ihrem Antwortschreiben ebenfalls zu bestätigen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen als Rundfunkteilnehmer gespeicherten Personendaten vorgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

    nach oben
    Verhalten bei Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid oder Androhung der Zwangsvollstreckung

    Zusammen mit der Abmeldung haben Sie der GEZ hoffentlich auch die Einzugsermächtigung widerrufen oder Ihren Dauerauftrag storniert. Sollte die GEZ trotz Ihrer Abmeldung weiterhin Zahlungsaufforderungen mit Androhung weiterer Schritte oder einen Mahnbescheid schicken oder gar die Zwangsvollstreckung androhen, leiten Sie diese Vorgänge am Besten ebenfalls sofort an Ihren Anwalt weiter. Warum sollten Sie sich mit der erforderlichen Einlegung eines Widerspruchs oder gar einer Klage selbst herumschlagen, wenn die GEZ für den Anwalt und gegebenenfalls auch die Gerichtskosten zahlen muss?

    Lassen Sie sich die Zahlungspflicht der Anwaltsgebühren durch die GEZ am Besten von Ihrem Anwalt bestätigen, wenn Sie sich unsicher sind, wer den Anwalt bezahlt. Nach dem Rechtsberatungsgesetz haftet Ihr Anwalt dann für seine Festlegung, wenn er Ihnen vorher erklärt, dass Sie im vorliegenden Fall keine Anwaltskosten zahlen müssen.

    Verhalten nach erfolgreicher Abmeldung

    Hat man es geschafft, sich nicht nur von Radio und Fernseher zu befreien, sondern sich auch erfolgreich bei der GEZ als Rundfunkteilnehmer abzumelden, kann man für den Umgang mit der GEZ bzw. ihren "Rundfunkgebührenbeauftragten" bestimmte Regeln anwenden, um sich Ärger und Belästigungen zu ersparen.

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    Auskunftsersuchen nicht beantworten

    War die Abmeldung erfolgreich, wird man von der GEZ regelmäßig mit Briefserien bombardiert: Man wird in immer ominöseren Worten auf die Gebührenpflicht hingewiesen und soll Auskunft erteilen, ob man nicht wieder und welche Rundfunkgeräte man überhaupt bereithält. Wie man mit solchen Schreiben umgeht, erläutert unser Tipp: "Mit GEZ-Briefen richtig umgehen"

    Sollte sich nach der Abmeldung einer der "Rundfunkgebührenbeauftragten" zu Ihnen verirren, brauchen Sie ihm weder Auskünfte zu erteilen noch ihn gar in die Wohnung zu lassen. Es ist aber sinnvoll, sich den Namen zu notieren. Schließlich hat er die Möglichkeit, Sie ohne Ihre Beteiligung erneut anzumelden, etwa weil er eine Auskunft "missverstanden" hat. Genauer wird das Thema im Tipp: "GEZ-Gebührenfahnder ante Portas" erläutert.
    Anonyme Anmeldung

    An- und Abmeldung sind schon durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verschiedenwertig gestellt. Vor allem aber werden die beiden Vorgänge von der GEZ ganz verschieden behandelt.

    Anmeldungen können sehr einfach vorgenommen werden. Das muss man auch keineswegs selbst tun: Angemeldet werden kann man auch durch Rundfunkgebührenbeauftragte ("Fremdanmeldungen") und - weil es auf der GEZ-Website eine anonyme Anmeldemöglichkeit gibt - faktisch auch durch jeden anderen.

    Solche Anmeldungen können auch für lange Zeiträume rückwirkend vorgenommen werden. De facto herrscht also die Möglichkeit zu unbegrenztem Anmelde-Denunziantentum, jeder kann jeden "melden" und muss dafür noch nicht einmal eine E-Mailbestätigung abgeben oder die E-Mailadresse hinterlassen. So kann jeder seinen Feinden und mißliebigen Konkurrenten die GEZ auf den Hals hetzen - besonders teuer wirds bei erfundenen, mehrjährig rückwirkend datierten, gewerblichen GEZ-Anmeldungen, da hier jedes Gerät extra kostet und die gewerbliche GEZ-Gebühr immer zusätzlich zur privaten zu zahlen ist.

    Ob solche Anmeldungen rechtlich zulässig sind, ist strittig. Sie werden von der GEZ, die sich bei Anmeldungen stets kooperativ zeigt, jedoch entgegengenommen und führen erst einmal zu Zahlungsaufforderungen. Bei Nichtzahlung wird nach erfolgloser Erinnerung der Gebührenbescheid im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erteilt, dem in der Regel eine Mahnung und eine 2. Mahnung folgen, bevor die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Gegen den Gebührenbescheid ist die Erhebung eines Widerspruchs möglich (der jedoch nahezu regelmäßig abgelehnt wird), in einigen Regionen Deutschlands kann man auch direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen, ohne vorhergehendes Widerspruchsverfahrens.

    Abmeldungen sind, wie wir gesehen haben, dagegen deutlich schwieriger durchzuführen.

    Vom Schwarzsehen und Weichkochen

    Millionen Haushalte in Deutschland zahlen keine GEZ und hören trotzdem Radio oder sehen fern. So schreibt Hans Jürgen Jacobs in der Süddeutschen Zeitung: "Wer sich weigert und lügt, kann dennoch nicht belangt werden. Schwarzsehen ist kein Fall für die Polizei. Es sei denn, der Gebührenbeauftragte und sein Zielobjekt prügeln sich."

    Und im Magazin der Süddeutschen Zeitung schrieb Wolfgang Uchatius unter dem Titel Nichts zu melden: "Wenn Sie keine Fernsehgebühren zahlen, bekommen Sie schnell ein Problem mit der GEZ in Köln. Allerdings nur ein Kleines. Gegen hartnäckige Schwarzseher ist die Behörde praktisch machtlos

    ...

    Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Das kommt nicht von ungefähr. Der Einzug der Rundfunkgebühren geschieht in einer rechtlichen Grauzone, in der immer einer der Dumme ist - entweder der Fernsehzuschauer, der pflichtgemäß seine Gebühren zahlt, während sich der Nachbar das Geld spart. Oder der Gebührenfahnder, der nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, wenn er auf Tricks verzichtet."

    Auch wenn im Prinzip sich jeder über die GEZ abmelden und danach ohne Gebührenzahlung weiter Radio hören und fernsehen sehen kann: Dieser Beitrag soll bestimmt nicht zum Schwarzsehen aufrufen. Wer aber tatsächlich Fernseher bzw. Radio aufgibt, hat das Recht, sich ohne Schikanen vom Gebührenzahlen abzumelden. Dabei Unterstützung zu leisten, ist das Ziel dieses Beitrags.


    Alles weiter findet Ihr hier

    Quelle: akademie.de

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    • 21. Juli 2008 um 10:43
    • #4

    Warum ziehen wir nicht alle mal gemeinsam vors Gericht und klagern auf Grundverschlüsselung des öffentlich-rechtlichen (ungerecht-aufgezwungen) Fernsehens. Wers nicht will, bekommt keine Smartcard und muß auch keine 17,03 pro Monat löhnen.

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  • Borat
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    • 21. Juli 2008 um 10:52
    • #5

    weil es keine aussicht auf erfolg gibt.
    es ist offensichtlich das da jede menge schmiergelder fließen, sonst wäre dieses ungerechte system gar nicht möglich.

    aber wozu vors gericht ziehen? einfach gar nicht erst amelden, oder abmelden und gut ist.

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  • killaone
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    • 21. Juli 2008 um 12:04
    • #6
    Zitat von LuckyNokia;222988

    Warum ziehen wir nicht alle mal gemeinsam vors Gericht und klagern auf Grundverschlüsselung des öffentlich-rechtlichen (ungerecht-aufgezwungen) Fernsehens. Wers nicht will, bekommt keine Smartcard und muß auch keine 17,03 pro Monat löhnen.


    das bringt nix, da es nichtmal vors Gericht kommen wird. Das ganze liegt am Rundfunkstaatsvertrag, da hat man keine chance gegen

    es ist ja nicht so, dass es schon viele versucht haben

    ich hab mich abgemeldet und seitdem meine Ruhe

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  • dottore0815
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    • 21. Juli 2008 um 15:52
    • #7
    Zitat

    n den letzten Jahrzehnten wurde jedenfalls kein einziger Fall der Verhängung eines solchen Bußgeldes wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren öffentlich bekannt: Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Praxis eben gerade nicht mit Bußgeld geahndet!

    FALSCH!

    Ich kenne persönlich jemanden der Mitte der Neunziger aus absoluter Dummheit mit einem derartigen Bussgeld belegt wurde und vor Gericht im Grundsatz verloren hat.

    Lediglich aufgrund seiner angespannten finanziellen Situation mußte er anstatt € 1000,- nur € 500,- bezahlen.

    Wer recherchieren möchte, AG Heidelberg irgendwann zw. 1995 - 1998.

    Natürlich halte ich auch keinerlei gebührenpflichtige Geräte in meinem Umfeld bereit, erledige Mails und Forenbeiträge im Internetcafe und schau beim Nachbarn in die Glotze.:D

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  • rm7lover
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    • 22. Juli 2008 um 10:32
    • #8

    ja leute, mal ne frage von mir,
    ihr schreibt, ihr hättet euer zeug abgemeldet und seitdem ruhe? habt ihr denn alle kabelanschluss, oder dvb-t? ich würd ja auch gerne abmelden, nur sitzt auf meinem dach ne schöne sat- schüssel, und die weißt ja dick drauf hin. zudem ist mein auto auf mich zugelassen, wo man auch leicht prüfen könnte ob der radio darin angemeldet ist.

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  • killaone
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    • 22. Juli 2008 um 11:24
    • #9

    ich hab kabel, aber sat-schuessel ist doch wurst, solang du keine rundfunkempfänger hast, kannst die GEZ Schergen ja gern reinlassen und denen es beweisen wenn sie fragen (natuerlich vorher alles was PC, TV, Radio ist rausschaffen)

    auto, kannste das radio auch ausbauen bzw. eins kaufen, wo sich die front dreht beim ausschalten, so dass man es von aussen nicht sehen kann

    wenn du einmal abgemeldet bist, hast du normalerweise solang ruhe, bis du umziehst, denn dann haben sie ja neue Daten von Dir und kommen sofort auf dich zu

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    Gast
    • 24. November 2008 um 15:55
    • #10

    Ich habe eine Immobilienfirma beauftragt Käufer für mein Haus zu suchen und der GEZ mitgeteilt, das das Haus teilweise ausgeräumt sei und sich keine Rundfunkgeräte mehr im Haus befinden.

    Inzwischen habe ich nachfolgende Mitteílung erhalten:


    Sehr geehrter Herr...

    Sie möchten Ihre Rundfunkgeräte wegen Haushaltsauflösung abmelden.

    Da wir jedoch die Erfahrung gemacht haben, dass es sich in der Regel um einen Umzug handelt, haben wir die Abmeldung nicht durchgeführt und bitten Sie, uns die neue Anschrift mitzuteilen.

    Für den Fall, dass Sie unter der neuen Anschrift Rundfunkgeräte nicht mehr zum Empfang bereithalten, teilen Sie uns bitte innerhalb von sechs Wochen mit, was mit den Rundfunkgeräten geschehen ist.
    Erhalten wir innerhalb dieser Frist von Ihnen keine Antwort, gehen wir davon aus, daß die bisher angemeldeten Rundfunkgeräte weiterhin zum Empfang bereitgehalten werden und führen das Teilnehmerkonto unverändert weiter.

    Mit freundlichen Grüßen

    GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

    Was kann ich denen nun mitteilen?
    Ich möchte diese GEZ vom Hals haben !

    • Zitieren

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