Was haltet Ihr davon?? 2009: Belastungen, Entlastungen, Änderungen 0
Umfrage endet am 19. Januar 2038 um 04:14
ABGELTUNGSTEUER: Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn Kapitalerträge über dem Pauschbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro für Verheiratete liegen.
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz sinkt von 3,3 auf 2,8 Prozent.
BAHNFAHRER-RECHTE: Von Mai an sollen Bahnreisende bei Verspätung und Ausfall von Zügen einen einklagbaren Entschädigungsanspruch erhalten. Ab einer Stunde Verspätung soll ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden, nach zwei Stunden die Hälfte.
BAUSPAREN: Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren.
BEMESSUNGSGRENZEN: Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt zum 1. Januar: in Ostdeutschland von monatlich 4500 auf 4550 Euro, in Westdeutschland von 5300 Euro auf 5400.
BKA-GESETZ: Das Bundeskriminalamt (BKA) darf bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Erstmals erhält das BKA das Recht, bei dringender Gefahr Verdächtige zu überwachen, Wohnungen abzuhören, Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten.
EHE: Kirchliche Hochzeiten sind künftig auch dann erlaubt, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Allerdings haben rein kirchliche Ehen keine rechtliche Wirkung.
ERBSCHAFTSTEUER: Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet. Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie es zehn Jahre lang weiter bewohnen. Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb 10 Jahre fortgeführt wird und die Jobs erhalten bleiben.
EXTREMISMUS: Extremistische Vereine werden von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen - sie verlieren Steuervorteile.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG: Sie wird für viele teurer: Für den Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt - 15,5 Prozent. Gegenüber dem bisherigen Durchschnitts- Beitrag sind das etwa 0,5 Punkte mehr.
HANDWERK: Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen stärker steuerlich absetzen können.
KFZ-STEUER: Käufer eines neuen Autos werden von der Kfz-Steuer befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen, für besonders schadstoffarme Neuwagen maximal zwei Jahre.
KINDERGELD: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro.
KURZARBEITERGELD: Die maximale Bezug von Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet.
MAUT: Die Maut für schwere Lastwagen wird teils drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung stärker nach Schadstoffen gestaffelt.
MITARBEITERBETEILIGUNG: Voraussichtlich von April an sollen mehr Steueranreize und Branchenfonds-Lösungen gelten, um Arbeitnehmer stärker am Unternehmen zu beteiligen. Nach bisherigen Gesetzesplänen steigt der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent.
PENDLERPAUSCHALE: Berufspendler können für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an je 30 Cent von der Steuer absetzen.
PFLEGEVERSICHERUNG: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu wollen die meisten Bundesländer Pflegestützpunkte einrichten.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: Zum Jahreswechsel wird erstmals eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon mal privat versichert waren. Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen Basistarif.
RENTE: Nach bislang unverbindlichen Prognosen können 20 Millionen Rentner zur Jahresmitte mit einer Erhöhung um 2,75 Prozent rechnen.
STEUERHINTERZIEHUNG: Die Verfolgung von besonders schweren Steuerstraftaten soll erst nach zehn Jahren verjähren.
VERKEHR: Für Verkehrsdelikte wie Rotlicht-Verstöße, Drängeln und Rasen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum beim ersten Mal erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal 1000, beim dritten mindestens 1500.
VORRATSDATENSPEICHERUNG: Wie bisher schon die Verbindungsdaten beim Telefonieren werden vom 1. Januar an auch alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert. Bei einem konkreten Verdacht haben Strafverfolger Zugriff.
WÄRME: Hohes Einsparpotenzial für Energie und Geldbeutel wird besonders bei Gebäuden gesehen. In Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasse-Heizungen oder Solaranlagen vorangebracht werden, indem jeweils eine Mindestnutzung festgelegt wird.
WOHNGELD: Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht - von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der zuletzt stark gestiegenen Heizkosten.
ZUSCHUSS SCHULBEDARF: Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten künftig bis zum 10. Schuljahr zu Beginn des Schuljahres je 100 Euro.
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