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Amazon Auftragsbestätigung

  • linus76
  • 31. Juli 2009 um 12:42
  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 12:42
    • #1

    Ich habe bei Amazon bestellt und auch 2 Auftragsbestätigungen bekommen.

    Nun schreibt mir der Händler folgende email

    Zitat

    Hallo

    Sie haben bei uns über Amazon einen Artikel gekauft. Wie Sie sich sicherlich schon beim Kauf denken konnten, hat der Preis natürlich nicht gestimmt. Wir wissen nicht wo das Problem lag bzw. liegt, wir denken, dass es daran liegt, dass Freitag Vormittag ist und Amazon hier Systemarbeiten vornimmt und wir mit dem Einspielen einer aktuellen Liste da irgendwie quergeschossen haben.
    Tut uns leid, dass der falsche Preis angezeigt worden ist. Natürlich haben wir den Kauf jetzt storniert und Ihnen den Betrag schon zurück erstattet.

    Viele Grüße

    Habe ich Anspruch auf die Ware zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis?

    Hier die Antwort darauf das ich den Artikel doch zu dem Preis möchte. Also der Typ ist auch geil muss ich sagen :)

    Zitat

    Ich wünsche Ihnen auch einen guten Tag.

    Es ist immer wieder das gleiche. Man schreibt höflich und normal formuliert jemanden an und bekommt so eine Email zurück. Fehler passieren ja nirgends, sondern nur bei uns und ich beglückwünsche Sie, zu Ihrer absoluten Fehlerfreiheit in Ihrem Leben. Aber dann halt anders gesagt wenn Sie meinen:

    Gemäß § 119 BGB fechten wir den mit Ihnen zu Stande gekommenen Kaufvertrag wegen Irrtums an. Aufgrund eines technischen Problemes wurde ein falscher Kaufpreis angegeben über den wir nicht informiert waren und zu dem wir dem zu Stande kommen des Kaufvertrages bei Kenntnis nicht zugestimmt hätten.

    Amazon können Sie gerne informieren, wir haben das aber ohnehin schon getan.

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  • Reppo
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    • 31. Juli 2009 um 12:56
    • #2

    Normalerweise ist die Auftragsbestätigung immer verpflichtend, war z.B. auch bei den Dell Vostro A90 so. Im Endeffekt hat DELL dann höherwertige Geräte ausliefern müssen.
    Man darf aber die Auftragsbestätigung nicht mit einer Bestellbestätigung verwechseln und man sollte sich auf jeden Fall die AGBs anschauen.
    Generell würde ich sagen, dass du gute Chancen hast, da eine Auftragsbestätigung fast nie automatisch, sondern z.B. wie bei Dell manuell erstellt wird.
    Darf ich fragen, um was es geht (Ware) und um wieviel Geld?

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  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 13:10
    • #3
    Zitat von Reppo;299023

    Normalerweise ist die Auftragsbestätigung immer verpflichtend, war z.B. auch bei den Dell Vostro A90 so. Im Endeffekt hat DELL dann höherwertige Geräte ausliefern müssen.
    Man darf aber die Auftragsbestätigung nicht mit einer Bestellbestätigung verwechseln und man sollte sich auf jeden Fall die AGBs anschauen.
    Generell würde ich sagen, dass du gute Chancen hast, da eine Auftragsbestätigung fast nie automatisch, sondern z.B. wie bei Dell manuell erstellt wird.
    Darf ich fragen, um was es geht (Ware) und um wieviel Geld?

    Sind nur 2 Serien die sagen wir mal für den halben Preis verkauft wurden.

    Ich habe ja den Amazon Bestellbestätigung und die Amazon Payments Auftragsbestätigung.

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  • Reppo
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    • 31. Juli 2009 um 13:17
    • #4

    Aber das ist nicht amazon.de selbst, sondern ein Marktplatz-Anbieter?
    Denn bei amazon.de gibts nur ne Bestellbestätigung und dann ne Versandbestätigung.

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  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 13:21
    • #5

    Ja ist ein Marktplatz Anbieter.

    Hab den nochmal geschrieben :)

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  • Reppo
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    • 31. Juli 2009 um 13:29
    • #6

    Es sollte bei dem Marktplatzanbieter einen geben, der weiß, dass eine Auftragsbestätigung rechtlich verbindlich ist und du sogar auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen kannst, wenn Du z.B. die DVDs schon bei ebay.de für mehr Geld vertickt hast usw.
    Probiers auf die nette, freundliche Art und weise daraufhin, dass Du die Sache ansonsten an einen Rechtsanwalt übergibst. Kannst auch darauf hinweisen, dass du das bei amazon.de meldest und denen eine negative Bewertung reindrückst.

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  • Einstein67
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    • 31. Juli 2009 um 13:38
    • #7
    Zitat

    Wie Sie sich sicherlich schon beim Kauf denken konnten, hat der Preis natürlich nicht gestimmt

    Muss sich der Kunde sooo gut mit den Marktpreisen auskennen?

    Etwas zum halben Preis zu verkaufen kommt im Handel doch oft vor (2 zum Preis von 1).

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  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 13:38
    • #8
    Zitat von Reppo;299033

    Es sollte bei dem Marktplatzanbieter einen geben, der weiß, dass eine Auftragsbestätigung rechtlich verbindlich ist und du sogar auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bestehen kannst, wenn Du z.B. die DVDs schon bei ebay.de für mehr Geld vertickt hast usw.
    Probiers auf die nette, freundliche Art und weise daraufhin, dass Du die Sache ansonsten an einen Rechtsanwalt übergibst. Kannst auch darauf hinweisen, dass du das bei amazon.de meldest und denen eine negative Bewertung reindrückst.

    Das Feedback ist für diesen Artikel nicht möglich, wurde vom Verkäufer gesperrt. Hab auch versucht mich an Amazon zu melden, nur da der Vorgang vom Verkäufer als geschlossen gemeldet wurde, finde ich nichts wo ich mich bei Amazon melden kann.

    Hab jetzt mal Amazon geschrieben, mal sehen was die sagen.

    Was ich halt ein Witz finde an der Sache, kaufe ich aus versehen was zb bei ebay so ein Karton, dann muss ich das Zahlen, machen die mal einen Fehler und geben den Preis falsch an, treten die einfach zurück.

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  • Reppo
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    • 31. Juli 2009 um 13:54
    • #9

    Die können nicht von der Auftragsbestätigung einfach zurücktreten, die versuchen nur, ob sie damit durchkommen.

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  • killaone
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    • 31. Juli 2009 um 13:56
    • #10

    da es über amazon läuft, könnte man allerdings auch hingehen und sagen, dass der Kaufvertrag erst mit dem Versand des Artikels zustande kommt (so ist es imho bei amazon). Ergo haste wenig Chance da was zu erreichen.

    Natürlich ist es ärgerlich, aber einen Karton musst du auch nur bezahlen, wenn die Beschreibung eindeutig darauf hingewiesen hat, dass es nur ein Karton ist. Sollte es nicht eindeutig aus der Beschreibung hervorgehen, dann wird dir jeder Richter einen Rücktritt zustehen.

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  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 13:57
    • #11

    Die Beziehen sich darauf das die Auftragsbestätigung auch über den Marketpalace ja von Amazon und nicht von Ihnen kam.

    Hab wie gesagt mal Amazon geschrieben was die sagen.

    Wenn der Typ nicht so unhöflich wär in seinen mails, wär die Sache eigentlich schon gegessen. So wichtig ist die DVD auch nicht, wart ich halt noch etwas :)

    Aber nun bleib ich natürlich erst mal dran :)

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  • Einstein67
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    • 31. Juli 2009 um 13:58
    • #12

    Linus schau mal hier: Kurioses MacBook Air für 49,95 Euro statt 1699,90 Euro bei otto.de - myGully.com

    Da sind schon einige Infos zu solchen Themen zusammengetragen worden!

    Zitat

    Aufregung heute Nachmittag im Internet: Der Versandhändler Otto hatte auf seiner Website Notebooks im Sonderangebot: Für 49,95 Euro gab es wahlweise ein MacBook Pro oder auch das superschicke MacBook Air (kostet sonst 1699,99 Euro). Kein Wunder, dass es im Internet rund ging. Eine Zusammenfassung der Ereignisse…


    Es war etwa 14 Uhr, als ich bei Twitter folgenden Tweet von mywayhome las:

    Zitat:
    MacBook Air für 50€ bei Otto.de!! Auch wenns ein Fehler ist. Zurückschicken kann ich alles!! OTTO - Ihr Online-Shop!
    Ich konnte es erst nicht glauben. Aber ein Klick auf den Link und siehe da: Otto meint’s wohl ernst! Absolute Kampfpreise! Ein MacBook Air, das normalerweise 1699,90 Euro kostet, gab’s für 49,95 Euro. Da habe ich gleich zugelangt und eins auf Rechnung bestellt.

    Kurz darauf schickte dann MarcusWessel einen Link zu einer Rechtsinfo-Website, wo ein Fall nachzulesen ist, in dem ein Versandhaus bei einem Auszeichnungs-Fehler die Ware trotzdem liefern musste. Allerdings auch aus dem Grund, weil es um Vorkassen-Zahlung ging. Also bin ich schnell nochmal zu Otto.de gerannt und hab noch ein MacBook Air bestellt – und diesmal mit Kreditkarte gezahlt.

    In der Zwischenzeit verbreitete sich der Link bei Twitter immer mehr, zahlreiche Follower meldeten sich, wollten Infos, rieben sich die Augen, bestellten sich die günstigen MacBooks. Ich verbreitete die freudige Kunde im Büro, erzählte Kollegen vom Schnäppchen. Die waren wohl ein wenig skeptisch, wollten nicht gleich zugreifen. Vielleicht dachten sie, dass es sich bei dem Preis nur um einen Fehler handelte…

    Die AGB von Otto sehen allerdings keine Fehler vor. Also wird’s wohl ein Schnäppchen-Einkauf gewesen sein. Und als ich gehört habe, dass der günstige Preis auch für das MacBook Pro gilt, habe ich mir auch ein solches bestellt – auch per Kreditkarte.


    Nach zwei Stunden Schnäppchen-Shoppen und virtuellem Wahnsinn bei Twitter haben die Jungs und Mädels dann aber wieder an der Preisschraube gedreht: Das MacBook Pro kostet inzwischen wieder 1699,90 Euro. Schade für die, die kein günstiges bekommen haben.

    Der aktuelle Stand ist: Ich habe drei Bestellbestätigungen von Otto bekommen: Zweimal ein MacBook Air und ein MacBook Pro, jeweils für 49,95 Euro. Die bestätigungen habe ich sowohl auf Papier im Schreibtisch als auch virtuell im E-Mail-Postfach liegen. Eine Woche soll die Zusendung der Macbooks dauern. Ich bin schon voller Vorfreude und werde euch auf dem Laufenden halten!

    Alles anzeigen
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  • BigLion
    Admin
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    • 31. Juli 2009 um 14:08
    • #13

    Linus,bei einer Auftragsbestätigung steht dir die Ware zu!!
    Im schlimmsten Fall muss Amazon dafür einspringen!

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  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 14:14
    • #14

    Ich wart jetzt mal was Amazon schreibt.

    Glaub auch nicht das ich wirklich Recht drauf habe, ist auch nicht sooo wichtig. Wäre halt schön gewesen.

    @Big

    Genau das denke ich eigentlich auch, da der Fehler ja dann bei Amazon liegt. Aber mal abwarten.

    Der Wert ist zu gering um da nun groß Terror zu machen. :)

    • Zitieren
  • Einstein67
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    • 31. Juli 2009 um 14:16
    • #15
    Zitat von linus76;299047

    Glaub auch nicht das ich wirklich Recht drauf habe, ist auch nicht sooo wichtig. Wäre halt schön gewesen.

    Bei einem MacBook um 49,99 würde ich aber schon darauf bestehen :D

    • Zitieren
  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 14:18
    • #16

    Davon kannste aber mal ausgehen :)

    • Zitieren
  • BigLion
    Admin
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    • 31. Juli 2009 um 14:21
    • #17

    Also ich denke zu wissen das du im recht bist linus!!
    Wenn dir das nicht sooo wichtig ist,ist es ne andere sache.
    Aber da "existiert" ein verbindlicher vertrag und der muss erfühlt werden!
    Du kannst ja auch dafür belangt werden,wenn du was bestellst und es nicht mehr willst!!

    • Zitieren
  • linus76
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 14:44
    • #18
    Zitat von BigLion;299052

    Also ich denke zu wissen das du im recht bist linus!!
    Wenn dir das nicht sooo wichtig ist,ist es ne andere sache.
    Aber da "existiert" ein verbindlicher vertrag und der muss erfühlt werden!
    Du kannst ja auch dafür belangt werden,wenn du was bestellst und es nicht mehr willst!!

    Ich meinte damit, das ich jetzt deswegen nicht zum Anwalt gehen würde oder so. Aber hab denen natürlich geschrieben das ich ja die Bestätigung habe und erwarte das die Ware auch zu dem Preis geliefert wird.

    • Zitieren
  • Rolli
    Gast
    • 31. Juli 2009 um 19:51
    • #19

    [color="White"]

    Zitat

    Der Hamburger Versandhändlrer Otto hat sich für
    eine Preis-Panne bei der Bei der Bestellung von Coputern
    im Internet entschuldigt.

    Wie NDR 90,3 am Freitag berichtete, konnten Käufer vorübergehend
    Notebooks im Wert von jeweils 1999,90 € für 29,99 € und 49,99 € bestellen.

    Laut Otto und der Verbaucherschutzzentrale gibt es keinen Anspruch auf
    die noch nicht verschickten, preiswerten Geräte.
    Otto bietet nun mehr als 2500 Bestellern einen Gutschein im Wert von 100,00 € an.

    [/color]

    [color="Yellow"]Quelle: NDR Text Seite 140 am 31.07.2009 um 19:50[/color]

    [color="White"]Sieht wohl leider schlecht aus...:-([/color]

    • Zitieren
  • Eleanor
    Profi
    Punkte
    3.930
    Beiträge
    723
    • 31. Juli 2009 um 23:33
    • #20

    Na wenn Linus dann ein 100 euro Gutschein bekommen würde ,wäre es doch auch ok !

    • Zitieren

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