Sky Deutschland tritt GVU bei
Berlin/Unterföhring - Sky Deutschland tritt zum 01. Januar 2010 der
Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU)
bei.
Die Aufnahme des Anbieters von Bezahlfernsehen und Video-on-Demandwurde auf der diesjährigen, ordentlichen Mitgliederversammlung der
Gesellschaft beschlossen. Dr. Holger Enßlin, Vorstand "Legal & Regulatory Affairs" von Sky Deutschland, begründet den Schritt so: "Sky
Deutschland setzt sich aktiv für den Schutz hochwertiger Inhalte ein und unterstützt die Aktivitäten der GVU gegen
Urheberrechtsverletzungen. Deshalb hat sich Sky auch für eine
Mitgliedschaft bei der GVU entschieden." Die Mitgliederversammlung wählte Enßlin zum Vorsitzenden des Technik-Ausschusses in den GVU-Vorstand.
Die Organisation, stellte GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy
erneut klar, werde weiterhin die Ermittlungsbehörden bei der Durchführung von Strafverfahren gegen kriminelle Intensiv-Raubkopierer
unterstützen. Dies gelte insbesondere für das Vorgehen gegen digitale Hehler, die Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet aktiv
ermöglichen. Der Wissenstransfer von der GVU zu den Staatsanwaltschaften unterstütze dabei den staatlichen
Verfolgungsauftrag beim Urheberrechtsschutz erheblich. Zusätzlich werde die GVU ihre Rolle als erste Anlaufadresse für Mitglieder aus dem
Games- und Filmbereich zur Orientierung über geeignete Schutz- und Sanktionsmöglichkeiten weiter ausbauen - auch und gerade wegen der
andauernden Auswirkungen der Finanzkrise auf die Kreativwirtschaft.
Dazu gehöre auch, so Leonardy weiter, die Bereitstellung von Expertise im Bereich des zivilrechtlichen Vorgehens und technischer
Schutzmöglichkeiten, ohne diese selbst zu betreiben. Insbesondere werde die GVU auch weiterhin selbst keine Abmahnungen an Nutzer verschicken.
Hinsichtlich verstärkter Sicherheitsmaßnahmen bei Kinovorführungen, die einem erhöhten Abfilmrisiko unterliegen, benannte Leonardy die Suche
nach wenig einschneidenden, neuen Ansätzen als anstehende Aufgabe. Alternativen zu bisherigen Maßnahmen sieht der GVU-Geschäftsführer in
technischen Lösungen, die Abfilmversuche automatisiert erkennen können. Diese würden weder den Filmgenuss der Kinobesucher in irgendeiner Weise
beeinträchtigen, noch ergäben sich datenschutzrechtliche Fragestellungen durch ihren Einsatz.
Der GVU-Geschäftsführer formulierte erneut seine Erwartungen an Internet-Zugangsanbieter, an der Lösung der Internetpiraterie
mitzuwirken. Zudem wies er auf die notwendige engere Verzahnung der Rechteinhaber mit Brüssel hin. Die Vertretung ihrer berechtigten
Schutzinteressen müsse als gemeinsame Aufgabe mit den europäischen Nachbarn begriffen und angegangen werden.
quelle df