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Grundsatzurteil Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

  • Reppo
  • 2. März 2010 um 10:15
  • Reppo
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    • 2. März 2010 um 10:15
    • #1


    Vorratsdatenspeicherung


    Grundsatzurteil

    Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung

    dpa


    Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts: Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt



    Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.
    Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen". Das Urteil ist somit noch deutlicher, als Beobachter das im Vorfeld erwartet hatten.


    Das seit 2008 geltende Gesetz verpflichtet die Telekomkonzerne dazu, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste dürfen die Daten unter bestimmten Umständen abrufen, um schwere Straftaten verhindern und verfolgen zu können. Geeignet sind diese Daten nicht nur, um Kontakte zwischen Personen, um Zugriffe auf Web-Seiten zu kontrollieren - es lassen sich mit den Handy-Daten auch Bewegungsprofile erstellen, da die jeweilige Mobilfunkzelle stets erfasst wird. Zu den Klägern gegen das Gesetz gehören viele Bundestagsabgeordnete von Grünen und FDP, so auch die amtierende Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie sehen das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte das Gesetz wiederholt als unzulässig und gleichzeitig untauglich zur Terrorbekämpfung kritisiert. 35.000 Menschen hatten insgesamt gegen das Gesetz geklagt, über drei ausgewählte Klagen wurde heute exemplarisch entschieden. Es handelt sich dennoch um das größte Verfahren, mit dem das Verfassungsgericht jemals befasst war.
    In einer Einstweiligen Anordnung hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften die Behörden demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten.
    Noch vor dem Urteil hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet. Viele Straftaten könnten nur mit den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung. "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff", erklärte Bosbach. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch, einer der Kläger, sagte NDR Info dagegen, der Staat dürfe nicht einfach pauschal alle Bürger wie potentielle Straftäter behandeln. Internet-Provider fühlen sich ihrerseits als "Hilfssheriffs" missbraucht.
    Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem ein anderes, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefällt wurde: Im sogenannten Volkszählungsurteil definierten die Richter damals ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das besagt, vereinfacht formuliert, dass jeder Bürger die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt. Er muss selbst entscheiden dürfen, was damit geschieht, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form offenbar verletzt.


    Quelle: [url=http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp…,681122,00.html]Grundsatzurteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt[/url]

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    • 2. März 2010 um 13:10
    • #2

    Ein Urteil zum Wohle der Bürger, ich bin beeindruckt!

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    • 2. März 2010 um 13:14
    • #3

    und ein schallende Ohrfeige für den Verbrecher Schäuble.

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    • 2. März 2010 um 14:35
    • #4

    Vorratsdatenspeicherung -- Was das Urteil wirklich bedeutet

    Vorratsdatenspeicherung

    Was das Urteil wirklich bedeutet



    Foto: DPA
    Video: Reuters




    Wer hat gewonnen, wer hat verloren? Werden Verbindungsdaten künftig gar nicht mehr auf Vorrat gespeichert? Können Nutzer illegaler Tauschbörsen nun nicht mehr verfolgt werden? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil des Verfassungsgerichts.
    Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft?


    Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das Gesetz ist zwar in seiner vorliegenden Form "nichtig", darf somit ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die derzeit bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden. Über diese Rechtsfolge des Urteils wurde übrigens denkbar knapp entschieden: mit vier zu vier Stimmen. Vier Richter hätten das Gesetz also nur für "unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären wollen. Nur wegen des Begriffs der Nichtigkeit können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden. Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."
    Wenn der Gesetzgeber also die Einschränkungen umsetzt, die die Richter in ihrem Urteil vorschreiben, können Verbindungsdaten auch in Zukunft wieder auf Vorrat gespeichert werden - so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.
    Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?
    Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:

    • getrennte Speicherung
    • asymmetrische Verschlüsselung
    • Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
    • fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
    • revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung


    Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.
    Wer darf die Daten nutzen und wann?
    Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.
    Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen.

    Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?

    Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.
    Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."
    Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.

    Gehören die Internet-Provider zu den Gewinnern?
    Nein. Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten - das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft: "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten. "


    Quelle:


    Vorratsdatenspeicherung: Was das Urteil wirklich bedeutet - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

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    • 3. März 2010 um 13:08
    • #5
    Zitat von Reppo;333638

    Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?

    Meiner Meinung nach tritt nun die alte Regelung wieder in Kraft, somit dürfen bei Flatrate- Usern die IP Adressen nicht gespeichert werden, da sie nicht abrechnungsrelevant sind und somit umgehend gelöscht werden müssen.

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    • 3. März 2010 um 13:12
    • #6

    Die Provider dürfen aus abrechnungstechnischen Gründen 1-2 Wochen speichern auch bei Flatrate und Zugriff auf diese Daten gibt es nach richterlichem Beschluss.
    Aber es gibt auch Provider wie NetCologne, die nach 3 Tagen löschen und vielleicht andere, die jetzt gar nichts mehr speichern.

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    • 3. März 2010 um 13:14
    • #7

    [color="White"]Jo...
    So wie ich aber Schwesterdauerwelle und Konsorten kenne, wird entweder das Grundgesetz geändert,
    oder halt gewisse Anpassungen im beanstandeten Gesetz vorgenommen, damit wieder alles schön konform ist.
    Also freut euch nicht zu früh...da kommt noch was...[/color];)

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    • 3. März 2010 um 13:22
    • #8
    Zitat von Reppo;333808

    Zugriff auf diese Daten gibt es nach richterlichem Beschluss.

    "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden."

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    • 3. März 2010 um 14:08
    • #9
    Zitat

    "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden."

    Das bezieht sich auf die zukünftige Regelung.
    Momentan sind wir aber auf dem Stand vor der Einführung des jetzt gekippten Gesetzes, also derzeit braucht man wieder den richterlichen Beschluß, wurde heute morgen auch von einem Polizeisprecher so bestätigt.

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  • besim
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    • 4. März 2010 um 14:52
    • #10

    EU will Datenspeicherungs-Richtlinie überprüfen

    Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. „Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen“, sagte Malmström der Zeitung „Die Welt“ (Ausgabe vom 4. März). „Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.“ Der Reformvertrag der Europäischen Union – eine Art Geschäftsgrundlage für die Staatengemeinschaft – war Ende 2009 in Kraft getreten.

    Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU-Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, so die liberale Politikerin. Die Karlsruher Richter hatten am 2. März geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

    Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. „Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten“, hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen.

    Q: infosat.de

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    • 5. März 2010 um 11:27
    • #11

    Telekom: Wir löschen gerade 19 Terabyte Vorratsdaten

    Telekommunikationsfirmen stellen Vorratsdatenspeicherung ein

    Kaum hatte gestern das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig bezeichnet, begannen die Telekomkonzerne damit, die Daten auf ihren Speichern zu vernichten. Die Deutsche Telekom und Vodafone sind dabei, mehrere Terabyte an Daten unwiederbringlich zu löschen.

    Die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland reagieren unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung. Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de: "Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen." Das Speichervolumen der Vorratsdaten liege bei rund 19 Terabyte, das Löschen "wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen", so Blank.

    Auch Vodafone-Sprecher Kuzey Esener sagte Golem.de, der Konzern habe schon gestern Nachmittag kurz nach der Urteilsverkündung angefangen, die Speicherung und die Erteilung von Auskünften zu stoppen. "Und wir löschen bereits die Daten, wie die Deutsche Telekom". Sicherungskopien der Vorratsdaten würden nicht aufbewahrt, die Löschung sei vollständig und endgültig.

    Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstößt die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und ist damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.

    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco, der die Vorratsdatenspeicherung vor allem wegen der Kosten für seine Mitglieder abgelehnt hatte, sah die Entscheidung mit Freude - allerdings auch mit Sorge. Das Bundesverfassungsgericht habe hohe Anforderungen an die Sicherheit der auf Vorrat zu speichernden Daten gestellt, die im Falle einer Neuregelung sehr hohe Kosten für die Internetwirtschaft mit sich brächten.

    Verbandschef Michael Rotert sagte: "Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen. Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet. Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen." Die Bundesregierung müsse den Telekommunikationsunternehmen diese Kosten erstatten.

    Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung weitergeht, ist indes unklar. Datenschützer möchten die zugrundeliegende EU-Richtlinie auf europäischer Ebene zu Fall bringen. Die CDU drängt hingegen auf einen neuen Gesetzesentwurf, der die EU-Richtlinie umsetzt.

    Q: golem.de

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