Kürzlich wurde das bekannte Streaming-Portal Kino.to geschlossen. Die Fahnder wiesen die Nutzer der Seite mit einem eigenen Statement auf diesen Umstand hin und schrieben, dass "die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite [...] geschlossen" und die Betreiber festgenommen wurden.
Damit ging die Seite faktisch in den Besitz des Landes Sachsen über. Die Kölner Medienanwälte Oblaten und Gaessler beanstanden, dass laut Telemediengesetz die "neuen" Betreiber ein Impressum zwingend angeben müssen. Da es fehlte, bekam das Land Sachsen eine Abmahnung geschickt.
Die Anwälte schreiben: "Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung." Die Aktion sei ein Protest gegen das Telemediengesetz und die Abmahnpraxis allgemein.
Quelle: pcgames.de