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Gericht untersagt Telekom irreführende Werbung für VDSL - Anschluss gedrosselt

  • Reppo
  • 2. November 2011 um 13:37
  • Reppo
    Super Moderator
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    12.683
    • 2. November 2011 um 13:37
    • #1

    Ein Gericht hat der Deutschen Telekom irreführende Werbung für ihr Internet-Flatrate-Angebot "Call & Surf Comfort VDSL" untersagt. Das Landgericht Bonn entschied nach einer Klage von Verbraucherschützern.



    Das Unternehmen habe mit hohen Übertragungsraten geworben, ohne deutlich über die Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten übertragenen Datenvolumen hinzuweisen. Diese Information bekomme der Verbraucher erst über ein sorgfältig verstecktes Dokument.

    Bei Zuwiderhandlung drohe dem Unternehmen die Zahlung von bis zu 250.000 Euro, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil. Die Telekom hat nach Angaben des Gerichts Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt. Die Aussage "Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" sei auch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung richtig.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Werbung geklagt. Die Telekom hatte mit "Luxus-Highspeed-Surfen" geworben "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung". Die Geschwindigkeit sei kaufentscheidend, hieß es in dem Urteil. Über den wesentlichen Aspekt der Drosselung müsse der Verbraucher "in geeigneter Form" aufgeklärt werden. Tatsächlich hatte der Hinweis versteckt in einem Dokument zur Leistungsbeschreibung gestanden.

    Selbst ein aufmerksamer Verbraucher habe diese Regelung an der Stelle nicht vermuten können, hieß es auf Seiten der Konsumentenschützer. Mitten in einem eng bedruckten dreiseitigen Text gab es demnach die Information, dass ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 Gigabyte in einem Monat die Übertragungsgeschwindigkeit des Internetzugangs für den Rest des Monats reduziert werde.

    Der aktuelle Richterspruch trifft nicht nur auf die Telekom, sondern auch auf andere Netzbetreiber zu. Diese werben meist vollmundig mit vermeintlichen Flatrates, die in Wahrheit gar keine sind, weil sich diverse Fallstricke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im kleingedruckten Vertragstext befinden. Erst kürzlich war Kabel Deutschland in Medienberichten vorgehalten worden, Anschlüsse zu drosseln, deren Nutzer über P2P-Netzwerke Daten saugen. Das sprunghaft zunehmende Datenvolumen für Privathaushalte liegt unter anderem an der verstärkten Nutzung von Video-on-Demand-Plattformen. 100 GByte monatlich kommen bei aktiven Nutzern sehr leicht zusammen - so reicht beispielsweise der Einkauf von fünf Staffeln einer beliebten Serie in HDTV über den Apple-Shop iTunes, um die künstlich gesetzte Barriere zu durchbrechen. Das aktuelle Urteil ist an dieser Stelle als PDF abrufbar.

    Quelle: satundkabel


    Lächerlich sowas, 100 GB hat man doch sehr schnell zusammen...

  • heugabel
    Administrator
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    • 2. November 2011 um 15:33
    • #2

    ich dachte die zeiten sind vorbei.

  • Eleanor
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    • 4. November 2011 um 00:46
    • #3

    Mir ist das noch gar nicht aufgefallen, aber ich werde mal drauf achten !

  • BurnStar
    Co-Admin
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    • 4. November 2011 um 13:42
    • #4

    Das bestritt nur Tarife ohne Entertain und ist eigentlich schon lange bekannt.

    Trotzdem ein Witz bei so einer Leitung ab 100GB die Leitung zu drosseln.

  • woofer040
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    15
    • 6. November 2011 um 10:15
    • #5

    Ich hab auch vor ein paar Tagen von dieser Drosslung erfahren :(
    Daumen Hoch für das Urteil!!!!

    Bitte haltet uns weiter auf dem Laufenden, wie die Revision der Telekom ausfällt.

  • tribun77
    Gast
    • 6. November 2011 um 11:03
    • #6
    Zitat von woofer040;431613

    Ich hab auch vor ein paar Tagen von dieser Drosslung erfahren :(
    Daumen Hoch für das Urteil!!!!

    Bitte haltet uns weiter auf dem Laufenden, wie die Revision der Telekom ausfällt.


    Dir persönlich wird es aber nix bringen, da die Telekom lediglich so nicht mehr werben darf. Deine Drosselung bleibt weiter bestehen.
    Wenn dann müsste jemand gerichtlich gegen die Drosselung vorgehen, aufgrund irreführender Werbung etc.

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