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GERICHTSURTEIL Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch

  • mandy28
  • 20. April 2012 um 16:08
  • mandy28
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    • 20. April 2012 um 16:08
    • #1
    Zitat



    YouTube muss sieben von der Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus dem Angebot entfernen. So urteilt das Landgericht Hamburg.

    Das Video-Portal YouTube muss von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musikvideos aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Bei den zwölf Titeln folgten die Richter in sieben Fällen dem Antrag der Gema. In den fünf anderen Fällen wurde der Antrag formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien.

    YouTube darf diese Lieder nicht mehr „öffentlich zugänglich machen“, so die Richter. Das Urteile habe darüber hinaus „Bedeutung für die Zukunft“, sagte der Vorsitzende Richter.

    Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.

    Das Landgericht legte YouTube auf, die Videoplattform mit zwei Filtern auszustatten: Das firmeneigene Content ID und einen neuen Wortfilter. Wenn die Gema ihre Rechte verletzt sieht, kann sie das nun YouTube melden und die Plattform muss das Video löschen. Außerdem muss jedes weitere zukünftig hochgeladene Video dieses Titels auch von YouTube gelöscht werden. Der Wortfilter soll dabei helfen, falls das Content ID nicht reicht. Bisher löschte YouTube nur auf freiwilliger Basis einzelne kritisierte Filme, in Einzelfällen auch sehr schleppend. Die Videoplattform lehnte bisher jede rechtliche Verantwortung für in ihrem Dienst angebotene Inhalte ab. Die konkreten Videos aus dem Prozess hat YouTube längst gesperrt.

    YouTube muss jedoch nur auf Antrag tätig werden und nicht von sich aus alte Videobestände durchflöhen. Nach dem Urteil sahen sich sowohl die Gema wie auch Youtube als Sieger des Zivilprozesses. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst unklar.

    Gema-Anwältin Kerstin Becker sagte, das Urteil sei „ein herausragender Erfolg für die Gema“. Erstmals habe ein Gericht die Verantwortung von YouTube für die Videos klargestellt. Der Sprecher der YouToube-Mutter Google Kay Oberbeck sagte, es handle sich um einen „wichtigen Teilerfolg für YouTube“. Das Gericht habe klargemacht, YouTube sei eine Hostingplattform.

    Das Gericht verurteile das Video-Portal nicht als Täter, sondern nahm die Plattform als sogenannten Störer in Haftung. Verletzer des Urheberrechts bleibt damit der Musikfan, ein Video hochlädt, dessen Rechte bei der Gema liegen. Weil YouTube aber die technische Möglichkeit des Hochladens geschaffen hat, gilt die Plattform in den Augen der Richter als „Störer“ der Rechte der Gema.

    Das Urteil bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten zwölf Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus.

    „Rivers of Babylon“ und „Zwei kleine Italiener“ – es sind nicht gerade aktuelle Hits, um die es im Prozess ging. „Die einzelnen Lieder sind auch nicht streitentscheidend“, sagte Rechtsanwältin Kerstin Bäcker von der Kölner Kanzlei Lausen, die die Gema vertritt, im Vorfeld der Verhandlung. Die Verwertungsgesellschaft wolle anhand dieser Beispiele die Haftungsfrage klären: Ist YouTube dafür verantwortlich, wenn Musik auf seiner Plattform steht, für die es keine Lizenz hat? Und muss das Portal auch künftig die Verbreitung dieser Werke stoppen? Die Entscheidung hat daher eine große Tragweite, weil sie prinzipiell für Millionen von Titeln gilt. Letztlich geht es um die weit reichende Frage, wie das Urheberrecht im Internet greifen soll.

    Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik im Internet bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.

    Zum Hamburger Prozess kam es, weil sich Gema und das Google-Tochterunternehmen YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Eine Verlängerung scheiterte bisher an den gegensätzlichen Vorstellungen zu den Details einer Vergütungsregelung.

    Google-Sprecher Oberbeck sagte vor dem Verfahren: „Wir wollen, dass Rechteinhaber mit ihrer Musik auf YouTube profitieren. In den Ländern, in denen wir mit Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen haben, erwirtschaften Musiklabels auf YouTube mehrere hundert Million Dollar Umsatz.“ Dabei sieht sich YouTube vor allem als eine neutrale Plattform, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt – die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern.

    Alles anzeigen

    Gerichtsurteil: Urheberrecht - Gema setzt sich gegen YouTube durch - Aktuelle Nachrichten - Wirtschaft - Berliner Morgenpost - Berlin

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  • kingoofy
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    • 20. April 2012 um 18:11
    • #2

    Zum ersten Mal hat die Gema was gutes gemacht: Bonnie M. wird zensiert :D

    Aber mal im ernst, wer hat vom LG Hamburg was anderes erwartet? Das geht sowieso in die nächste Instanz.

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  • Timolino99
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    • 20. April 2012 um 18:36
    • #3

    Per VPN über einen amerikanischen (bezahlten) Proxy und alles ist schön!

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  • mandy28
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    • 20. April 2012 um 19:50
    • #4
    Zitat von kingoofy;456440

    Zum ersten Mal hat die Gema was gutes gemacht: Bonnie M. wird zensiert :D


    Du meinst wohl Boney M
    :D

    Zitat


    Bisher löschte YouTube nur auf freiwilliger Basis einzelne kritisierte Filme, in Einzelfällen auch sehr schleppend.


    Bei mir waren die immer schnell dabei :)

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  • Schinderhannes
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    • 20. April 2012 um 22:11
    • #5

    Das wird den Zulauf zu den Piraten noch einige Prozente nach oben treiben.Sonntag sind hier Wahlen,da klatschtet ;) Aber kein Beifall

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  • bummi
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    • 20. April 2012 um 22:40
    • #6
    Zitat

    Das wird den Zulauf zu den Piraten noch einige Prozente nach oben treiben


    Du scheinst da einiges zu verwechseln.
    Was hat das mit den Wahlen (in einem sowieso eher unbedeutenden Bundesland) :D zu tun?
    Absolut nichts.
    Oder denkst du das die "Piraten" etwas an der Gesetzgebung ändern?
    Davon mal abgesehen ist doch ein Richter an einem LG doch auch eher ein "kleines Licht" obwohl ich mir vorstellen könnte das es so bleiben wird.;)

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  • Reppo
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    • 21. April 2012 um 02:00
    • #7

    YouTube bietet Gema Verhandlungen an


    Nach dem Urteil des Landesgerichts Hamburg, laut dem YouTube sieben von der Gema beanstandete Musiktitel vom Netz nehmen muss, hat Google Verhandlungsbereitschaft signalisiert. "Wir wollen wieder mit der Gema an den Verhandlungstisch", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. "Im Grunde stimmen wir überein, dass Musik auch entlohnt werden muss." Sein Unternehmen habe in der Hauptsache gewonnen und werde das Urteil akzeptieren. Die Aussage des Google-Sprechers bezieht sich auf die Feststellung der Richter, dass "YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenen Videos verpflichtet werden kann", also als lediglich als Störer haftbar gemacht werden kann. Das Unternehmen sieht darin einen Teilerfolg für die Musikindustrie, "für die Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten und andere Internetplattformen".
    Im aktuellen Verfahren ging es nur um die Unterlassungsverpflichtung, nicht um Schadenersatz beziehungsweise Lizenzkosten. Gema-Anwältin Kerstin Bäcker forderte, die Rechteinhaber müssten an den Werbeeinnahmen von Youtube beteiligt werden. YouTube solle für jeden Abruf eines Musikstücks 0,6 Cent an die Gema abführen. Das entspräche dem Ende 2011 veröffentlichten Forderungen der Verwertungsgesellschaft für werbefinanzierte Streaming-Dienste mit "hoher Interaktivität". Experten halten eine Einigung bei 0,1 bis 2 Cent pro Abruf für realistisch.
    Das Urteil werfe jedoch auch Fragen zu den Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen für User Generated Content auf, im Falle von YouTube konkret zum Einsatz des hauseigenen Filtersystems Content-ID und Wortfiltern. Das Gericht hat YouTube dazu verpflichtet, einen Wortfilter zu installieren, der direkt anhand der Titel bestimmte Videos aussortieren sollte. Google hatte einen solchen wegen der hohen Wahrscheinlichkeit fälschlich blockierter Videos ausgeschlossen. Nun will der Internet-Riese die Begründung des Gerichts abwarten, bevor er sich konkret dazu äußert.
    Der IT-Verband Bitkom sieht den Einsatz von Wortfiltern kritisch. Die von der Gema geforderten Prüfungspflichten seien "schlicht nicht umsetzbar". "Ebenso gut hätte die Gema fordern können, Online-Plattformen für Musik zu verbieten. Wir müssen aufpassen, dass Deutschland bei Online-Musikangeboten nicht abgehängt wird", sagte Verbandsvorsitzender Bernhard Rohleder. In einem wesentlichen Punkt sei das Urteil aber ein gutes Signal für die Internetwirtschaft: "Es macht klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als sogenannter Hostprovider einzustufen ist."
    Bäcker wiederum sieht das Urteil als einen "großartigen Erfolg, weil YouTube für die Nutzerinhalte haftet". Allerdings hätte sie es lieber gesehen, wenn YouTube als Täter verurteilt worden wäre. Durch die Störer-Haftung fühle sich die Gema aber bestätigt. Gema-Vorsitzender Harald Heker ergänzte: "Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben wir voll erreicht. YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für uns dar."
    Bei dem Prozess ging es ursprünglich um zwölf Songs, von denen YouTube nun die folgenden sieben vom Netz nehmen muss: Alex Joerg Christensen, "Ritmo de la noche" (Chocolate, 1990), ebenfalls von Christensen, "Night in Motion" (U96, 1993), Frank Dostal, "Lieder, die die Liebe schreibt" (Nana Mouskouri, 1978), Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni), "Club Bizarre", (U96, 1995), Franz Reuther (Frank Farian), "Rivers of Babylon", (Boney M., 1978), Rolf Zuckowski und deren "Lieder, die wie Brücken sind" (1982) und "Im Kindergarten" (1994). Bei den fünf weiteren Liedern wurde der Antrag der Gema formal zurückgewiesen, da diese Videos nicht erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. (mit Material von dpa) / ("[email protected]")

    Quelle: heise.de

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  • Schinderhannes
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    • 21. April 2012 um 09:54
    • #8

    @ bummi,schon mal drüber nachgedacht,wer bei YT Videos anschauen will? Und das sich diese Nutzer vlt. ein wenig von den deutschen "Lobbygesetzen" gegängelt" fühlen? Und vlt. damit nicht so ganz einverstanden sind und das ändern wollen? Abwarten,wie die Piratenwerte nächste Woche aussehen ;)

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  • mandy28
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    • 21. April 2012 um 11:39
    • #9

    Das Thema hier hat nichts mit Politik oder Priraten Wahl Kampagnen zutun !!

    Also Back to Topic " [color="#FFFF00"]Gema setzt sich gegen YouTube durch[/color]"

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