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Satco Europe GmbH gewinnt gegen Dream Property GmbH

  • fkk1111
  • 19. Mai 2012 um 21:51
  • fkk1111
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    • 19. Mai 2012 um 21:51
    • #1

    Satco Europe GmbH gewinnt gegen Dream Property GmbH


    Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.04.2012 in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem sich zwei Unternehmen über die Bezeichnung einer Software, die in Sat-Receivern enthalten ist, auseinandersetzten.

    Der Hersteller von SAT-Receivern, Dream Property GmbH, ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Mai 2011 gerichtlich gegen den europaweit tätigen Händler von SAT-Receivern, Satco Europe GmbH, vor, weil Letzterer in seinen Produkten eine Software unter dem Begriff „Enigma“ verwendete. Dream Property hatte diese Bezeichnung als Wortmarke beim Europäischen Markenamt schützen lassen.

    Während das Landgericht noch die Auffassung von Dream Property teilte, dass durch die Verwendung des Begriffs „Enigma“ eine Markenverletzung vorliegt, entschied nun das Oberlandesgericht Düsseldorf im Berufungsurteil, dass Dream Property der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zusteht. Grund dafür war nach Ansicht des Gerichts vor allem, dass Satco Europe den Begriff „Enigma“ in zulässiger Weise als Werktitel der entsprechenden Software benutzt hat. Eine solche Verwendung ist nach Art. 12 b GMV zulässig. Diese Vorschrift besagt, dass ein Markeninhaber einem Dritten nicht die Benutzung von Angaben über die Art und Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistungen verbieten kann, wenn diese Benutzung den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht. Vereinfacht dargestellt: wer eine Software so bezeichnet, wie sie seit Jahren im Handel bezeichnet wird, handelt rechtmäßig, auch wenn nebenbei eine Marke existiert.

    Im vorliegenden Fall erfolgte die Verwendung von „Enigma2“ zur Bezeichnung eines bestimmten Computerprogramms - und damit als Werktitel. Satco Europe hatte sowohl in den Texten seiner Werbeflyer für die Set-Top-Boxen, als auch bei seiner Onlinewerbung darauf hingewiesen, dass die angebotenen Geräte mit einem „Linux-Enigma2-Betriebssystem“ ausgestattet waren. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Information dahingehend zu verstehen, dass das Betriebssystem Linux mit der grafischen Benutzeroberfläche „Enigma2“ zur angebotenen Ausstattung des beworbenen Receivers gehört. Die angesprochenen Verkehrskreise sehen demnach in der Angabe „Enigma“ die namentliche Bezeichnung eines Computerprogramms, und nicht eine auf einen Hersteller hindeutenden Marke.

    Zudem äußerte sich das Gericht zum Thema Open Source Software.

    Nach den Lizenzbedingungen der GPLv2 kann kann jedes Softwareprogramm, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden, grundsätzlich von jedermann vervielfältigt, verbreitet und genutzt werden. Vorliegend wurde auch die Software Enigma unter den Bedingungen der GPLv2 lizenziert. Folglich muss dieses Programm auch entsprechend der Bedingungen der GPLv2-Lizenz genutzt – und so bezeichnet werden können.

    Tatsächlich war es nun so, dass das auf dem Betriebssystem Linux basierende Programm Enigma nicht nur von Satco Europe, sondern seit mehr als sechs Jahren auch von einer Vielzahl anderer Hersteller genau unter dieser Bezeichnung in kommerziellen Produkten verwendet wurde. Diesen Umstand hat Dream Property sogar auf seiner Website deutlich herausgestellt mit den Worten, man verstehe es als Anerkennung ihrer Arbeit, dass sich andere Boxen-Hersteller der Software Enigma bedienen würden.

    Insofern deutet die Angabe „Enigma“ in angesprochenen Verkehrskreisen seit langer Zeit auf eine Bezeichnung einer Open-Source-Software unterschiedlicher betrieblicher Herkunft hin - und somit eben als Titel für die Software - und damit als sog. „Werktitel“.

    Wichtig ist zudem die Auffassung des Gerichts, dass sogar ohne eine entsprechende Vertrautheit des Verkehrs mit einer langjährigen Nutzung des Begriffs keine Rechtsverletzung seitens Satco Europe gegeben wäre. Denn ein unter einer freien Lizenz stehendes Computerprogramm ist in jeder Hinsicht einem Werk vergleichbar, dessen Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Das bedeutet: wenn die Verwendung der Software von vornherein auf Basis einer freien Lizenz (wie z.B. der GPLv2) stattfindet, dann besteht für den Verwender (hier also zum Beispiel Satco Europe) die Notwendigkeit, auf die Bezeichnung des Werkes hinzuweisen. Damit muss nach Ansicht des Gerichts die Möglichkeit bestehen, auf die tatsächliche Bezeichnung der verwendeten Software hinzuweisen. Und da die verwendete Software nun einmal von Dream Property als Enigma bezeichnet wurde, darf der rechtmäßige Verwender der freien Software diese auch als Enigma bezeichnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Lizenzbedingungen der GPLv2 vollständig eingehalten wurden.

    Für alle Verwender von Open-Source-Software ist an dieser Stelle zudem die Einschätzung des Gerichts entscheidend, dass sogar eine Anpassung der verwendeten Software an die jeweilige Hardware keine Änderung der rechtlichen Würdigung nach sich ziehen würde. Begründung dafür ist, dass gerade die freie Nutzung eine Anpassung des Programms an verschiedene Hardwareplattformen voraussetzt. Aber auch die Schaffung unterschiedlicher Bedienelemente und ein unterschiedlicher Funktionsumfang machen eine gewissen Anpassung der Software geradezu erforderlich. Die angesprochenen Verkehrskreise würden nach Ansicht des Gerichts derartige Veränderungen solange einer Übereinstimmung der Programme annehmen, wie die wesentlichen Funktionen identisch sind und insbesondere von Drittanbietern angebotene Plug-Ins Verwendung finden können.

    Regensburg, den 16.05.2012

    Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte: Paluka Sobola Loibl & Partner

    Habe ich gerade gefunden.

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  • ChrisHam
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    • 20. Mai 2012 um 15:27
    • #2

    Cool. Endlich haben wir auch mal eine gerichtliche Wertung, dass eine VU+ keine Clonebox ist, sondern ein Sat-Receiver mit einer Software mit Open-Source-Lizenz unter GPLv2 ...

    Zitat

    Nach den Lizenzbedingungen der GPLv2 kann kann jedes Softwareprogramm, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden, grundsätzlich von jedermann vervielfältigt, verbreitet und genutzt werden. Vorliegend wurde auch die Software Enigma unter den Bedingungen der GPLv2 lizenziert. Folglich muss dieses Programm auch entsprechend der Bedingungen der GPLv2-Lizenz genutzt – und so bezeichnet werden können.

    Es sei denn, man kauft eine Clone-Box der VU+ :D Gibt es ja inzwischen auch.

    Damit dürfte auch endlich den Dreambox-Fanatikern die Argumente ausgehen, dass die armen Pluginersteller im wahren Herzen nur für die Dreamboxen entwickelt haben, denn ab dem Zeitpunkt, wo du Plugins für eine Open-Source-Software gemäß GPLv2 schreibst, sind diese auch nicht geschützt und lassen sich auf kompatibler Hardware verwenden und das ist rechtlich auch ok.

    Zitat

    Die angesprochenen Verkehrskreise würden nach Ansicht des Gerichts derartige Veränderungen solange einer Übereinstimmung der Programme annehmen, wie die wesentlichen Funktionen identisch sind und insbesondere von Drittanbietern angebotene Plug-Ins Verwendung finden können

    Wer also nicht möchte, dass sein XY-Plugin nicht auf einer VU+ läuft, der sollte es nicht auf einer GPLv2-lizensierten Plattform entwickeln. :D

    So ein Urteil freut mich persönlich, da es den Open-Source-Gedanken wiedermal stärkt und sich nicht von irgendwelchen rechtlichen Schachzügen eines Möchtegern-Monopolisten beeinträchtigen lassen kann ... Ob das nun Apple/Motorola/Google/Samsung oder die Porsche-fahrenden Dreambox-Hersteller ist, ist dabei gleich ...

    Nur durch die Macht einer unentgeltlichen Open-Source-Community sind die Produkte erst soweit mit Leben gefüllt und mit Leidenschaft weiterentwickelt worden.

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  • ketschuss
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    • 20. Mai 2012 um 16:01
    • #3

    Es gibt ja nun ein OE2.0 das nicht mehr vollständig unter GPL steht und somit werden die neuentwickelten Plugins auf dieser Basis auch nicht danach lizenziert sein .. Davon abgesehen mal sehen ob sie auch auf den vu`s und co überhaupt laufen :D
    Und nochwas .. Wenn ein Entwickler in seine Plugin ausdrücklich reinschreibt das das Plugion nur auf ner dreambox eingesetzt werden soll , sollte man das respektieren !!!!!!!!
    Aber die meisten der "Schmarotzerboxen-Besitzer" kümmern sich ja eh nicht um irgendwelche rechtlichen Belange oder Wünsche von anderen.
    Da wird feste abgekupfert und geklaut :(

    Und dieses BlaBla von der Open-Source-Gemeinde kann ich nich mehr lesen - was haben den die Nachahmerboxen bisher dazu beigetragen ??

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  • 0815flieger
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    • 20. Mai 2012 um 16:51
    • #4
    Zitat von ketschuss;459920

    Es gibt ja nun ein OE2.0 das nicht mehr vollständig unter GPL steht und somit werden die neuentwickelten Plugins auf dieser Basis auch nicht danach lizenziert sein .. Davon abgesehen mal sehen ob sie auch auf den vu`s und co überhaupt laufen :D
    Und nochwas .. Wenn ein Entwickler in seine Plugin ausdrücklich reinschreibt das das Plugion nur auf ner dreambox eingesetzt werden soll , sollte man das repektieren !!!!!!!!
    Aber die meisten der "Schmarotzerboxen-Besitzer" kümmern sich ja eh nicht um irgendwelche rechtlichen Belange oder Wünsche von anderen.
    Da wird feste abgekupfert und geklaut :(

    Und dieses BlaBla von der Open-Source-Gemeinde kann ich nich mehr lesen - was haben den die Nachahmerboxen bisher dazu beigetragen ??


    NICHTS!!!!
    Kann ich nur unterstützen deinen Beitrag ketschuss.

    Wenn jemand nun unbedingt ne VU+ oder eben einen Clone (sei es ne Dream oder VU+) kaufen muss, dann soll er es tun.
    Ich für mein Teil halte es so, wie ich es hier schon immer halte..... für diese Teile gibts keinen Support von mir.

    Gruß vom Flieger

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  • Adrana
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    • 20. Mai 2012 um 23:52
    • #5

    Es ist gut für den Kunden, dass es Konkurrenz im Enigma2 Bereich gibt.
    Ich für mein teil werde nie wieder eine überteuerte Dreambox kaufen.
    Enigma wird sich weiter einwickeln auch ohne Dream Multimedia und das ist auch gut so!

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  • nömalis
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    • 21. Mai 2012 um 20:28
    • #6

    ketschuss und @0815 flieger,

    trotz des sehr schön begründeten Urteils nix verstanden. Aller Achtung! Das ist wohl das klassische Beispiel für die sog. Beratungsresistenz.

    Aber schön, dass es auch Leute wie ChrisHam gibt, die ein klares Gerichtsurteil so versthen wie es auch gemeint ist.

    Gruß

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  • ketschuss
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    • 22. Mai 2012 um 10:31
    • #7

    Der einzigste der was nicht verstanden hat bist wohl du :)
    Von mir aus sollste doch nun den Namen Enigma2 nutzen und auch das alte OE1.6 weiterpflegen ;)
    Darauf bezog ich mich doch aber garnicht , sondern auf das neue OE2.0 ( mit neuer GPL) - oder ?
    Auch geht es in dem Urteil nur um die Verwendung des Namens wenn man mal richtig liest und nicht um opensource ( das wurde nur zur Verdeutlichung des Problems herangezogen )...
    Aber jeder kann ja da rein interpretieren was er will :D
    Das natürlich für die Clone-Boxforen oder Nacharmerboxen dieses Gerichtsurteil der Heilsbringer ist , ist mir auch verständlich ..
    Dream soll weiter entwickeln und alles unentgeltlich für die Nachbauer weitergeben .. Toll .So spart man kosten und kann billig verkaufen :D
    Wäre ich ein Fanboy dieser Büchsen würde ich das auch so auslegen ..

    Und Gerichte haben schon viel entschieden ...Und am Ende liefs dann doch ganz anders.
    So long.

    PS. Nachtrag : Mir ist was eingefallen was aus der Nacharmergemeinde kommt - das LCD-Plugin für die pearl-displays .. Immerhin mal ein sinnvoller Beitrag ;)

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  • nömalis
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    • 22. Mai 2012 um 10:58
    • #8

    Fan-Boy hin oder her. Fakt ist, dass sich DMM auf dem Holzweg befindet.

    Dein Argument mit OE 2.0 hab ich verstanden, nur beschäftigt sich das Urteil nicht damit. Da sieht es ja lizenzmäßig anders aus. Aber das "Klau-Argument" wurde je schon lange vor den OE 2.0 Zeiten gern verbreitet.

    Ob sich DMM mit dieser "Software-Politik" der OE 2.0 nicht ins eigene Bein schießen wird bzw. dies schon längst getan hat, wird sich in den nächsten 2 Jahren zeigen.

    So long.

    Übrigens: So wie sich die DMM-Anhänger hier aufregen könnte man glatt meinen, dass sie selbst Fan-Boys sind.:D

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    • 22. Mai 2012 um 11:23
    • #9

    Ob DMM sich auf den Holzweg befindet wird die Zeit bringen ..
    Und ich bin bekennender Dreambox-Fan , schaue aber auch übern Tellerrand hinaus und teste andere STB-Büchsen.
    Allgemein wird der Receivermarkt sich eh verkleinern und nicht mehr so die Rolle spielen , andere Medien drängen mit Macht auf den Markt ..
    Ob der Support nu von einen Unternehmen das schon Jahre am Markt besser sein wird in Zukunft wird sich zeigen , bei den Clone und Nacharmerboxen hab ich so meine Bedenken.
    Wenn Pli mal seine Weiterentwicklung des OE1.6 aufgibt .. sitzen dann diese Boxen im Trockenen .

    Und wenn ich mich aufregen wurde , sähe das anders aus :D

    Ps. Und auch deine letzte Antwort geht nicht auf das ein was ich geschrieben habe , wieder interpretierst dir was zusammen und schusterst dir deine Wahrheit wie sie dir passt.
    Eben weil sich das Urteil nicht auf das OE2.0 bezog habe ich ja oben so geantwortet und mich nicht zu dem Urteil geäußert , du hast dann darauf wie oben stehend geantwortet das ich nix verstanden hätte ??? Mit solchen Leuten habe ich keine Lust ernsthaft zu diskutieren ;)

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  • nömalis
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    • 22. Mai 2012 um 13:27
    • #10

    Nix für ungut ketschuss. Wollte keinen persönlich beleidigen.

    Ich sehe als halt komplett anders als Du und damit hat es sich auch schon.

    Gruß.

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  • WinOutR
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    • 22. Mai 2012 um 17:50
    • #11

    Also, rein Verständnishalber: sofern man das Urteil liest wird wohl die liebe Firma Dream Property die Firma Satco Europe abgemahnt haben wollen- hatte sich wohl die Firma Satco Europe nicht gefallen lassen die Produkte vom Markt nehmen zu müssen :cool:

    Ich bin auch kein Fan von China-Produkten, aber mittlerweile kommt ja nur noch alles von dort, weil angeblich hier ja alle " Überteuert " sind: man sourced aus und hat somit mehr Kapital um sich vor Gericht zu Prügeln.. mal im Ernst die Dreamkisten sind nett, aber mit sicherheit auch nicht Lebensnotwendig oder der alleinige Vorreiter, was Broacast-Consumerfreundliche Produkte betrifft ( allein der Begriff kommt mir die Galle hoch!!! )

    Dream (Nokia-Outgesourced) war mal Partner von Premiere, von daher hatten die massig Spielraum für eigene Entwicklungen, aber die Dreamkisten wie sie heute da stehen sind auch nur noch eine Ansammlung von Ideen aus der breiten Masse, aber eigene Entwicklung ist nur noch das verbessern der Software sowie passendes Platinendesign aus einer am Markt befindlichen Komponentenansammlung.

    Man könnte die kisten auch mit Windows als Embedded betreiben, wenn man die Zeit dafür hat sich ein zu lesen und die Software dafür zu Entwickeln !

    Hmm also wenn ich mal so in der Geschichte nachlese, um was sich alles wegen Eingetragene Warenzeichen oder generell geschützte Namen sich vor Gericht geprügelt wird, ohne das jedwelche Patente verletzt wurden, frage ich mich wieso kann Sky ehemals Premiere noch weiter so schalten und walten wie Sie wollen und Firmen abmahnen wenn auf Webseiten steht " Mit diesen Modulen ist Empfang von wxy möglich " ???

    Hier in Banana Republika muss man nur genügend Kapital haben um Firmen vor Gericht aus zu hungern, egal ob die Rechtslage Wasserdicht ist oder nicht...

    Ich persönlich sehe es genau richtig so wie es Satco gemacht hat hier: Die Firma hat sich nicht ins Boxhorn jagen lassen und gezahlt, sondern gegen die Abmahnende Firma Klage eingereicht und glücklicher weise haben mittlerweile auch die Gerichte einiger maßen den Überblick, was Softwarerecht betrifft: wenn heute eine Sky genauso noch machen würde wie es seiner zeit Premiere getan hat wär der laden in null-komma-nix aus dem Saal raus und um einige Klagen reicher bei Abmahnungen von Internet-Shops!

    Auch wenn jetzt einige Fans von Dreamkisten jetzt aufjaulen, es war rechtens und unrecht was die Firma da betrieben hat! :dance:

    gruß

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  • Gast
    Gast
    • 23. Mai 2012 um 01:13
    • #12

    Um mal ein paar Spekulationen aus dem Weg zu räumen habe ich mal die drei wichtigsten Lizenzen neben der schon bekannten GPL (die auch weiter in OE 2.0 für busybox & Co gilt) zusammengetragen.

    Lizenz für OpenDreambox
    Die Lizenz für das Grundgerüst ist noch recht locker gehalten, da kann man im Prinzip alles mit machen:

    Code
    Copyright (c) 2010-2012 Dream Multimedia GmbH, Germany
                            http://www.dream-multimedia-tv.de/
    Authors:
      Andreas Frisch <[email protected]>
      Andreas Monzner <[email protected]>
      Andreas Oberritter <[email protected]>
      Mladen Horvat <[email protected]>
      Stefan Pluecken <[email protected]>
      Stephan Reichholf <[email protected]>
    
    
    Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy
    of this software and associated documentation files (the "Software"), to deal
    in the Software without restriction, including without limitation the rights
    to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell
    copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is
    furnished to do so, subject to the following conditions:
    
    
    The above copyright notice and this permission notice shall be included in
    all copies or substantial portions of the Software.
    
    
    THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR
    IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY,
    FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE
    AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER
    LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM,
    OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN
    THE SOFTWARE.
    Alles anzeigen

    Lizenz für Enigma2
    Hier sieht es schon anders aus, da dibt es keinen Spielraum für andere Hardware:

    Code
    Enigma2 is property of Dream Multimedia GmbH. All copyrights with regard to
    Enigma2 belong to Dream Multimedia GmbH only. The copyrights with regard to
    plug-ins may belong to third parties.
    
    
    Any existing version of Enigma2, original or derived, may only be used by the
    owner of a Dreambox for private purposes only.
    
    
    Explicitly, no one is allowed to reproduce, license, rent, lease, sell,
    broadcast, publicly display, transmit or otherwise distribute or compile any
    version of Enigma2 for commercial purposes.
    
    
    Explicitly, no one is allowed to use any version of Enigma2 for offering,
    distributing or selling any hardware or box product offering Enigma2
    functionality.
    
    
    Explicitly, no one is entitled to make any commercial use - directly or
    indirectly - of Enigma2.
    
    
    By downloading and/or using any version of Enigma2 you indicate your acceptance
    of the terms of this allowance. Dream Multimedia GmbH is entitled to change the
    terms of this allowance.
    
    
    Any intended use of Enigma2 going beyond the present allowance has to be
    presented to Dream Multimedia GmbH and depends on the explicit agreement of
    Dream Multimedia GmbH.
    
    
    Feel free to contact Dream Multimedia GmbH.
    Alles anzeigen

    Lizenz für bestimmte Plugins
    Viel besser sieht es hier auch nicht aus:

    Code
    This plugin is licensed under the Creative Commons 
    Attribution-NonCommercial-ShareAlike 3.0 Unported 
    License. To view a copy of this license, visit
    http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/ or send a letter to Creative
    Commons, 559 Nathan Abbott Way, Stanford, California 94305, USA.
    
    
    Alternatively, this plugin may be distributed and executed on hardware which
    is licensed by Dream Multimedia GmbH.
    
    
    This plugin is NOT free software. It is open source, you are allowed to
    modify it (if you keep the license), but it may not be commercially 
    distributed other than under the conditions noted above.
    Alles anzeigen

    Betroffene Plugins:

    Extensions:
    SocketMMI
    GraphMultiEPG
    DVDPlayer
    BludiscPlayer
    CutListEditor
    FanControl2
    MerlinEPGCenter
    AutoTimer
    WebcamViewer
    HTTPProxy
    EIBox
    MenuSort
    WebBouquetEditor
    MeteoItalia
    MyTube
    WebAdmin
    LogoManager
    Ecasa
    AudioSync
    SerienFilm
    LastFM
    AntiScrollbar
    EmailClient
    InternetRadio
    NameZap
    TrafficInfo
    KiddyTimer
    FTPBrowser
    dreamMediathek
    MediaDownloader
    MovieEPG
    GoogleMaps
    Filebrowser
    MovieSearch
    eUroticTV
    Emission
    pipzap
    dreamIRC
    FritzCall
    MovieTagger
    YTTrailer
    SVDRP
    PluginHider
    PluginSort
    BirthdayReminder
    Growlee
    DynDNS
    TVCharts
    Satloader
    EPGRefresh
    WerbeZapper
    NETcaster
    NcidClient
    ShowClock
    WebInterface
    EPGSearch

    System Plugins:
    Videomode
    CleanupWizard
    VideoEnhancement
    TempFanControl
    NetworkWizard
    CrashlogAutoSubmit
    VideoTune
    Satfinder
    Hotplug
    NetworkSetup
    WirelessLan
    PositionerSetup
    SoftwareManager
    SatelliteEquipmentControl
    AutomaticCleanup
    3DSettings
    Toolkit
    MPHelp
    SetPasswd
    NetworkBrowser

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  • Reppo
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    • 23. Mai 2012 um 01:45
    • #13

    Ich habe aus der ganzen Geschichte seit langem einen Schluss gezogen. Keinen Support für Clonebox User, keine Hilfe und keine Auskunft. Sollen sie doch in China anrufen...


    Sent from iPhone 4S 64GB.

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  • Gast
    Gast
    • 23. Mai 2012 um 02:06
    • #14

    Ich sehe das nicht ganz so eng. Von den Clones die sich als Dreambox ausgeben und irgendwelche SIM-Spielerein betreiben, halte ich auch nichts.
    Die ETs, VUs und auch Gigablue unterstütze ich allerdings, Konkurrenz kann nicht schaden.
    Sollte Gigablue allerdings den Zugang zu den Open Source Quellen von OpenMips nicht vor dem Release der nächsten Box bereitstellen, werde ich da abspringen.
    Ich sehe E2 als Betriebssytem genauso wie Neutrino und dessen Nachfolger. Und das sollte auch auf verschiedener Hardware laufen, wie Linux auf dem PC.
    Von halboffener Software wie Mac OS X halte ich nix, was nicht bedeutet, das ich Mac OS X schlecht finde, aber das ist ein anderes Thema.

    PS: Enigma2 basiert immernoch auf OpenEmbedded und das ist nicht von Dream Multimedia, sondern ein Gemeinschaftsprojekt. Ich will damit die Arbeit von DMM nicht kleinreden, sondern nur darauf hinweisen, dass die auch nicht bei Null angefangen haben.

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