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T-COM nur noch maximal 7 Tage gespeichert.

  • Hausi
  • 21. Februar 2007 um 07:37
  • Hausi
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.342
    • 21. Februar 2007 um 07:37
    • #1

    IP-Adressen (Verbindungsdaten der Kunden) werden von T-COM nur noch maximal 7 Tage gespeichert.
    Anfragen von Strafverfolgern auf ältere Daten sind damit also erfolglos.

    Das und mehr dazu berichtet c´t (Heise) heute ausführlich.


    Bedient Euch + lest selbst.

    • Zitieren
  • mikoB
    Gast
    • 21. Februar 2007 um 09:20
    • #2

    Hier ist der ganze Bericht

    T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

    Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind.
    Die T-Com hat gegenüber heise online bestätigt, dass die Änderung tatsächlich derzeit erfolgt und teilweise bereits umgesetzt ist. "Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden", erklärte T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf gegenüber heise online. Und die Speicherung für sieben Tage erfolge "ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Missbrauchsbekämpfung im Internet". Die Vorgehensweise habe die T-Com mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen.
    Sauerzapf bestätigte, dass von dieser Maßnahme auch alle Provider betroffen sind, die den IP-Backbone der T-Com als Vorleistungsprodukt für selbst vermarktete Zugänge nutzen und damit IP-Adressen aus dem Telekom-Vorrat vergeben, also beispielsweise T-Online, Congster und 1&1. Mit der Umsetzung reagiere die T-Com auf die aktuelle Rechtslage, nach der es Providern untersagt ist, im Falle von zeit- und volumenunabhängigen Zugängen längerfristig die dynamisch vergebenen IP-Adressen zu speichern.
    Der Sprecher bezieht sich damit auf den Ausgang des Rechtsstreits zwischen Holger Voss und seinem Provider T-Online, der im Jahr 2003 begonnen hatte, als Voss wegen eines Forumsbeitrags für das Online-Magazin Telepolis angeklagt worden war. Nachdem Voss diesen Rechtsstreit gewonnen hatte, ging er gegen den Provider T-Online vor, der seine Verbindungsdaten entgegen den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes über einen Zeitraum von 80 Tagen abgespeichert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte. Voss argumentierte, dass der Provider seine IP-Daten nicht für die Rechnungslegung benötige, da er per Flatrate im Internet surfe. Mit dieser Argumentation hatte der Münsteraner in allen Instanzen, zuletzt vor dem BGH, gesiegt.
    Dass auch Arcor seine Speicherpraxis angepasst hat, wollte Unternehmenssprecher Paul Gerlach nicht bestätigen: "Wir bewegen uns stets auf der Grundlage einschlägiger Verordnungen", erklärte er lediglich. Hinweise von mehreren Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden besagen jedoch, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist. "Dies erschwert uns momentan die Strafverfolgung ungemein", sagte ein Ermittler, der nicht genannt werden will.
    Deutlich wurde der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski im Gespräch mit heise online: "Die Konsequenz dieser neuen Praxis ist, dass sogar große Ermittlungsverfahren scheitern können. Für uns ist das sehr problematisch, Betrügen im Internet wird nun leichter". Lewandrowski, der eine Zunahme von Eilanfragen bei der T-Com erwartet, wies darauf hin, dass die T-Com angesichts der engen Frist von sieben Tagen "durch organisatorische und insbesondere personelle Maßnahmen dafür Sorge tragen muss, dass kein Datenverlust aufgrund schleppender Bearbeitung eintritt."
    Lewandrowski zeigte sich überrascht, dass er erst von heise online über die veränderte Speicherpraxis erfuhr und die Umsetzung gerade jetzt vonstatten geht: "Ich vermute, dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. Alleine bei uns sind im im laufenden Monat Februar etwa 60 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer auf den Tisch gekommen, die allesamt von einer Hamburger Anwaltskanzlei stammen, welche für die Musikindustrie arbeitet.

    • Zitieren

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