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GEZ versucht zensieren!

  • Gast
  • 23. August 2007 um 22:20
  • Gast
    Gast
    • 23. August 2007 um 22:20
    • #1

    |

    Zitat

    [SIZE="4"]GEZ mahnt Bildungsportal ab[/SIZE]

    Die GEZ hat das Bildungsportal akademie.de abgemahnt. Akademie.de soll sich dazu verpflichten, “nicht existente” bzw. “falsche” Begriffe wie “GEZ-Gebühren“, “PC-Gebühr“, “Gebührenfahnder“, “GEZ-Anmeldung” oder “GEZ-Abmeldung” nie wieder zu verwenden. Mitgeschickt haben die GEZ-Praktikanten Juristen auch gleich eine Liste der verbotenen Worte.


    Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die das Portal über die Rechtsabteilung der GEZ abmahnen ließ, erklärte laut akademie.de, die bösen Begriffe seien dazu geeignet, “ein negatives Image der GEZ hervorzurufen”. Womit sie sicherlich recht haben. Schließlich hat die GEZ einen hervoragenden Ruf und ist bei den Bundesbürgern äußerst beliebt. Das wäre durch falsche Begriffe in höchstem Maße gefährdet.

    Jedenfalls sollen die Betreiber von akademie.de für jede weitere öffentliche Verwendung eines der verbotenen Wortes 5100 Euro an die GEZ bezahlen.

    Und damit die Abmahnungsopfer auch wissen, um was es geht, haben die Zwangsgebühren-Einzieher eine Liste mitgeschickt, was durch was zu ersetzen sei. Eine kleine Auswahl, zitiert nach akademie.de:


    Falsch: GEZ-Gebühren
    Richtig: gesetzliche Rundfunkgebühren

    Falsch: GEZ-frei
    Richtig: von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit

    Falsch: PC-”Wegelagerei-Gebühr” der GEZ
    Richtig: gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

    Falsch: GEZ-Gebührenfahnder
    Richtig: Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter

    Falsch: GEZ-Anmeldung
    Richtig: gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte

    Falsch: GEZ-Anschreiben
    Richtig: Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

    Falsch: GEZ-Fälle
    Richtig: Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht

    Falsch: GEZ-Briefserien
    Richtig: mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird

    Falsch: GEZ-Verweigerer
    Richtig: offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint

    Die Liste ist im Original noch länger.

    Link: Komplette Liste


    Ob akademie.de die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wird, ist bislang unklar, ebenso, ob es sich nicht um einen üblen Scherz handelt (was ich angesichts der Lächerlichkeit der Abmahnung nicht ausschließen würde). In einem ersten Schritt wurden jedenfalls die kostenlosen Tipps, die bei dem Bildungsportal zum Thema GEZ gegeben wurden, gestrichen. Womit die Gebühreneintreiber, wenn sie denn tatsächlich hinter der Abmahnung stecken, wohl ihr primäres Ziel erreicht haben dürften.

    Ach ja: In Sachen PR-Arbeit hat die Gebühreneinzzugszentrale (GEZ) ihr Ziel möglicherweise nicht ganz erreicht.Erstaunlicherweise sind die ersten Reaktionen auf die Zensur-Aktion Abmahnung nämlich nicht ganz so positiv.

    Quelle: augs.blog
    Andere Quelle: heise.de

    Alles anzeigen

    Die treiben es nun wirklich langsam auf die Spitze :mad:, ist ja einfach nur noch lächerlich :p

    Ich sag nur: Verweigert alle die GEZ :p:D

    MfG
    JB

    • Zitieren
  • Jagger
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    • 23. August 2007 um 22:34
    • #2

    Hi,

    dieses Thema ist immer wieder interessant. Im Moment zahlen diverse Universitäten 6 stellige Beträge an die GEZ (zum großen Teil rückwirkend). Geradezu eine Frechheit, wie eine öffentliche Einrichtung von der anderen abgezogen wird.

    mfg Jagger

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  • Gast
    Gast
    • 23. August 2007 um 22:46
    • #3

    Vor allem das genialste ist ja, dass sie in Ihrer Anmeldung selbst den Begriff GEZ-Anmeldung verwenden, aber im Internet solle ihrer Meinung nach dieser Begriff zensiert werden:D:D:D:p:p:p

    • Zitieren
  • cassius
    Gast
    • 24. August 2007 um 06:27
    • #4

    Hallo JonnyBoy3000,

    ist ja genial, ich hab es mit schmunzeln gelesen. Es zeigt sich mal wieder :

    Intelligenz hat Grenzen --aber Dummheit ist grenzenlos

    MfG

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  • Gast
    Gast
    • 24. August 2007 um 07:25
    • #5

    hi ich zahl schon seit 15 jahren keine gez,mein zahnarzt muste jetzt drann glauben soll für 14 räume zahlen weil dort monitore computer sind mit linux am netzwerk zusammen hängen,aber nur ein computer internetanschluss hat und der läuft mit windoof

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  • Strike
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    • 24. August 2007 um 09:11
    • #6
    Zitat


    Schließlich hat die GEZ einen hervoragenden Ruf und ist bei den Bundesbürgern äußerst beliebt.


    :eek:
    Ja nee is klar

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  • Borat
    Gast
    • 24. August 2007 um 10:14
    • #7

    gerade eben habe ich wieder zwei Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird von meinem briefträger bekommen. mir werden ernsthafte sanktionen angedroht, wenn ich diesmal wieder nicht antworte.
    hm, ernsthafte sanktionen ..., schalten die mir die satelliten ab?

    • Zitieren
  • Strike
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    559
    • 24. August 2007 um 10:17
    • #8

    Jau die ISS wird genauso in Position gebracht das bei dir Ein Satellitenfunkloch entsteht :D

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 24. August 2007 um 10:34
    • #9
    Zitat von Strike;108839

    :eek:
    Ja nee is klar


    Ist doch blos pure Ironie ;) :D


    Zitat

    Jau die ISS wird genauso in Position gebracht das bei dir Ein Satellitenfunkloch entsteht:D


    :D

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 24. August 2007 um 13:34
    • #10
    Zitat von Borat;108858

    gerade eben habe ich wieder zwei Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird von meinem briefträger bekommen. mir werden ernsthafte sanktionen angedroht, wenn ich diesmal wieder nicht antworte.
    hm, ernsthafte sanktionen ..., schalten die mir die satelliten ab?

    Rofl... jau du darfst nie wieder "Die volkstümliche Hitparade" mit den drei Sternhagelbrüdern aus dem Moosramtal gucken.

    Echt zum brüllen der Verein.
    Das letzte was ich von denen hörte, war vor n Jahr wo so ne abgemagerte Gestalt vor meiner Tür stand und mit seinem mdr Ausweis rum fuchtelte.
    Die Typen musst du abservieren wie die Zeugen Jehovas.... ich kauf nix, ich hab alles, und Tschüß.

    • Zitieren
  • Monarch
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    • 24. August 2007 um 14:50
    • #11

    hehe da wir n Hund haben, der auf ungewollten Besuch etwas, naja sagen wir "agressiv", reagiert mach ich mir da wenig gedanken. soll doch mal n GEZ Fuzzi oder ähnliches das Grundstück betreten.....
    glaube nicht, dass die weit kommen :D

    zum thema möcht ich anmerken: GEZ ist die OFFIZIELLE Abkürzung für "Gebühreneinzugszentrale" und kann somit kein verbotenes Wort sein....

    ich persönlich kann den schweineverein nicht ab und hab auch noch nie in meinem leben GEZ gezahlt, weder für Auto (radio...) noch für TV. Sehe auch keine Grund damit irgendwann mal anzufangen ^^
    war noch nie einer da und wenn dann kommt er eh nicht rein... sollen se mir erstmal was nachweisen

    • Zitieren
  • Wauzzi
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    • 24. August 2007 um 15:58
    • #12

    Ich habe mich auch vor ca. 1 woche die gesetzlich vorgesehene Abmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte eingereicht.

    Heute kam ein Wisch "warum, wieso, sind sie sich sicher,...blablabla..."

    Wie ist das ? Können die Feststellen ob ich einen Inetanschluss habe ?

    Also die Anmeldung war denkbar einfach. Die Abmeldung jedoch ist der reinste Horror !

    Ich kann jedem nur empfehlen alle Schreiben zu ignorieren !
    Am besten mit der Aufschrift "unbekannt verzogen" oder "empfänger verstorben" zurückschicken.

    • Zitieren
  • Borat
    Gast
    • 24. August 2007 um 16:20
    • #13

    nein, die haben keinen zugriff auf die daten der internetprovider und dieser darf die daten auch nicht ohne deine zustimmung an die gez weitergeben.

    • Zitieren
  • Tical
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    • 24. August 2007 um 17:22
    • #14

    @wauzi

    Mit einigen sätzen hast du absolut recht

    Zitat

    Also die Anmeldung war denkbar einfach. Die Abmeldung jedoch ist der reinste Horror !

    HEHE ist immer so !!!!!

    Zitat


    Heute kam ein Wisch "warum, wieso, sind sie sich sicher,...blablabla..."

    Stimmt IST EIN WISCH :D:D:D
    Ab in den Müll damit

    Zitat

    Ich kann jedem nur empfehlen alle Schreiben zu ignorieren !
    Am besten mit der Aufschrift "unbekannt verzogen" oder "empfänger verstorben" zurückschicken.

    Auch eine Methode :D:D:D

    • Zitieren
  • 0815flieger
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    1.336
    • 24. August 2007 um 18:19
    • #15

    Aber wenn so ein Mänchen von der GEZ bei euch vor der Tür steht und auf die Sat-Schüssel auf dem Dach zeigt und sagt:" Ich möcht für den TV und das Radio bei ihnen Gebühr haben", was sagt ihr da? Würd mich mal interessieren.
    Ist zur Beschattung des Grundstücks vor zuviel Sonneneinstrahlung da, oder soll sie gefährliche Strahlung aus dem All abhalten!:D:D:D
    Männchen macht kehrt und schüttelt verwirrt den Kopf. Wär der stessfreieste Fall, welcher eintreten kann.
    Gruß vom Flieger

    • Zitieren
  • Borat
    Gast
    • 24. August 2007 um 18:57
    • #16

    wieso? die gez ist verpflichtet zweifelsfrei nachzuweisen das du einen rundfunkempfänger bereit hältst. das ist nicht damit getan das du eine schüssel auf dem dach hast. wer sagt denn das sie noch in betrieb ist.

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 24. August 2007 um 19:37
    • #17

    Egal was die zu euch sagen oder euch versuchen werden aufzudrücken bzw. vorzuwerfen, die GEZ liegt immer in der Beweispflicht und müssen das nachweisen können.
    Wenn bei euch ein GEZ-Heini vor der Tür steht, sagt ihr ihm einfach er hat kein Recht eurer Grundstück bzw. Wohnung zu betreten und schon können die rein gar nichts mehr machen, außer Einschüchterunsversuche.

    MfG
    JB

    • Zitieren
  • bonschen
    Gast
    • 24. August 2007 um 19:49
    • #18
    Zitat von wauzzi;108937

    Ich habe mich auch vor ca. 1 woche die gesetzlich vorgesehene Abmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte eingereicht.

    Heute kam ein Wisch "warum, wieso, sind sie sich sicher,...blablabla..."

    Wie ist das ? Können die Feststellen ob ich einen Inetanschluss habe ?

    Also die Anmeldung war denkbar einfach. Die Abmeldung jedoch ist der reinste Horror !

    Ich kann jedem nur empfehlen alle Schreiben zu ignorieren !
    Am besten mit der Aufschrift "unbekannt verzogen" oder "empfänger verstorben" zurückschicken.

    am ende des jahres ist bei mir auch soweit.

    gibt es da ein generelles abmeldeformular, oder reicht eine schriftliche kündigung ?

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 24. August 2007 um 20:53
    • #19
    Zitat von bonschen;109023

    am ende des jahres ist bei mir auch soweit.

    gibt es da ein generelles abmeldeformular, oder reicht eine schriftliche kündigung ?

    Ein normaler Brief genügt voll und ganz. Schreibst einfach den Standardkram wie "Hiermit kündige ich das Vetragsverhältnis zwischen mir und der GEZ, da ich keine Rundfunkgeräte mehr besitze o.ä". Das wars eigentlich auch schon.
    Ist also keine große Sache :)

    MfG
    JB

    • Zitieren
  • Gast
    Gast
    • 24. August 2007 um 21:42
    • #20

    Es gab mal eine Zeit, da wollten die wissen was mit den Geräten passiert ist und wem du sie evtl. verkauft / verschenkt hast.
    Gegebenenfalls wollten die ne Entsorgungsbescheinigung sonst wäre die Abmeldung nicht rechtskräftig.

    Verbrecherverein.... :(
    Egal was für n Sender du letztendlich guckst, man wird abgezockt für die fetten Gagen der Intendanten.
    Nächstens kommt die Frankfurter Allgemeine und will Geld von mir, nur weil ich lesen kann.

    • Zitieren

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